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Immobilienratgeber

Zweitwohnsitz anmelden: Alles, was Sie wissen müssen

02.02.2024 5 min. Lesezeit


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VON POLL IMMOBILIEN

Inhalt dieses Artikels


Die Gründe, einen Zweitwohnsitz anmelden zu wollen, können vielfältig sein. Nicht immer handelt es sich dabei um eine Ferienimmobilie, die nur saisonal genutzt wird. Häufig spielen berufliche Verpflichtungen, persönliche Beziehungen oder steuerliche Vorteile eine Rolle.

In diesem Artikel erfahren Sie nicht nur, worauf zu achten ist, wenn Sie einen Zweitwohnsitz anmelden möchten, wir gehen auch auf die Voraussetzungen und aufkommenden Kosten, das Anmelden des Elternhauses als Zweitwohnsitz, das Anmelden des Zweitwohnsitzes beim Lebenspartner, die steuerliche Absetzbarkeit sowie das Abmelden eines Zweitwohnsitzes ein.

Zweitwohnsitz anmelden – Schritt für Schritt

Die Anmeldung Ihres Zweitwohnsitzes ist in Deutschland obligatorisch, wenn Sie eine weitere Wohnadresse neben Ihrem Hauptwohnsitz haben. Als Hauptwohnsitz gilt jene Immobilie, in der Sie sich überweigend aufhalten und die somit Ihren Lebensmittelpunkt darstellt. Pendlerwohnungen gelten beispielweise nicht per se als Hauptwohnsitz, auch wenn Sie dort womöglich mehr Zeit verbringen als in Ihrem Hauptwohnsitz.

Zweitwohnsitze im Ausland müssen nicht in Deutschland angemeldet werden, womöglich müssen Sie Ihren Zweitwohnsitz im Ausland jedoch bei der zuständigen Behörde im Ausland anmelden. Informieren Sie sich hierzu über die Meldegesetze des enstprechenden Landes.

Nach §21 Bundesmeldegesetz sollten Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der örtlichen Meldebehörde anmelden. Beim Einwohnermeldeamt sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • das ausgefüllte Anmeldeformular vom Amt
  • Personalausweis (alternativ Reisepass)
  • Mietvertrag oder eine Wohnungsgeberbestätigung
  • Ggf. Geburtsurkunde der Kinder, Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil


Ausnahmen:

Von der Anmeldung eines Zweitwohnsitzes ist augeschlossen wer sich weniger als 6 Monate durchgehend in der Wohnung aufhalten wird oder wer in eine Gemeinschaftsunterkunft zieht und eine beruflich zur Verfügung gestellte Unterkunft oder Gemeinschaftsunterkunft bewohnt wie z.B.:

  • • Zivildiensteleistende
  • • Wehrdienstleistende
  • • Soldaten oder Polizeivollzugsbeamte
  • • Absolventen einer Aus- oder Fortbildung
  • • Lehrgangteilnehmer im öffentlichen Dienst


Frist verpasst?

Sollten Sie die zweiwöchige Frist verpassen, so kann die Behörde Ihnen ein Bußgeld verhängen, welches von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch ausfallen kann. Im schlimmsten Fall kann eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung drohen.

Elternhaus als Zweitwohnsitz anmelden

Ist es möglich, das Elternhaus als Zweitwohnsitz anzumelden? Ja, das ist grundsätzlich möglich, wenn Sie dort regelmäßig übernachten. Auch wenn Sie weder offiziell Eigentümer noch Mieter Ihres Elternhauses sind, können Sie einen Zweitwohnsitz bei den Eltern anmelden. Dies kann besonders vorteilhaft sein, insbesondere für Studenten, Auszubildende und Minderjährige.

Einige entscheiden sich sogar dafür, ihr Elternhaus als Hauptwohnsitz zu melden und einen Zweitwohnsitz einzurichten. Auf diese Weise können Sie sich in jedem Fall von der Zweitwohnsitzsteuer befreien lassen, sofern Sie finanziell noch von Ihren Eltern abhängig sind und Ihren Lebensunterhalt nicht vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Ehepaar vor dem gemeinsamen Haus

Zweitwohnsitz beim Lebenspartner anmelden

Das Anmelden Ihres Zweitwohnsitzes bei Ihrem Lebenspartner ist notwendig, wenn Sie eine eigene Wohnung besitzen, aber mindestens ein halbes Jahr bei Ihrem Lebenspartner verbringen. Die Regelungen können jedoch je nach Bundesland variieren. Erkundigen Sie sich daher unbedingt bei Ihrer zuständigen Meldebehörde.

Voraussetzungen und Kosten

Auch hier gilt: Die Voraussetzungen und Kosten für die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes können je nach Bundesland unterschiedlich sein. In der Regel müssen Sie jedoch nachweisen können, dass Sie tatsächlich an beiden Wohnorten regelmäßig wohnen.

Die Kosten für die Anmeldung unterscheiden sich ebenfalls und hängen von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Gebühren für die Ummeldung. In den meisten Fällen werden Anmeldungsgebühren von ca. 10€ fällig.

Eine wichtige Überlegung bei der Anmeldung Ihres Zweitwohnsitzes ist die GEZ-Gebühr. Sie müssen die Rundfunkgebühr auch für Ihren Zweitwohnsitz entrichten, es sei denn, Sie sind von der Zahlung befreit. Beachten Sie dies, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Zweitwohnsitz steuerlich absetzen

Wie sieht es mit der steuerlichen Absetzbarkeit bei der Anmeldung eines Zweitwohnsitzes aus? Unter bestimmten Umständen können Sie Kosten im Zusammenhang mit Ihrem Zweitwohnsitz steuerlich geltend machen. Dies kann Mietkosten oder Aufwendungen für die Einrichtung betreffen. Wenn Sie Ihren Zweitwohnsitz aus beruflichen Gründen nutzen, können Sie monatlich bis zu 1.000 Euro als Werbungskosten unter dem Punkt 'Doppelte Haushaltsführung' steuerlich abzusetzen. Bedingung hierfür: die Mietkosten müssen mehr als zehn Prozent der gesamten laufenden Kosten für Ihren Hauptwohnsitz ausmachen.

Tipp: Konsultieren Sie einen Steuerberater, um sicherzustellen, dass Sie alle Möglichkeiten nutzen.

Zweitwohnsitz abmelden

Möglicherweise müssen Sie Ihren Zweitwohnsitz in der Zukunft abmelden, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern. Dies kann erforderlich sein, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz ändern oder den Zweitwohnsitz nicht mehr benötigen. Informieren Sie sich bei Ihrer örtlichen Meldebehörde über die Vorgehensweise zur Abmeldung.

Zweitwohnsitz – Vorteile im Überblick

Die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes kann einige Vorteile bieten. Dazu gehören:

  • Flexibilität, verschiedene Lebensbereiche abzudecken
  • steuerliche Vergünstigungen
  • Möglichkeit, sich an verschiedenen Orten niederzulassen. Beachten Sie jedoch die damit verbundenen Pflichten, wie die GEZ-Gebühr und die Anmeldefristen.


Eine sorgfältige Planung und Kenntnisse der örtlichen Gesetze sind zwingend erforderlich, um den Anmeldeprozess so reibungslos wie möglich zu gestalten und dabei alle Vorteile und Pflichten im Blick zu behalten.