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Immobilienratgeber

Umlagefähige Nebenkosten: Überblick für Eigentümer und Mieter

15.08.2025 6 min. Lesezeit


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Wolfram Gast

Chief Digital Officer (CDO) | Executive Board

Inhalt dieses Artikels


Nebenkostenabrechnungen sorgen bei Mietern häufig für Fragen und Verunsicherung. Welche Kosten sind überhaupt umlagefähig? Und wie stellt ein Vermieter sicher, dass die Abrechnung rechtssicher erfolgt? Für Eigentümer ist zudem wichtig zu wissen, wie sie rechtlich korrekt mit diesen Kosten umgehen und welche Positionen bei der Immobilienfinanzierung steuerlich relevant sind. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen fundierten Überblick über die wichtigsten Nebenkostenarten, vertragliche Grundlagen sowie praktische Hinweise zur Prüfung der Abrechnung.

Umlagefähige Nebenkostenarten: Welche Nebenkosten dürfen Vermieter auf Mieter umlegen?

Grundsätzlich richtet sich die Umlagepflicht von Nebenkosten nach § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Dort sind verschiedene Kostenarten definiert, die Vermieter im Mietvertrag auf ihre Mieter umlegen können – vorausgesetzt, dies ist vertraglich vereinbart.

Die wichtigsten umlagefähigen Nebenkosten im Überblick

  • Grundsteuer: Kann mit entsprechender Regelung im Mietvertrag weitergegeben werden.

  • Wasserversorgung: Verbrauchskosten, Grundgebühren und Wartungskosten der Wasserversorgungsanlage.

  • Entwässerungskosten: Gebühren für Abwasserentsorgung und Kanalbenutzung.

  • Heizkosten: Brennstoffverbrauch, Kosten für Betrieb und Wartung der Heizungsanlage, ab Oktober 2024 auch Stromkosten für Wärmepumpen.

  • Warmwasserversorgung: Betriebskosten zentraler Anlagen und Wartungskosten.

  • Aufzugsbetrieb: Strom- und Wartungskosten, auch für Erdgeschossbewohner.
  • Straßenreinigung und Müllbeseitigung: Gebühren für Müllabfuhr und Winterdienst.
  • Gebäudereinigung: Reinigung von Treppenhäusern und Gemeinschaftsflächen bei Fremdvergabe.
  • Gartenpflege: Pflege von Grünanlagen und Spielplätzen.
  • Beleuchtung: Stromkosten für Gemeinschaftsflächen.
  • Schornsteinfeger: Kosten für Kehr- und Überprüfungsarbeiten, sofern nicht in den Heizkosten enthalten.
  • Versicherungen: Wohngebäude- und Haftpflichtversicherungen.
  • Hausmeisterkosten: Gehalt für Hausmeisterdienste (Reparaturkosten sind nicht umlagefähig).


Nicht umlagefähige Nebenkosten

Im Gegensatz dazu sind bestimmte Kosten nicht umlagefähig und müssen vom Eigentümer getragen werden, darunter:

  • Reparaturkosten (z. B. Beleuchtungssysteme)
  • Anschaffung neuer Ausstattungen wie Mülltonnen
  • Verwaltungskosten oder Rechtsschutzversicherungen


Wichtig:
 Umlagefähige Nebenkosten müssen im Mietvertrag explizit vereinbart sein. Ohne klare Vertragsgrundlage ist eine Umlage in der Regel nicht zulässig.

 

Vertragliche Absicherung: Wie wird die Umlagefähigkeit im Mietvertrag geregelt?

Damit Vermieter die Betriebskosten korrekt auf Mieter umlegen können, ist eine präzise Formulierung im Mietvertrag entscheidend. Hier einige bewährte Praktiken:

 

  • Verweis auf die Betriebskostenverordnung (BetrKV): Ein pauschaler Hinweis wie „Die Betriebskosten trägt der Mieter gemäß § 2 BetrKV“ gilt als ausreichend und deckt alle 17 Nebenkostenarten ab.
  • Aufschlüsselung der Kosten: Gerade bei Bruttokaltmieten sollten die Nebenkostenpositionen klar getrennt werden, um spätere Umlage zu ermöglichen.
  • Angabe realistischer Vorauszahlungen: Eine zu niedrig angesetzte Vorauszahlung kann zu Nachzahlungen und Konflikten führen.


Sollten Sie Unterstützung bei der Gestaltung oder Prüfung von Mietverträgen benötigen, empfehlen wir, eine fachliche Beratung durch Rechtsexperten hinzuzuziehen, da wir keine Rechtsberatung leisten.

Steuerliche Aspekte: Welche Nebenkosten sind bei der Immobilienfinanzierung absetzbar?

Die steuerliche Behandlung von Nebenkosten hängt maßgeblich davon ab, ob die Immobilie selbst genutzt oder vermietet wird.

Für vermietete Immobilien

  • Zinskosten für Darlehen: Vollständig als Werbungskosten absetzbar, wenn das Darlehen für Kauf oder Renovierung der vermieteten Immobilie genutzt wird.
  • Kaufnebenkosten: Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie Maklercourtage werden anteilig über die Abschreibungsdauer der Immobilie geltend gemacht.
  • Instandhaltungskosten: Reparaturen und kleinere Renovierungen können direkt als Werbungskosten abgesetzt werden, sofern sie innerhalb von drei Jahren 15 % der Anschaffungskosten nicht überschreiten.
  • Betriebskostenumlagen: Kosten für z. B. Gebäuderversicherung oder Gartenpflege mindern den steuerpflichtigen Mietertrag.


