23. Juni 2026
Beim Kauf einer Immobilie erfolgt der Eigentumsübergang nicht sofort mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags. Zwischen der notariellen Beurkundung und der endgültigen Eintragung des Käufers als Eigentümer im Grundbuch liegt meist ein gewisser Zeitraum. Damit der Käufer in dieser Phase geschützt ist, gibt es die Auflassungsvormerkung nach § 883 BGB.
Fürth
Sandra Maringer & Jürgen Maringer
Sachverständiger für Immobilienbewertung, Sachverständiger im Immobilien - und Grundstückswesen (Europ. Inst. FIB)
| Adresse |
Gustavstraße 35
90762
Fürth
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| Tel. | +49 911 - 97 90 188 0 |
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