Willkommen bei unserem Immobilienblog – Neues und Wissenswertes aus Kiel!
Heute geht es um die Trinkwasserverordnung und den Austausch von Bleirohren in privaten und gewerblichen Immobilien.
Bleirohre sind ein häufig unterschätztes Risiko in älteren Gebäuden. Viele Häuser in Kiel, besonders Baujahre vor 1973, enthalten noch Leitungen aus Blei. Diese Rohre müssen bis spätestens 12. Januar 2026 gemäß Trinkwasserverordnung vollständig ausgetauscht oder stillgelegt werden.

Warum der Austausch von Bleirohren notwendig ist
- Gesundheitsrisiko
Blei kann sich aus alten Leitungen lösen und ins Trinkwasser gelangen. Langfristige Aufnahme von Blei kann zu schleichenden Vergiftungen führen, die besonders für Kinder, Schwangere und Frauen im gebärfähigen Alter gefährlich sind.
- Rechtliche Vorgabe
Die Trinkwasserverordnung verpflichtet alle Eigentümer, Maßnahmen zu ergreifen, um die Trinkwasserqualität zu sichern. Wer diese Fristen nicht einhält, handelt gesetzeswidrig und riskiert Bußgelder oder Haftungsfragen.
- Hohe Bleikonzentration
Mit Bleirohren wird der Grenzwert von 10 µg/l (Mikrogramm pro Liter) in der Regel nicht eingehalten. Ab 12. Januar 2028 wird der Grenzwert sogar auf 5 µg/l verschärft, was die Dringlichkeit des Austauschs weiter erhöht.
Wer ist betroffen?
- Alle Immobilieneigentümer: Die Pflicht gilt für das gesamte Trinkwassersystem, inklusive Stichleitungen, Mischinstallationen oder einzelnen Teilstücken aus Blei.
- Vermieter: Sie sind gesetzlich verantwortlich, die Leitungen zu ersetzen. Mieter müssen sich in diesem Fall an ihren Vermieter wenden.
- Hausverwaltungen und Immobiliengesellschaften: Sind ebenfalls in der Pflicht, da sie im Auftrag der Eigentümer handeln.

So gehen Sie vor
- Prüfen: Stellen Sie fest, ob Ihr Gebäude Bleirohre enthält. Häufig sind das Häuser, die vor 1973 gebaut wurden.
- Fachbetrieb kontaktieren: Beauftragen Sie einen zertifizierten Installateur für eine Bestandsaufnahme, Beratung und Angebotserstellung.
- Austausch oder Stilllegung: Je nach baulicher Situation werden die Rohre durch Kupfer, Edelstahl oder Kunststoff ersetzt oder stillgelegt.
- Meldung: Nach dem Austausch muss der Vorgang dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden.
Fristen im Überblick
- 12. Januar 2026: Stichtag für den vollständigen Austausch oder die Stilllegung von Bleirohren.
- 12. Januar 2028: Verschärfung des Grenzwertes auf 5 µg/l, daher ist ein frühzeitiger Austausch sinnvoll.

Unterstützung und Fördermöglichkeiten
- Gesundheitsamt Kiel: Beratung zu Risiken, Ausnahmen und Fristverlängerungen.
- Regionale Förderprogramme: Viele Städte und Kommunen bieten finanzielle Unterstützung für den Austausch von Bleirohren an.
- Wasserversorger: Lokale Wasserversorger informieren über die Wasserqualität und geben Empfehlungen für den Austausch.
Tipps für Immobilieneigentümer in Kiel
- Frühzeitig handeln: Planen Sie den Austausch rechtzeitig, um Engpässe bei Fachbetrieben zu vermeiden.
- Fördermittel prüfen: Viele Programme decken bis zu 30–50 % der Kosten.
- Fachbetriebe vergleichen: Holen Sie mehrere Angebote ein, um Kosten, Materialien und Zeitpläne optimal abzustimmen.
- Dokumentation: Bewahren Sie alle Rechnungen, Prüfberichte und Meldungen an das Gesundheitsamt sorgfältig auf.
FAQ – Häufige Fragen zum Thema Bleirohre
F: Sind alle Bleirohre betroffen?
A: Ja, sowohl Hauptleitungen als auch Stichleitungen, Mischinstallationen oder einzelne Teilstücke aus Blei müssen ersetzt werden.
F: Wer trägt die Kosten?
A: Grundsätzlich der Eigentümer. Vermieter sind für ihre Immobilien verantwortlich, Mieter nicht.
F: Gibt es Ausnahmen von der Frist?
A: Eine Fristverlängerung ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss vom Gesundheitsamt genehmigt werden, insbesondere bei Haushalten mit Minderjährigen oder Schwangeren.
F: Welche Materialien sind erlaubt?
A: Üblich sind Kupfer, Edelstahl oder spezielle Kunststoffe für Trinkwasserleitungen.
Merke: Bleirohre austauschen – Für Gesundheit und Werterhalt
Der Austausch von Bleirohren ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern schützt auch die Gesundheit der Bewohner und den Wert Ihrer Immobilie in Kiel. Planen Sie rechtzeitig, informieren Sie sich über Fördermittel und beauftragen Sie qualifizierte Fachbetriebe.
Sie möchten keine Tipps für Immobilieneigentümer in Kiel verpassen? Abonnieren Sie unseren Blog und bleiben Sie auf dem Laufenden zu Sanierungen, Förderprogrammen und Immobilienrecht.
Johannisstraße 1a
24306 Plön
| Tel. | +49 4522 - 76 56 97 0 |
| [email protected] |
| Aktuelle Immobilienangebote |
| Öffnungszeiten |
| Ansprechpartner |
| Route |



