Makler berät interessiertes Paar
Immobilienratgeber

Maklerprovision: Wie hoch? Wer zahlt?

11.04.2024 5 min. Lesezeit


author-image

VON POLL IMMOBILIEN

Inhalt dieses Artikels


Die Maklerprovision ist ein wichtiger Bestandteil vieler Immobilientransaktionen. Die Maklerprovision, auch bekannt als Courtage, ist die Gebühr, die ein Immobilienmakler für die Vermittlung eines Kaufs oder Verkaufs einer Immobilie erhält. Sie wird in der Regel als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet und kann je nach Region und Art der Immobilie variieren. Die Provision deckt die Kosten für die Dienstleistungen des Maklers, wie die Bewertung der Immobilie, die Vermarktung, die Besichtigungen und die Vertragsabwicklung.

Neuregelung der Maklerprovision: Wer zahlt wieviel?

Bis vor Kurzem war es üblich, dass die Provision vom Käufer allein getragen wurde. Dies führte oft zu hohen Kosten für die Käuferseite. 

Mit der Neuregelung der Maklerprovision hat sich diese Praxis geändert. Ab dem 23.12.2020 wird die Verteilung der Maklerprovision durch das sogenannte Wohnpaket neu geregelt. Das geht aus dem 'Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser' hervor, auf das sich Bundestag und Bundesrat geeinigt haben. Neben einer Verschärfung und Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2025 beinhaltet das Paket auch die Neuregelung der Maklerprovision. Beim Immobilienverkauf ist die Höhe der Maklerprovision frei verhandelbar. Hierbei gibt es lediglich regional übliche Provisionshöhen, die je nach Bundesland zwischen 5,95 und 7,14 Prozent liegen.

Altbauwohnungen mit Makler-Verkaufsgalgen


Doch wer zahlt nun die Maklerprovision bei einem Verkauf? Seit der Einführung der neuen Regelung teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision in der Regel jeweils zur Hälfte. Dies soll die Belastung für die Käufer reduzieren und den Immobilienmarkt fairer gestalten.

Für Immobilienkäufer bedeutet die neue Regelung, dass sie nun nur noch die Hälfte der Maklerprovision tragen müssen. Dies kann erhebliche Einsparungen bedeuten, insbesondere bei teuren Immobilien. Jedoch ist die genaue Aufteilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer verhandelbar und kann von Fall zu Fall variieren. Die Neuregelung tritt nur dann in Kraft, wenn der Immobilienkäufer als verbraucher und nicht im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit handelt. Somit gilt sie ausschließlich für selbstgenutzte Wohnimmobilien.

Auch für Immobilienverkäufer hat die Neuregelung Auswirkungen. Da sie nun einen Teil der Maklerprovision übernehmen müssen, können sie weniger attraktiv für potenzielle Käufer sein. Dies kann sich auf den Verkaufspreis und die Vermarktungsdauer der Immobilie auswirken. Verkäufer sollten daher die Auswirkungen der neuen Regelung auf ihre Verkaufsstrategie und Preisgestaltung berücksichtigen.

Wichtig: Neuregelung gilt nicht für Mehrfamilienhäuser, gewerbliche Immobilien und Grundstücke

Wichtig: Die Neuregelung bezieht explizit auf den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern. Gewerbliche Immobilien, Mehrfamilienhäuser und baureife Grundstücke sind in der Neuregelung der Maklercourtage nicht berücksichtigt

Bei gewerblichen Immobilien, Mehrfamilienhäusern und baureifen Grundstücken wird die Maklerprovision in der Regel von demjenigen gezahlt, der den Makler beauftragt hat. Dies kann entweder der Verkäufer oder der Käufer bzw. der Vermieter oder der Mieter sein, je nachdem, wer den Makler beauftragt hat, um die Immobilie zu verkaufen, zu vermieten oder zu erwerben.

Wann wir die Maklerprovision fällig?

Die Maklerprovision wird fällig, sobald der Kaufvertrag für die Immobilie unterzeichnet wurde und der Kaufpreis bezahlt wurde. In einigen Fällen kann die Provision auch dann fällig werden, wenn ein Vorvertrag oder eine Reservierungsvereinbarung unterzeichnet wird. Die genauen Zahlungsmodalitäten werden in der Regel im Maklervertrag festgelegt und können von individuell getroffenen Vereinbarungen beider Parteien abhängen.

Maklerprovision bei Vermietung: Was ist zu beachten?

Für die Maklerprovision bei der Vermietung einer Immobilie sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  1. Höhe der Provision: Die Höhe der Maklerprovision bei Vermietung kann gesetzlich begrenzt sein und variiert je nach Land oder Region. In Deutschland beispielsweise darf die Provision für die Vermietung von Wohnraum seit Juni 2015 nicht mehr als zwei Monatsmieten zzgl. Mehrwertsteuer betragen.

  2. Wer trägt die Kosten: In der Regel trägt der Vermieter die Kosten für den Makler. Es ist jedoch möglich, dass in einigen Fällen auch der Mieter einen Teil oder die gesamte Provision übernimmt. Dies muss jedoch klar im Mietvertrag festgelegt sein.

  3. Transparenz: Der Makler ist verpflichtet, den Mieter über die Höhe der Provision sowie seine eigenen Dienstleistungen transparent zu informieren. Dies bedeutet, dass der Mieter vor Abschluss des Mietvertrags über alle anfallenden Kosten informiert werden muss.

  4. Maklervertrag: Bevor der Makler mit der Vermittlung einer Mietwohnung beauftragt wird, sollte ein schriftlicher Maklervertrag abgeschlossen werden. In diesem Vertrag werden unter anderem die Höhe der Provision, die Leistungen des Maklers und die Zahlungsmodalitäten festgelegt.

  5. Alternativen: Es gibt auch alternative Modelle zur Maklerprovision, wie zum Beispiel die Vermietung gegen eine erfolgsabhängige Vergütung oder eine Pauschalgebühr.