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Wie Sie sinnvoll Förderprogramme des Landes NRW für Ihren Immobilienerwerb nutzen

13/11/2023 · Autor: Marius Grumbt


Urheber: pressfoto (Bild von freepik)

Besondere Unterstützung bei der Verwirklichung des Traums von den eigenen vier Wänden gewährt die Landesregierung Familien mit Kindern oder Haushalten mit Schwerbehinderten: Im Rahmen der Wohnbauförderung hat die Landesregierung den Familienbonus um 3.000 Euro auf 23.000 Euro pro Kind oder Schwerbehinderten erhöht. Beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum erhalten Familien eine Gesamtförderung, die sich aus einem regionalabhängigen Grunddarlehen und dem Familienbonus zusammensetzt. Die Eigentumsförderung des Bundes richtet sich dabei an Familien im unteren und mittleren Einkommensbereich. Gerade diese Familien können häufig kein nennenswertes Vermögen aufbauen. Die aktuellen Grunddarlehen zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum liegen je nach Lage der Immobilie zwischen 96.000 Euro und 177.000 Euro für die Einkommensgruppe A und zwischen 57.000 Euro und 106.000 Euro für die Einkommensgruppe B. Zusätzlich zum Familienbonus kann ein Zusatzdarlehen für barrierefrei gebaute Objekte in Höhe von 11.500 Euro gewährt werden. Für Bauvorhaben im BEG-Standard „Effizienzhaus 40“ kann ein Zusatzdarlehen in Höhe von 30.000 Euro gewährt werden. Wird das Förderobjekt in Holzbauweise errichtet, kann ein Zusatzdarlehen von bis zu 17.000 Euro gewährt werden.

Darüber hinaus unterstützt die Landesregierung das Prinzip „Jung kauft Alt - junge Familien kaufen Bestandsimmobilien“. Dies ist vor allem für viele ländliche Regionen interessant. Die Fördersätze beim Bestandserwerb entsprechen denen der Neubauförderung. Nähere Informationen zu den Fördermöglichkeiten und Fördervoraussetzungen erhalten Sie bei den örtlich zuständigen Bewilligungsbehörden.

Förderbeispiele:

Einkommensgruppe A:

Eine Familie mit zwei Kindern und einem Jahreshaushaltseinkommen in der Einkommensgruppe A profitiert gleich mehrfach von der Wohneigentumsförderung: Beim Kauf einer Immobilie in Gebieten der Kostenstufe 4 (z.B. in Ballungsräumen wie Dortmund oder Bielefeld) mit Gesamtkosten von 300.000 Euro erhält die Familie ein Förderdarlehen in Höhe von 223.000 Euro (Grunddarlehen 177.000 Euro und Familienbonus 46.000 Euro für beide Kinder) zu attraktiven Konditionen. Als Eigenleistung müssen 22.500 Euro (in der Regel 7,5 Prozent der Gesamtkosten) aufgebracht werden. Auf das Förderdarlehen erhält die Familie einen Tilgungsnachlass (Teilschulderlass) in Höhe von zehn Prozent, das sind 22.300 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Darüber hinaus sind weitere Zusatzdarlehen möglich, zum Beispiel für das Bauen mit Holz, dessen Höhe sich nach der Menge des verbauten Holzes richtet (maximal 17.000 Euro), für barrierefreie Objekte (11.500 Euro) oder Bauvorhaben im BEG-Standard „Effizienzhaus 40“ (30.000 Euro).

Einkommensgruppe B:

Überschreitet die Familie die maßgebliche Einkommensgrenze um bis zu 40 Prozent (Einkommensgruppe B), kann ein Förderdarlehen in Höhe von 152.000 Euro (Grunddarlehen 106.000 Euro und 46.000 Euro für beide Kinder) gewährt werden. Der Tilgungsnachlass würde in diesem Beispiel 15.200 Euro betragen.

Quelle und weitere Informationen: https://www.mhkbd.nrw/foerderprogramme/wohnraumfoerderung-fuer-privateigentum

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