Blog

Bleirohre austauschen: Pflicht, Kosten & Förderung

23/01/2026 · Autor: VON POLL COMMERCIAL Kiel


Bleirohre gelten als eines der häufig unterschätzten Risiken in älteren Gebäuden. Auch in Kiel finden sich in Immobilien – insbesondere mit Baujahren vor 1973 – noch vereinzelt Trinkwasserleitungen aus Blei. Diese können die Wasserqualität beeinträchtigen und stellen sowohl ein Gesundheits- als auch ein Haftungsrisiko dar. Die rechtliche Situation ist eindeutig: Die Pflicht zum Austausch von Bleirohren ergibt sich unmittelbar aus der Trinkwasserverordnung und betrifft Immobilieneigentümer ebenso wie Vermieter.

Trinkwasserleitungen und Installation in einem Gebäude

Trinkwasserverordnung: Austausch von Bleirohren ist vorgeschrieben

Gemäß der Trinkwasserverordnung müssen Bleirohre spätestens bis zum 12. Januar 2026 vollständig ausgetauscht oder dauerhaft stillgelegt werden. Diese Verpflichtung bezieht sich nicht nur auf komplette Leitungsstränge, sondern ausdrücklich auch auf Stichleitungen, Mischinstallationen oder einzelne Teilstücke aus Blei. Wer die Frist nicht einhält, handelt rechtswidrig und muss mit Bußgeldern sowie möglichen Haftungsansprüchen rechnen – insbesondere dann, wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen auftreten.

Warum der Austausch von Bleirohren notwendig ist

Gesundheitsrisiken durch Blei im Trinkwasser

Blei kann sich aus alten Leitungen lösen und unbemerkt in das Trinkwasser gelangen. Eine langfristige Aufnahme kann zu schleichenden Vergiftungen führen. Besonders gefährdet sind Kinder, Schwangere und Frauen im gebärfähigen Alter. Auch geringe Konzentrationen können gesundheitlich relevant sein, weshalb der vollständige Austausch von Bleirohren als zentrale Maßnahme zum Schutz der Bewohner gilt.

Grenzwerte und Verschärfung ab 2028

Der derzeit zulässige Grenzwert für Blei im Trinkwasser liegt bei 10 µg/l. In der Praxis wird dieser Wert bei bestehenden Bleirohren häufig nicht sicher eingehalten. Ab dem 12. Januar 2028 wird der Grenzwert zudem auf 5 µg/l abgesenkt. Dies erhöht den Handlungsdruck zusätzlich und spricht für einen frühzeitigen Austausch, um spätere Engpässe bei Fachbetrieben zu vermeiden.

Wer ist vom Austausch betroffen?

  • Immobilieneigentümer: Die Verpflichtung gilt für das gesamte Trinkwassersystem, einschließlich Stichleitungen, Mischinstallationen und einzelner Teilstücke aus Blei.
  • Vermieter: Vermieter sind für den Austausch verantwortlich. Mieter sollten sich bei Verdachtsfällen an den Eigentümer wenden.
  • Hausverwaltungen und Immobiliengesellschaften: Sie handeln im Auftrag der Eigentümer und sind für die Organisation und Umsetzung zuständig.

Sanierung und Austausch von Wasserleitungen

So gehen Eigentümer beim Austausch richtig vor

  1. Prüfung: Zunächst sollte geklärt werden, ob im Gebäude Bleirohre vorhanden sind – dies ist besonders bei Immobilien mit Baujahr vor 1973 relevant.
  2. Fachbetrieb beauftragen: Ein zertifizierter Installationsbetrieb kann eine Bestandsaufnahme durchführen und ein konkretes Angebot erstellen.
  3. Austausch oder Stilllegung: Je nach baulicher Situation werden die Leitungen durch Kupfer, Edelstahl oder zugelassene Kunststoffe ersetzt oder fachgerecht stillgelegt.
  4. Meldung: Nach Abschluss der Maßnahme ist der Austausch in der Regel dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.

Bleirohre austauschen: Kosten realistisch einschätzen

Die Kosten für den Austausch von Bleirohren hängen unter anderem von der Länge der betroffenen Leitungen, der Zugänglichkeit, dem Gebäudetyp sowie dem gewählten Material ab. In vielen Fällen bewegen sich die Aufwendungen im unteren bis mittleren vierstelligen Bereich, bei größeren Mehrfamilienhäusern entsprechend darüber. Unabhängig von den Kosten wirkt sich der Austausch positiv auf den Werterhalt sowie die Vermiet- und Verkaufsfähigkeit der Immobilie aus.

