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Förderprogramme für den Immobilienerwerb nutzen

13/11/2023 · Autor: Marius Grumbt


Urheber: pressfoto (Bild von freepik)

Entdecken Sie die sinnvolle Nutzung der Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) für Ihren Immobilienerwerb im Rahmen des Wohnraumförderungsprogramms 2023-2027. Diese Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums ist ein bedeutender Schritt zur Erfüllung der Wohnwünsche von Familien und zur Bekämpfung der Altersarmut.

Wer wird gefördert?

Haushalte, darunter Alleinstehende, Paare und Familien mit Kindern, können von dieser Förderung profitieren. Dabei erstreckt sich die Förderung auf Haushalte mit Einkommen innerhalb festgelegter Grenzen (Einkommensgruppe A). Neu ab 2023 werden auch Haushalte (Einkommensgruppe B) gefördert, deren Einkommen bis zu 40 Prozent über der festgelegten Grenze liegt.

Was wird gefördert?

Die Förderung erstreckt sich landesweit auf den Neubau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum in NRW.

Wie wird gefördert?

ie Unterstützung erfolgt durch zinsgünstige Förderdarlehen mit Tilgungsnachlässen. Alle Darlehen sind für 30 Jahre mit nur 0,5 Prozent zu verzinsen. Zusätzlich können Ergänzungsdarlehen aufgenommen werden, um Finanzierungslücken zu schließen.

Wo können Fördermittel beantragt werden?

Anträge für die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum können bei den örtlich zuständigen Bewilligungsbehörden der kreisfreien Städte oder Kreise gestellt werden.

Was ist der Immobilienbonus?

Die Landesregierung gewährt Familien mit Kindern oder Schwerbehinderten einen Familienbonus von 23.000 Euro pro Kind oder Schwerbehinderten. Dieser Bonus wird beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum berücksichtigt und ergänzt regionale Grunddarlehen.

Erfahren Sie mehr über Fördermöglichkeiten und -voraussetzungen bei den örtlich zuständigen Bewilligungsbehörden.

Förderbeispiele:

Einkommensgruppe A:

Eine Familie mit zwei Kindern und einem jährlichen Haushaltseinkommen in der Einkommensgruppe A profitiert vielfach von der Förderung von Wohneigentum. Beim Erwerb einer Immobilie in Gebieten der Kostenstufe 4, wie etwa in Ballungsräumen wie Dortmund oder Bielefeld, mit Gesamtkosten von 300.000 Euro erhält die Familie ein Förderdarlehen von 223.000 Euro. Dieses setzt sich aus einem Grunddarlehen von 177.000 Euro und einem Familienbonus von 46.000 Euro für beide Kinder zusammen, und das zu äußerst attraktiven Konditionen. Die Eigenleistung beläuft sich auf 22.500 Euro, was in der Regel 7,5 Prozent der Gesamtkosten entspricht.

Die Familie profitiert zusätzlich von einem Tilgungsnachlass (Teilschulderlass) von zehn Prozent auf das Förderdarlehen, was 22.300 Euro entspricht und somit nicht zurückgezahlt werden muss. Darüber hinaus bestehen weitere Möglichkeiten für Zusatzdarlehen, beispielsweise für den Bau mit Holz, dessen Höhe sich nach der Menge des verbauten Holzes richtet (bis zu 17.000 Euro), für barrierefreie Objekte (11.500 Euro) oder Bauvorhaben im BEG-Standard 'Effizienzhaus 40' (bis zu 30.000 Euro).

Einkommensgruppe B:

Falls das Familieneinkommen die entscheidende Grenze um bis zu 40 Prozent übersteigt (Einkommensgruppe B), besteht die Möglichkeit, ein Förderdarlehen in Höhe von 152.000 Euro zu erhalten. Dabei setzt sich dieses Darlehen aus einem Grundbetrag von 106.000 Euro und zusätzlich 46.000 Euro für beide Kinder zusammen. In diesem Szenario würde ein Tilgungsnachlass von 15.200 Euro gewährt werden.

Erfahren Sie mehr über die Förderprogramme des Landes NRW: Link zur Quelle

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