Beim Hausverkauf auf Rentenbasis erhalten Eigentümer statt eines Kaufpreises eine regelmäßige Rente – häufig lebenslang. Mit Wohnrecht (§ 1093 BGB) oder Nießbrauch (§§ 1030 ff. BGB) kann weiter im Haus gewohnt werden; ohne Wohnrecht fällt die Rente meist höher aus. Die laufenden Zahlungen werden in der Regel nach dem Ertragsanteil (§ 22 EStG) besteuert.
Was bedeutet Hausverkauf auf Rentenbasis?
Beim Hausverkauf auf Rentenbasis – auch Verrentung von Immobilien oder Leibrente genannt – wird die Immobilie nicht gegen eine Einmalzahlung veräußert, sondern gegen wiederkehrende Renten. Üblich sind:
- Leibrente: Lebenslange Zahlung bis zum Tod des Rentenberechtigten, oft kombiniert mit hausverkauf mit wohnrecht.
- Zeitrente: Befristete Zahlung über eine vereinbarte Laufzeit (z. B. 10–20 Jahre).
- Kombination: Einmalzahlung plus laufende Rente zur Liquidität im Alter.
Damit Käufer und Verkäufer Planungssicherheit erhalten, werden Rechte (Wohnrecht/Nießbrauch), Sicherheiten und Anpassungsklauseln notariell festgehalten und im Grundbuch abgesichert.
Hausverkauf auf Rentenbasis mit Wohnrecht
Der hausverkauf auf rentenbasis mit wohnrecht schützt das lebenslange Wohnen im vertrauten Zuhause. Das Wohnrecht wird erstrangig im Grundbuch eingetragen und mindert aus Käufersicht den sofort nutzbaren Wert – entsprechend fällt die Rente etwas geringer aus. Vorteile:
- Sicheres Wohnen im Alter ohne Eigentümerpflichten
- Rechtlich klar definierte Nutzung (§ 1093 BGB)
- Kalkulierbare Rente als monatliche Zusatzversorgung
Hausverkauf auf Rentenbasis ohne Wohnrecht
Der Hausverkauf auf Rentenbasis ohne Wohnrecht ermöglicht dem Käufer die frühere Eigennutzung oder Vermietung. Da kein Nutzungsrecht den Verkehrswert mindert, ist die Rentenhöhe in der Regel höher. Geeignet ist dies für Eigentümer, die ohnehin umziehen oder in eine Pflegeeinrichtung wechseln möchten.
Wohnrecht vs. Nießbrauch – Unterschiede, Steuern, Wert
| Kriterium | Wohnrecht (§ 1093 BGB) | Nießbrauch (§§ 1030 ff. BGB) |
|---|---|---|
| Nutzung | Eigenes Wohnen; keine Vermietung ohne Vereinbarung | Wohnen und Vermietung mit Fruchtziehung möglich |
| Wertminderung | Mäßig | Stärker (größerer Eingriff in Käufernutzung) |
| Pflichten | Nebenkosten, Kleinreparaturen je nach Vertrag | Erhaltungs-/Bewirtschaftungspflichten möglich |
| Steuern (Vermietung) | Keine Vermietung ohne Zusatzvereinbarung | Mieteinnahmen ggf. beim Nießbraucher zu versteuern |
Beide Rechte werden im Grundbuch gesichert. Für die Rentenhöhe ist entscheidend, wie stark die Nutzbarkeit der Immobilie für den Käufer eingeschränkt wird.
Kauf auf Rentenbasis – So funktioniert’s
Für den Kauf auf Rentenbasis wird zunächst der Verkehrswert ermittelt. Davon werden Barwertfaktoren für Wohnrecht/Nießbrauch und die erwartete Rentendauer abgezogen. Das Ergebnis bestimmt Einmalzahlung und/oder monatliche Rente. Vertragselemente:
- Rentenbeginn, -höhe, -dauer (lebenslang/Zeitrente)
- Wertsicherung (Indexierung)
- Rangordnung im Grundbuch (Erstrang für Rechte/Sicherheiten)
- Absicherung: Grundschuld, Rückfallklauseln, Garantiezeit
Kauf auf Rentenbasis innerhalb der Familie & „an Kind“
Beliebt ist der Kauf auf Rentenbasis innerhalb der Familie, etwa als Hausverkauf auf Rentenbasis an das eigene Kind. Vorteil: moderate laufende Belastung statt hoher Einmalzahlung. Zu beachten sind Pflichtteils- und Ausgleichsansprüche unter Geschwistern sowie eine fremdübliche Vertragsgestaltung, damit keine verdeckte Schenkung entsteht. Bei der Gestaltung spielen Erb- und Steuerrecht zusammen; rechtliche Beratung und ein notarieller Vertrag sind unerlässlich.