Fördermöglichkeiten beim Austausch von Bleirohren

Zusätzlich zur gesetzlichen Verpflichtung lohnt sich ein Blick auf mögliche Förderungen. Je nach Kommune oder Programm können Zuschüsse beantragt werden, die einen Teil der Investitionskosten abfedern. Das Thema Förderung beim Austausch von Bleirohren spielt daher insbesondere für Eigentümer größerer Bestände eine wichtige Rolle bei der Planung.

  • Gesundheitsamt Kiel: Beratung zu Risiken, Fristen und Zuständigkeiten.
  • Regionale Förderprogramme: Kommunale oder landesweite Zuschüsse je nach Verfügbarkeit.
  • Wasserversorger: Informationen zur Trinkwasserqualität und Hinweise zu Sanierungsmaßnahmen.

Trinkwasserhahn und Wasserfluss als Symbol für Wasserqualität

Tipps für Immobilieneigentümer

  • Frühzeitig planen: Rechtzeitige Beauftragung verhindert Terminengpässe.
  • Fördermöglichkeiten prüfen: Vor Beginn der Arbeiten informieren.
  • Angebote vergleichen: Mehrere Fachbetriebe anfragen.
  • Dokumentation aufbewahren: Rechnungen und Nachweise sichern.

Fazit: Austausch von Bleirohren rechtzeitig umsetzen

Der Austausch von Bleirohren ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherung des Immobilienwertes. Wer frühzeitig plant, kann die Kosten besser steuern, mögliche Förderungen nutzen und rechtliche Risiken vermeiden.

Häufig gestellte Fragen zum Austausch von Bleirohren

In welchen Häusern gibt es noch Bleirohre?

Bleirohre kommen vor allem in älteren Gebäuden vor, häufig bei Baujahren vor 1973. Betroffen sein können sowohl Ein- und Mehrfamilienhäuser als auch gewerblich genutzte Immobilien.

Bis wann müssen Bleirohre ausgetauscht werden?

Der Austausch oder die Stilllegung muss spätestens bis zum 12. Januar 2026 erfolgen.

Wie lassen sich Bleirohre erkennen?

Bleirohre sind meist grau-matt, vergleichsweise weich und lassen sich leicht anritzen. Eine eindeutige Beurteilung sollte jedoch immer durch einen Fachbetrieb erfolgen.

Kiel – Commercial
Sven Möllemann
Johannisstraße 1a
24306 Plön
Aktuelle Immobilienangebote
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 18:00 
Dienstag 09:00 - 18:00 
Mittwoch 09:00 - 18:00 
Donnerstag 09:00 - 18:00 
Freitag 09:00 - 18:00 
Ansprechpartner

VON POLL COMMERCIAL Kiel
Lizenzpartner: M&R Invest GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Sven Möllemann [Immobilienmakler (IHK) & Certified Credit Manager® (CCM®)]

Johannisstraße 1a, 24306 Plön
Telefon: +49 (0)4522 - 76 56 97 0
E-Mail: [email protected]

Gewerbeerlaubnis nach §34c GewO erteilt durch die Industrie- und Handelskammer zu Kiel
Zuständige Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer zu Kiel, Bergstraße 2, 24103 Kiel

Amtsgericht Kiel, HRB 27829

Lizenznehmer der von Poll Immobilien GmbH

Route
Invalid Input
Bitte geben Sie Ihre E-Mail Adresse richtig ein.
Bitte geben Sie Ihren Vornamen an.
Bitte geben Sie Ihren Nachnamen an.
Dieses Feld muss ausgefüllt werden
Sie müssen sich mit der Einwilligung einverstanden erklären.
Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
{useripadr:body}
{useripadr:validation}
* Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Invalid Input
Aktuelle Stellenangebote
Kiel – Commercial - Aktuelle Stellenangebote
Sie sind auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Schauen Sie nach unseren Stellenanzeigen.
Zu den Stellenanzeigen
BESTE LAGE
Kiel – Commercial - BESTE LAGE
Immobilien, Lifestyle und Wohnkultur: eine reizvolle Kombination von unterhaltsamen Themen.
Zum Magazin
Team
Kiel – Commercial - Team
Kiel – Commercial

Unser Team stellt sich Ihnen vor

Mehr erfahren
Lokale Partner
Kieler Sportvereinigung Holstein von 1900 e.V. Kieler Sportvereinigung Holstein von 1900 e.V. Zur Partner-Website
Veranstaltungen
Imagefilm
Immobilienshop (360°-Ansicht)
Marktberichte
Kiel – Commercial - Marktberichte
Detaillierte Informationen zu Kauf- und Mietpreisen, Umsätzen, Wohn- und Bautrends bietet Ihnen unser Marktbericht.
Zum Marktbericht