Die Wohnflächenberechnung ist ein wichtiger Aspekt des Immobilienwesens in der Schweiz, der sowohl für Käufer und Mieter als auch für Eigentümer von großer Bedeutung ist. Eine korrekte Berechnung der Wohnfläche beeinflusst nicht nur Miet- oder Verkaufspreise, sondern auch die Grundlagenermittlung für Nebenkosten und Versicherungen. Da es in der Schweiz keine einheitliche gesetzliche Verordnung gibt, stützt sich die Praxis meist auf die SIA-Norm 416 „Flächen und Volumen von Gebäuden“, welche als Standardnorm zur Flächenberechnung von Wohnbauten dient.
Für Vermieter ist es ebenfalls wichtig, die exakte Wohnfläche korrekt zu ermitteln, da diverse Posten bei Nebenkostenabrechnungen oder Mietverträgen darauf basieren. Fehlerhafte Angaben bei der Wohnfläche können zu Streitigkeiten führen.
Die Berechnung orientiert sich an folgenden Grundsätzen:
Wohnflächenberechnung nach SIA 416
Die SIA 416 differenziert zwischen verschiedenen Flächenarten, insbesondere der Nettowohnfläche (WNF), die die Flächen umfasst, die zu Wohnzwecken genutzt werden, also z. B. Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küchen oder Badezimmer. Außenflächen wie Balkone und Terrassen gelten als separate Nutzflächen und werden meist nicht oder nur teilweise angerechnet.
Räume mit einer Raumhöhe von mindestens 1,5 Metern werden für die Berechnung berücksichtigt. Bereiche mit weniger als 1,5 Meter Raumhöhe, wie z. B. niedrige Dachschrägen oder unausgebaute Dachböden, werden üblicherweise nicht zur Wohnfläche gezählt.

Was zählt zur Wohnfläche?
- Wohnräume: Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Gästezimmer.
- Küchen: Vollständig anrechenbar, sofern sie nutzbar und bewohnbar sind.
- Badezimmer: Hauptbadezimmer, Gäste-WC und Duschräume.
- Flure und Dielen: Werden mit einbezogen, sofern sie zugänglich und nutzbar sind.
- Abstellräume: Innenliegende begehbare Schränke oder Lagerräume innerhalb der Wohnung, wenn diese beheizbar sind.
- Balkone und Terrassen: Werden in der Regel nicht zur Wohnfläche gezählt, können aber separat als Nutzfläche ausgewiesen und optional anteilig berücksichtigt werden.
Was zählt nicht zur Wohnfläche?
- Keller und Estrich: Außer sie sind ausgebaut und als Wohnräume nutzbar.
- Technikräume: Heizungs- und Elektroinstallationsräume sowie Waschküchen.
- Garagen und Parkplätze: Gehören nicht zur Wohnfläche.
- Unbeheizte Lagerräume: Werden nicht zur Wohnfläche gezählt.
Quadratmeter berechnen – Wie rechnet man Quadratmeter aus?
Die Berechnung der Grundfläche erfolgt nach den Vorgaben der SIA-Norm 416. In der Praxis messen Sie die Länge und die Breite der einzelnen Räume oder Flächen und multiplizieren diese Maße, um die Quadratmeterzahl zu erhalten.
Beispiel: Sie möchten die Fläche eines rechteckigen Wohnzimmers berechnen.
Messung der Länge und Breite:
- Messen Sie die Länge des Wohnzimmers von einer Wand zur gegenüberliegenden Wand, z. B. 6 Meter.
- Messen Sie die Breite des Wohnzimmers, z. B. 4 Meter.
Formel zur Flächenberechnung:
- Länge (6 m) × Breite (4 m) = 24 m² Wohnfläche.

Wohnfläche mit Dachschrägen
Bei Dachschrägen zählen nur Flächen mit ausreichender Raumhöhe (mindestens 1,5 m) zur Wohnfläche. Bereiche mit niedrigerer Höhe werden nicht angerechnet.
Diese Praxis entspricht der üblichen Auslegung der SIA-Norm 416 und sorgt für eine faire Flächenbewertung.
Wohnfläche und Steuern
In der Schweiz wird die Berechnung der Wohnfläche seltener direkt für die Grundstücks- oder Gebäudeversicherung verwendet, da dort meist Volumen- oder Bruttogeschossflächen eine Rolle spielen. Dennoch ist eine korrekte Flächenermittlung essenziell für Mietverträge, Immobilienbewertungen und Nebenkostenabrechnungen.