Einfahrt einer Villa im Herbst
Immobilienratgeber

Herbstlaub auf Gehwegen: Das sollten Eigentümer und Vermieter beachten

Buntgefärbte Blätter, goldenes Licht und ausgedehnte Spaziergänge machen den Herbst für viele zur schönsten Jahreszeit. Doch so stimmungsvoll das bunte Herbstlaub auch wirkt: Bei Regen und Feuchtigkeit kann es auf Gehwegen, Treppen und vor Hauseingängen schnell zur Rutschgefahr werden. Doch wer ist für das Entfernen des Laubs verantwortlich und wann kommt eine Haftung in Betracht, wenn jemand auf dem Laub ausrutscht und stürzt? Die VON POLL IMMOBILIEN Experten erklären, worauf Eigentümer und Vermieter achten sollten und welche Pflichten sie rund um ihre Immobilie haben.

„Herbstlaub gehört zur Jahreszeit – auf nassen Wegen kann es jedoch schnell rutschig werden. Deshalb ist es sinnvoll, Hauszugänge, Treppen und Gehwege regelmäßig im Blick zu behalten und bei Bedarf zeitnah zu reinigen oder reinigen zu lassen. Welche Aufgaben Eigentümer konkret übernehmen müssen, regeln die Kommunen unterschiedlich. Ein kurzer Blick in die örtliche Straßenreinigungssatzung schafft hier Klarheit. So ist sind Immobilieneigentümer im Fall der Fälle auch rechtlich besser abgesichert.“

— Beata von Poll, Mitglied der Geschäftsleitung bei VON POLL IMMOBILIEN

Wer ist für die Reinigung zuständig?

Für das Entfernen von Herbstlaub auf öffentlichen Gehwegen sind grundsätzlich die Gemeinden zuständig. Viele Kommunen übertragen die Reinigungs- und Sicherungspflichten jedoch über ihre Straßenreinigungssatzung teilweise oder sogar ganz auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Umfang, Zeiten und räumliche Ausdehnung können sich je nach Ort unterscheiden. Eigentümer sollten daher unbedingt die für ihre Immobilie geltende Straßenreinigungssatzung prüfen und sich nicht auf allgemeine Annahmen verlassen.

Die Verpflichtung betrifft dabei nicht nur den Herbst. Fällt viel Laub, können regelmäßige Kontrollen erforderlich sein. Besondere Aufmerksamkeit verdienen Zugänge, Treppen, Zufahrten sowie häufig genutzte Wegflächen. Auch eine ausreichende Beleuchtung kann dazu beitragen, Risiken in den dunkleren Monaten besser erkennbar zu machen.

Darf die Laubbeseitigung übertragen werden?

Bei vermieteten Immobilien können die Eigentümer die Laubbeseitigung unter bestimmten Voraussetzungen auf den Mieter oder auch auf einen Dienstleister übertragen. Eine klare, nachvollziehbare Regelung ist dabei essenziell, um etwaige Missverständnisse zu vermeiden. In Mehrfamilienhäusern bieten sich beispielsweise verbindliche Räumpläne oder ein beauftragter Dienstleister an. So ist für alle Beteiligten klar, wer wann tätig werden soll.

Darüber hinaus sollten Eigentümer sicherstellen, dass die delegierten Aufgaben auch zuverlässig und gewissenhaft ausgeführt werden. Bei der Beauftragung eines Hausmeister- oder Reinigungsdienstes sollte dementsprechend eine angemessene Auswahl sowie Kontrolle erfolgen.

Was passiert, wenn jemand ausrutscht?

Kommt es auf einem nicht gereinigten Weg zu einem Sturz, kommt es immer auf den Einzelfall an. Eine Haftung oder Schadensersatzpflicht kann dann in Betracht kommen, wenn eine bestehende Verkehrssicherungspflicht verletzt wurde und der Unfall darauf zurückzuführen ist. Ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen, wird jedoch stets anhand des konkreten Einzelfalls beurteilt. Dabei können unter anderem die örtlichen Vorgaben, Witterung, Zeitpunkt, Zustand des Weges und das Verhalten der gestürzten Person eine Rolle spielen.

Eine lückenlose Beseitigung jedes einzelnen Blattes ist dabei natürlich nicht realistisch. Maßgeblich ist vielmehr, ob die notwendigen und zumutbaren Maßnahmen getroffen wurden, um erkennbare Gefahren zu reduzieren. Regelmäßige Kontrollen und eine verlässliche Reinigung schaffen hier die beste Grundlage.

Fazit

Wer die örtlichen Regelungen berücksichtigt und die Reinigung verlässlich organisiert, schafft sichere Wege rund um die eigene Immobilie – auch in der laubintensiven Herbstzeit. Dabei kommt es vor allem auf eine praktikable Lösung an, die zum Objekt und zur Nutzungssituation passt.

„Eine gute Organisation nimmt im Alltag viel Arbeit ab: Wenn Zuständigkeiten klar geregelt sind und die Außenflächen regelmäßig kontrolliert werden, lassen sich viele Herausforderungen unkompliziert vermeiden. Gerade bei vermieteten Immobilien ist es hilfreich, frühzeitig eine Lösung zu wählen, die zum Haus und zu seinen Bewohnern passt – ob über klare Absprachen oder einen verlässlichen Dienstleister.“

— Beata von Poll, Mitglied der Geschäftsleitung bei VON POLL IMMOBILIEN.