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Erbbaurecht: Was Verkäufer in der Region Freising/Erding beachten sollten

04/12/2024 · Autor: Bernd Strohmeier


Das Erbbaurecht ermöglicht es, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen, ohne das Grundstück selbst zu besitzen. Dieses Recht wird in der Regel für einen Zeitraum von 75 bis 99 Jahren gewährt und ist veräußerlich sowie vererbbar. Für die Nutzung des Grundstücks zahlt der Erbbauberechtigte einen regelmäßigen Erbbauzins an den Grundstückseigentümer.

Wichtige Aspekte beim Verkauf einer Immobilie mit Erbbaurecht

  1. Zustimmung des Grundstückseigentümers: Beim Verkauf einer Immobilie, die auf einem Erbbaugrundstück steht, ist in der Regel die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich. Diese Zustimmung darf nur aus wichtigen Gründen verweigert werden, beispielsweise wenn Zweifel an der Bonität des Käufers bestehen.

  2. Vorkaufsrecht des Grundstückseigentümers: Oftmals besitzt der Grundstückseigentümer ein vertraglich festgelegtes Vorkaufsrecht. Das bedeutet, dass er die Möglichkeit hat, die Immobilie zu den gleichen Konditionen zu erwerben, die mit einem Dritten vereinbart wurden. Dieses Recht sollte vor dem Verkaufsprozess geprüft werden.

  3. Restlaufzeit des Erbbaurechts: Die verbleibende Laufzeit des Erbbaurechts beeinflusst den Verkaufswert der Immobilie. Je kürzer die Restlaufzeit, desto geringer kann der Wert der Immobilie sein, da der Käufer nach Ablauf des Erbbaurechts das Gebäude an den Grundstückseigentümer zurückgeben muss.

  4. Erbbauzins und Anpassungsklauseln: Verkäufer sollten potenzielle Käufer über die Höhe des aktuellen Erbbauzinses und mögliche Anpassungsklauseln informieren. Erbbauzinsanpassungen können die zukünftigen Kosten für den Käufer beeinflussen.

  5. Vertragsprüfung: Es ist essenziell, den bestehenden Erbbaurechtsvertrag sorgfältig zu prüfen, um alle Rechte und Pflichten zu kennen. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei auf Klauseln zur Übertragbarkeit, Nutzungseinschränkungen und Rückbauverpflichtungen gelegt werden.

Empfehlung: Fachkundige Unterstützung hinzuziehen

Aufgrund der Komplexität des Erbbaurechts und der spezifischen Anforderungen beim Verkauf einer solchen Immobilie ist es ratsam, einen Immobilienmakler hinzuzuziehen. In der Region Freising/Erding steht Ihnen das Team von VON POLL IMMOBILIEN mit umfassender Expertise zur Seite. Sie bieten professionelle Beratung und Unterstützung, um den Verkaufsprozess reibungslos und erfolgreich zu gestalten.

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Bernd Strohmeier [Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH), Immobilienmakler (IHK) & Fachmakler für Energetische Sanierung & DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung - D1
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