Grundbuchauszug anfordern: Schriftzug „Grundbuchauszug – Begriff und Erklärung“ als Symbolbild für das wichtigste Dokument beim Immobilienverkauf
Immobilienratgeber

Grundbuchauszug anfordern: So funktioniert es online und beim Amtsgericht

Sie möchten einen Grundbuchauszug anfordern, um Rechtsklarheit über eine Immobilie zu gewinnen? In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie das Dokument online oder beim Amt beantragen, welche Kosten anfallen und warum der Auszug für Verkäufer und Käufer das wichtigste Dokument ist.

Ein Grundbuchauszug ist für jede Immobilientransaktion unverzichtbar. Er gibt verbindlich Auskunft über Eigentumsverhältnisse, Lasten und finanzielle Belastungen. Der Notar prüft in der Regel vor der Beurkundung den aktuellen Grundbuchstand. Erfahren Sie hier alles Wissenswerte über Eintragungen, Kosten und den Prozess der Anforderung.


Mann schreibt etwas nieder und hält in der anderen Hand ein kleines Modellhaus

Grundbuchauszug anfordern: Wer ihn erhalten darf und was er kostet

Da im Grundbuch sensible finanzielle Daten stehen, erhält nicht jeder beliebig Einsicht. Nach § 12 der Grundbuchordnung (GBO) muss ein berechtigtes Interesse vorliegen.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Eigentümer: Sie können jederzeit für ihr Eigentum einen Auszug verlangen.
  • Kaufinteressenten: Wenn Sie sich in konkreten Verhandlungen befinden, stellt Ihnen der Verkäufer in der Regel eine Vollmacht aus.
  • Auch Gläubiger, Notare und Behörden können Einsicht erhalten. Dafür gelten je nach Fall unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen.

Wege der Anforderung und Dauer

Ein aktueller Grundbuchauszug kann beim zuständigen Grundbuchamt (Amtsgericht) angefordert werden. In der Regel haben Sie den Auszug nach etwa 14 Tagen im Briefkasten.

Über grundbuch-portal.de gelangen Sie zu den elektronischen Grundbuchportalen der Bundesländer. Das elektronische Abrufverfahren ist dennoch kostenpflichtig und erleichtert nur den technischen Zugang. Die rechtlichen Voraussetzungen bleiben gleich: Einsicht erhält weiterhin nur, wer ein berechtigtes Interesse hat.

Kosten für den Auszug

Je nach Ausführung fallen unterschiedliche Gebühren an:

  • Einfacher Auszug: 10 Euro
  • Amtlich beglaubigter Auszug: 20 Euro


Taschenrechner auf einem Schreibtisch mit Kleingeld

Kosten für einen Grundbucheintrag: Damit müssen Sie rechnen

Nicht nur das Anfordern eines Auszugs kostet Geld, sondern vor allem die Eintragung im Rahmen eines Kaufs. Basis für die Berechnung ist der Geschäftswert (Kaufpreis). Als Faustregel gilt: Rechnen Sie mit ca. 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises für Notar- und Grundbuchkosten.

Hier ein vereinfachtes Rechenbeispiel (Hauskauf für 500.000 €, Finanzierungssumme 50.000 €):

PositionBetrag
Notarkosten
Kaufvertrag-Beurkundung1.870 €
Grundschuld-Beurkundung165 €
Notaranderkonto*935 €
Auflassungsvormerkung468 €
Grundbuchamtkosten
Eintrag Eigentümerwechsel935 €
Eintrag Grundschuld165 €
Gesamtkostenca. 5.400 €

Hinweis: Diese Werte dienen der Veranschaulichung; die tatsächlichen Kosten können je nach Kaufvertrag, Finanzierung und weiteren Leistungen abweichen. Auf Notargebühren und die meisten Auslagen fällt 19 % Umsatzsteuer an. Die Gebühren des Grundbuchamts (Gerichtskosten) sind umsatzsteuerfrei.