Auch der Gedanke, ein Haus auf Rentenbasis verschenken zu wollen, kommt vor – praktisch handelt es sich um eine Schenkung mit vorbehaltenem Wohnrecht/Nießbrauch und ggf. Rentenzahlung. Hier greifen Schenkungsteuer-Freibeträge und Fristen (z. B. 10-Jahres-Frist bei Pflichtteilsergänzung).
Steuern & Beispielrechnung
Bei der Verrentung von Immobilien wird die Leibrente in der Regel nach dem Ertragsanteil besteuert (§ 22 EStG). Der Ertragsanteil hängt vom Alter beim Rentenbeginn ab (Beispielwerte der Finanzverwaltung).
- Beispiel: Verkäufer 65 Jahre, monatliche Leibrente für das Haus 1.000 €. Ertragsanteil 18 % ⇒ 180 € pro Monat steuerpflichtig (zzgl. ggf. KV/PV).
- Einmalzahlung: ggf. Spekulationssteuerfrei, wenn Frist § 23 EStG gewahrt; individuell prüfen.
Bei Vermietung mit Nießbrauch fallen Mieteinnahmen beim Nießbraucher an (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung). Steuerliche Beratung ist empfehlenswert.
Nachteile & Risiken – und wie Sie sie absichern
Die Nachteile beim Verkauf auf Rentenbasis betreffen vor allem Zahlungssicherheit, Flexibilität und Komplexität:
- Zahlungsrisiko: Bonitätsprüfung des Käufers; Absicherung über Grundschuld, erstrangige Rechte, Garantiezeit.
- Wertsicherung: Indexierung (z. B. Verbraucherpreisindex) vertraglich vereinbaren.
- Pflege/Umzug: Optionen regeln (z. B. Kapitalabfindung bei Auszug, befristetes Wohnrecht).
- Familienfälle: Ausgleichsklauseln und klare Erbregelungen zur Vermeidung von Streit.
Alternativen zum Hausverkauf auf Rentenbasis
- Teilverkauf: Verkauf eines Miteigentumsanteils gegen Nutzungsentgelt; flexibel, aber laufende Kosten.
- Rückmietung/Sale-and-Lease-Back: Verkauf mit langfristiger Anmietung; Planbarkeit, aber Mietrisiko.
- Umkehrhypothek: Darlehen auf das Eigenheim mit Auszahlung als Rente; Rückzahlung erst später.
FAQ – Hausverkauf auf Rentenbasis
Was ist der Unterschied zwischen Wohnrecht und Nießbrauch?
Wohnrecht erlaubt die eigene Nutzung, Nießbrauch zusätzlich die Vermietung und Einnahmen. Nießbrauch greift stärker in die Käufernutzung ein und mindert den sofortigen Nutzwert deutlicher.
Wie wird die Leibrente beim Hausverkauf auf Rentenbasis versteuert?
In der Regel nach dem Ertragsanteil gemäß § 22 EStG; der prozentuale Anteil hängt vom Alter beim Rentenstart ab.
Für wen lohnt sich ein Hausverkauf auf Rentenbasis ohne Wohnrecht?
Für Eigentümer, die ohnehin ausziehen. Vorteil: höhere Rente, da kein Nutzungsrecht den Wert mindert.
Wie wird die Rentenhöhe berechnet?
Aus Verkehrswert minus Barwert der Rechte (Wohnrecht/Nießbrauch) und Barwert der Rentenzahlungen (Laufzeit, Sterbetafeln, Zins).
kauf auf rentenbasis innerhalb der familie – worauf achten?
Fremdübliche Konditionen, klare Ausgleichsregeln für Geschwister, steuer- und erbrechtliche Beratung, notarielle Beurkundung.
hausverkauf auf rentenbasis an kind – ist das möglich?
Ja. Rechtssichere Gestaltung, Grundbuchrechte und steuerliche Folgen sind zu klären; Pflichtteilsrechte beachten.
haus auf rentenbasis verschenken – geht das?
Ja, als Schenkung mit vorbehaltenem Wohnrecht/Nießbrauch und ggf. Rente. Schenkungsteuer-Freibeträge und Fristen beachten.
verkauf auf rentenbasis nachteile – was sind die wichtigsten Risiken?
Zahlungsausfall, fehlende Indexierung, spätere Umzugswünsche. Gegenmaßnahmen: Grundbuchrang, Bonitätscheck, Wertsicherung, Exit-Klauseln.
hauskauf auf rentenbasis erbrecht – welche Punkte spielen eine Rolle?
Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche, Ausgleich unter Abkömmlingen, Bewertung von Rechten und Renten.
Wie läuft die notarielle Abwicklung?
Kauf- und Rentenvertrag, Eintragung von Rechten/Sicherheiten, Fälligkeits- und Zahlungsplan, Auflassungsvormerkung und Grundbuchvollzug.