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Immobilienerbe: Worauf sollte eine Erbgemeinschaft achten?

19/02/2024 · Autor: Nadin Ostendorf VON POLL IMMOBILIEN Krefeld


Immobilienerschaft

Immobilienerbe: Worauf sollte eine Erbgemeinschaft achten?

Eine Immobilie zu erben, ist grundsätzlich etwas Positives. Dennoch bringt eine Erbschaft auch viele Emotionen und rechtliche Fragen mit sich. Erst recht, wenn mehrere Hinterbliebene eine Immobilie erben und dann gemäß Paragraph 2023 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch eine Erbengemeinschaft bilden.

Nadin Ostendorf, Geschäftsstellenleiter/in bei VON POLL IMMOBILIEN Krefeld, erklärt dazu: „Wenn mehrere Erben gemeinschaftlich ein geerbtes Vermögen verwalten, entsteht eine sogenannte Erbengemeinschaft. Dies kann eintreffen, wenn beispielsweise kein Alleinerbe vorhanden ist, durch die gesetzliche Erbfolge oder eine testamentarische Verfügung beziehungsweise einen Erbvertrag, in dem der Erblasser mehrere Erben bestimmt hat.“ Bei einer Erbgemeinschaft verfügt jeder Erbe über eine Erbquote, die den Umfang des individuellen Erbteils festlegt.

Kommt eine Erbgemeinschaft zustande, muss sie bestimmte Pflichten erfüllen. Dazu zählen die Grundbuchberichtigung, die Übernahme von Mietverträgen – sofern die Immobilie vermietet ist – Verwaltungspflichten, Auskunftspflicht gegenüber Miterben sowie die Zahlung der Nachlassverbindlichkeiten wie der Erbschaftssteuer.

Die Grundbuchberichtigung lässt sich nur umgehen, wenn die Erbgemeinschaft sich direkt nach dem Erbfall einstimmig für einen Verkauf der Immobilie entscheidet. Kommt es zu einem Verkauf, teilt sich der Erlös je nach testamentarischer Verfügung oder Erbfolge unter den Miterben auf. Die Vorteile dabei sind offensichtlich: Die Miterben können den Verkaufserlös sofort für eigene Zwecke verwenden, der Erbvorgang ist schnell abgeschlossen und laufende Kosten entfallen für die Miterben.

Spielen auch Sie mit dem Gedanken, Ihre Immobilie zu verkaufen? Nadin Ostendorf und ihr Team bei VON POLL IMMOBILIEN Krefeld helfen dabei, den Marktwert Ihrer Immobilie zu ermitteln, organisieren Besichtigungstermine und begleiten während des gesamten Prozesses bis hin zum Notartermin.

Die VON POLL IMMOBILIEN Experten in Krefeld erreichen Sie telefonisch unter 02151- 93 188 0, per E-Mail unter [email protected], im Internet unter www.von-poll.com/krefeld oder besuchen Sie direkt den Shop in der Marktstraße 8.

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