Für selbstgenutzte Immobilien

  • Nebenkosten sind in der Regel nicht steuerlich abzugsfähig. Ausnahmen bestehen bei energetischen Sanierungen oder wenn berufsbedingte Kosten für einen Zweitwohnsitz vorliegen.
  • Für maßgeschneiderte Finanzierungsberatung empfehlen wir die kompetenten Berater von [von Poll Finance](https://home.von-poll.com/de-de/baufinanzierung).

Regionale Unterschiede bei Nebenkosten in Deutschland

Nebenkosten variieren regional erheblich — ein Aspekt, der Vermieter bei der Mietgestaltung berücksichtigen sollten:

  • In Nordrhein-Westfalen liegen die Nebenkosten durchschnittlich höher, z. B. Bonn oder Essen verzeichnen im bundesweiten Vergleich relativ hohe Kosten.
  • Bayern verzeichnet geringere Nebenkosten, beispielsweise in Städten wie Regensburg oder Rosenheim.
  • Hauptursache sind unterschiedliche Gebühren für Abwasser, Müllentsorgung und kommunale Zusatzkosten.


Der aktuelle Betriebskostenspiegel 2023 des Deutschen Mieterbunds zeigt steigende Tendenzen bei den Nebenkosten – bundesweit liegt der Durchschnitt derzeit bei etwa 2,51 Euro pro Quadratmeter und Monat. Besonders die Heizkosten haben in den letzten Jahren deutlich angezogen.

Prüfung der Nebenkostenabrechnung: Tipps für Mieter

Mieter können ihre Nebenkostenabrechnung sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass nur zulässige Kosten berechnet werden:

Formelle Prüfung:

  • Wurde die Abrechnung fristgerecht (innerhalb 12 Monate) erstellt?
  • Sind Zeitraum, Umlageschlüssel und Kostenaufstellung vollständig?

Materielle Prüfung:

  • Sind alle Kosten umlagefähig (vgl. Betriebskostenverordnung)?
  • Entsprechen die Schlüssel der vertraglichen Vereinbarung (standardmäßig Wohnfläche, ggf. Personenzahl beim Wasser)?
  • Belegrecht: Mieter haben Anspruch auf Einsicht in die Belege innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung zur Prüfung.


Bei Zweifeln oder Unklarheiten lohnt es sich, die Abrechnung fachlich prüfen zu lassen. Auch hierbei weisen wir darauf hin, dass wir keine rechtliche Beratung leisten und empfehlen, im Zweifelsfall einen Fachanwalt oder die Mietervereine zu kontaktieren.

Risiken bei fehlerhaften Nebenkostenabrechnungen

Wenn Nebenkostenabrechnungen nicht korrekt erstellt werden, können folgende Konsequenzen entstehen:

  • Verlust des Nachforderungsanspruchs: Bei Einhaltung der 12-Monatsfrist und formellen Fehlern können Forderungen entfallen.
  • Berichtigungsrecht des Vermieters: Korrekturen sind innerhalb von 30 Tagen nach Entdeckung möglich.
  • Widerspruchsrecht des Mieters: Innerhalb der Frist schriftlich mit Angabe der Fehler möglich.
  • Zahlung unter Vorbehalt: Verhindert Mietrückstände bei strittigen Beträgen.
  • Im Fall vorsätzlicher falscher Abrechnung kann Schadensersatz geltend gemacht werden.

Fazit: Transparenz und Rechtssicherheit sind entscheidend

Die Umlage von Nebenkosten ist für Vermieter eine wichtige Einnahmequelle, erfordert jedoch eine rechtlich saubere und transparente Vorgehensweise – angefangen bei der Vertragsgestaltung bis hin zur jährlichen Abrechnung. Mieter profitieren von klaren Vereinbarungen und prüfen Abrechnungen sorgfältig, um unberechtigte Forderungen zu vermeiden.

 

Wenn Sie vor dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie stehen oder eine maßgeschneiderte Finanzierung suchen, unterstützen wir Sie gern professionell und persönlich. Unsere selbständigen Immobilienprofis bei der [von Poll Immobilien GmbH](https://home.von-poll.com/de-de/immobilie-kaufen) begleiten Sie kompetent in allen Schritten – vom Erstgespräch bis zum erfolgreichen Abschluss. Für Ihre Baufinanzierung steht Ihnen zudem [von Poll Finance](https://home.von-poll.com/de-de/baufinanzierung) als erfahrener Partner zur Seite.


Über den Autor

Wolfram Gast treibt als Chief Digital Officer seit 2021 die digitale Transformation des Maklerunternehmens VON POLL IMMOBILIEN, eines der größten Maklerunternehmen Europas, sichtlich voran. Er hat ganzheitliche Prozesse zur digitalen Transformation im Unternehmen implementiert und erfolgreich umgesetzt. Gemeinsam mit einem internationalen Produkt- und Tech-Team sowie inhouse aufgebauten InnovationLab entwickelte er innovative digitale Services – darunter eine digitale Kunden- sowie Maklerplattform. Ein besonderer Fokus liegt auf dem strategischen Einsatz von Künstlicher Intelligenz – etwa zur Immobilienbewertung, im Marketing, in der Kundenkommunikation oder zur Prozessautomatisierung. Vor seinem Wechsel zu VON POLL IMMOBILIEN war Gast in verschiedenen leitenden Positionen in den Bereichen Digital, Business Intelligence und Marketing für die Geschäftsbereiche Immobilienvermittlung und -finanzierung tätig.