*Ein Notaranderkonto wird nur in besonderen Fällen genutzt, wenn ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht.

Gut zu wissen: So läuft eine Grundbucheintragung ab

Wer eine Immobilie durch Kauf, Erbschaft oder Schenkung erwirbt, muss als neuer Eigentümer eingetragen werden. Dieser Prozess folgt einem streng festgelegten Schema:

  • Beurkundung: Der Kaufvertrag wird vom Notar beurkundet.
  • Information ans Amt: Der Notar informiert das Grundbuchamt über den Wechsel.
  • Auflassungsvormerkung: Der Notar initiiert die „Kauf-Reservierung“.
  • Grundschuld: Die Bank lässt ihre Sicherheit (Grundschuld) eintragen.
  • Zahlung: Der Kaufpreis wird in der Regel direkt an den Verkäufer gezahlt. In bestimmten Fällen gehen Teilbeträge direkt an Gläubiger. Ein Notaranderkonto wird nur in besonderen Fällen genutzt.
  • Antrag auf Umschreibung: Der Notar beantragt die endgültige Eintragung des Käufers.
  • Übergabe: Die Immobilie wird gemäß Kaufvertrag übergeben.
  • Umschreibung: Der Eigentümer wird offiziell im Grundbuch umgeschrieben.


Bringen Sie Geduld mit: Je nach Auslastung des Amtes kann dieser Prozess bis zu fünf Monate dauern.

Häufig gestellte Fragen zum Grundbuchauszug

Wie alt darf ein Grundbuchauszug beim Immobilienverkauf sein?
Wir empfehlen, stets auf die Aktualität zu achten. Ein Auszug sollte zum Zeitpunkt der Verwendung (z. B. Notartermin oder Bankanfrage) als grobe Richtlinie höchstens 3 bis 5 Monate alt sein. Prüfung und Gegenprüfung sind hier das oberste Gebot.
Kann jeder einen Grundbuchauszug für ein beliebiges Haus anfordern?
Nein. Man muss ein berechtigtes Interesse nachweisen (§ 12 GBO). Einfache Neugier reicht nicht aus, um sensible Finanzdaten Dritter einzusehen.
Was ist der Unterschied zwischen einfacher und beglaubigter Abschrift?
Ein einfacher Auszug dient der Information. Eine beglaubigte (amtliche) Abschrift wird meist von Banken für die Kreditvergabe oder vom Notar für die Vertragsvorbereitung verlangt.
Wo finde ich die Grundbuchblattnummer meines Grundstücks?
Diese finden Sie auf dem Deckblatt Ihres aktuellen Grundbuchauszugs oder in Ihrem Kaufvertrag. Auch das Grundbuchamt kann diese unter Angabe der Adresse nennen.
Unterstützt mich der Makler beim Grundbuchauszug anfordern?
Ja. Im Rahmen einer professionellen Immobilienvermittlung übernimmt Ihr VON POLL IMMOBILIEN Makler gerne die Beschaffung des Grundbuchauszugs sowie aller weiteren relevanten Unterlagen für Sie.

Das Grundbuch als Fundament Ihres Erfolgs

Das Grundbuch stellt für Immobilienverkäufer und -käufer im wahrsten Sinne des Wortes ein Fundament dar. In dieses Dokument fließen alle wichtigen Informationen ein, die für den Besitz und den rechtssicheren Transfer einer Immobilie entscheidend sind. Von den Eigentumsverhältnissen in Abteilung I bis zu den eingetragenen Belastungen in den Abteilungen II und III enthält das Grundbuch wichtige Informationen.

Die Experten von VON POLL IMMOBILIEN stehen Ihnen gern zur Verfügung, wenn Sie Fragen zu Grundbuchinhalten haben oder Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie benötigen. Wir unterstützen Sie dabei, alle relevanten Unterlagen vollständig und aktuell zusammenzustellen, um den Verkaufsprozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.

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