Sie möchten einen Grundbuchauszug anfordern, um Rechtsklarheit über eine Immobilie zu gewinnen? In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie das Dokument online oder beim Amt beantragen, welche Kosten anfallen und warum der Auszug für Verkäufer und Käufer das wichtigste Dokument ist.
Ein Grundbuchauszug ist für jede Immobilientransaktion unverzichtbar. Er gibt verbindlich Auskunft über Eigentumsverhältnisse, Lasten und finanzielle Belastungen. Der Notar prüft in der Regel vor der Beurkundung den aktuellen Grundbuchstand. Erfahren Sie hier alles Wissenswerte über Eintragungen, Kosten und den Prozess der Anforderung.

Grundbuchauszug anfordern: Wer ihn erhalten darf und was er kostet
Da im Grundbuch sensible finanzielle Daten stehen, erhält nicht jeder beliebig Einsicht. Nach § 12 der Grundbuchordnung (GBO) muss ein berechtigtes Interesse vorliegen.
Wer ist antragsberechtigt?
- Eigentümer: Sie können jederzeit für ihr Eigentum einen Auszug verlangen.
- Kaufinteressenten: Wenn Sie sich in konkreten Verhandlungen befinden, stellt Ihnen der Verkäufer in der Regel eine Vollmacht aus.
- Auch Gläubiger, Notare und Behörden können Einsicht erhalten. Dafür gelten je nach Fall unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen.
Wege der Anforderung und Dauer
Ein aktueller Grundbuchauszug kann beim zuständigen Grundbuchamt (Amtsgericht) angefordert werden. In der Regel haben Sie den Auszug nach etwa 14 Tagen im Briefkasten.
Über grundbuch-portal.de gelangen Sie zu den elektronischen Grundbuchportalen der Bundesländer. Das elektronische Abrufverfahren ist dennoch kostenpflichtig und erleichtert nur den technischen Zugang. Die rechtlichen Voraussetzungen bleiben gleich: Einsicht erhält weiterhin nur, wer ein berechtigtes Interesse hat.
Kosten für den Auszug
Je nach Ausführung fallen unterschiedliche Gebühren an:
- Einfacher Auszug: 10 Euro
- Amtlich beglaubigter Auszug: 20 Euro

Kosten für einen Grundbucheintrag: Damit müssen Sie rechnen
Nicht nur das Anfordern eines Auszugs kostet Geld, sondern vor allem die Eintragung im Rahmen eines Kaufs. Basis für die Berechnung ist der Geschäftswert (Kaufpreis). Als Faustregel gilt: Rechnen Sie mit ca. 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises für Notar- und Grundbuchkosten.
Hier ein vereinfachtes Rechenbeispiel (Hauskauf für 500.000 €, Finanzierungssumme 50.000 €):
| Position | Betrag |
|---|---|
| Notarkosten | |
| Kaufvertrag-Beurkundung | 1.870 € |
| Grundschuld-Beurkundung | 165 € |
| Notaranderkonto* | 935 € |
| Auflassungsvormerkung | 468 € |
| Grundbuchamtkosten | |
| Eintrag Eigentümerwechsel | 935 € |
| Eintrag Grundschuld | 165 € |
| Gesamtkosten | ca. 5.400 € |
Hinweis: Diese Werte dienen der Veranschaulichung; die tatsächlichen Kosten können je nach Kaufvertrag, Finanzierung und weiteren Leistungen abweichen. Auf Notargebühren und die meisten Auslagen fällt 19 % Umsatzsteuer an. Die Gebühren des Grundbuchamts (Gerichtskosten) sind umsatzsteuerfrei.
*Ein Notaranderkonto wird nur in besonderen Fällen genutzt, wenn ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht.
Gut zu wissen: So läuft eine Grundbucheintragung ab
Wer eine Immobilie durch Kauf, Erbschaft oder Schenkung erwirbt, muss als neuer Eigentümer eingetragen werden. Dieser Prozess folgt einem streng festgelegten Schema:
- Beurkundung: Der Kaufvertrag wird vom Notar beurkundet.
- Information ans Amt: Der Notar informiert das Grundbuchamt über den Wechsel.
- Auflassungsvormerkung: Der Notar initiiert die „Kauf-Reservierung“.
- Grundschuld: Die Bank lässt ihre Sicherheit (Grundschuld) eintragen.
- Zahlung: Der Kaufpreis wird in der Regel direkt an den Verkäufer gezahlt. In bestimmten Fällen gehen Teilbeträge direkt an Gläubiger. Ein Notaranderkonto wird nur in besonderen Fällen genutzt.
- Antrag auf Umschreibung: Der Notar beantragt die endgültige Eintragung des Käufers.
- Übergabe: Die Immobilie wird gemäß Kaufvertrag übergeben.
- Umschreibung: Der Eigentümer wird offiziell im Grundbuch umgeschrieben.
Bringen Sie Geduld mit: Je nach Auslastung des Amtes kann dieser Prozess bis zu fünf Monate dauern.
Häufig gestellte Fragen zum Grundbuchauszug
Das Grundbuch als Fundament Ihres Erfolgs
Das Grundbuch stellt für Immobilienverkäufer und -käufer im wahrsten Sinne des Wortes ein Fundament dar. In dieses Dokument fließen alle wichtigen Informationen ein, die für den Besitz und den rechtssicheren Transfer einer Immobilie entscheidend sind. Von den Eigentumsverhältnissen in Abteilung I bis zu den eingetragenen Belastungen in den Abteilungen II und III enthält das Grundbuch wichtige Informationen.
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