Maklerprovision in Hamburg
Inhaltsverzeichnis:
- Was versteht man unter der Maklerprovision?
- Wer zahlt die Maklerprovison in Hamburg?
- Wie hoch ist die Maklerprovision in Hamburg?
- Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
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Was versteht man unter der Maklerprovision?
Die Maklerprovision, auch als Courtage bekannt, spielt in der Immobilienbranche eine zentrale Rolle. Sie stellt die Vergütung dar, die ein Makler für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie erhält. Üblicherweise wird diese Provision als ein Prozentsatz des Kaufpreises berechnet, wobei die genaue Höhe von der Art der Immobilie und den regionalen Bedingungen abhängig ist.
Die Courtage umfasst eine Vielzahl von Dienstleistungen, die der Makler erbringt. Dazu gehören die Bewertung der Immobilie, die Planung und Durchführung von Marketingmaßnahmen, die Organisation von Besichtigungen sowie die Unterstützung bei der Abwicklung des Kaufvertrags.
Wer zahlt die Maklerprovision in Hamburg?
In Hamburg kam es Ende 2020 zu einer bedeutenden Anpassung der Regelungen bezüglich der Maklerprovision, die erhebliche Auswirkungen auf Käufer und Verkäufer hat. Vor dieser Reform wurden die Maklerkosten vollständig vom Käufer getragen. Seit der Gesetzesänderung ist es üblich, dass sich Käufer und Verkäufer die Kosten der Maklerprovision teilen, was eine fairere Verteilung der Kosten bewirkt.
Die neue Regelung zur Maklerprovision beschränkt sich ausschließlich auf die Vermittlung von Eigentumswohnungen und bestimmten Typen von Wohnhäusern, darunter Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser. Bei der Vermittlung von Mehrfamilienhäusern sowie unbebauten Grundstücken und Gewerbeobjekten besteht weiterhin die Freiheit, die Provision individuell auszuhandeln, wobei der Käufer die gesamten Kosten übernehmen kann.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Hamburg?
Die Höhe der Maklerprovision hängt vom Immobilienwert und den geltenden Landesgesetzen ab und liegt in Hamburg üblicherweise zwischen 3,12% und 6,25% des Kaufpreises. Es ist üblich, dass Käufer und Verkäufer die Courtage gleichmäßig aufteilen, sodass niemand mehr als 3,12% zahlt.
Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
Im Rahmen der Vermietung von Immobilien regelt das Bestellerprinzip die Zahlung der Maklerprovision. Demnach zahlt derjenige die Provision, der den Makler beauftragt hat, üblicherweise der Vermieter. Dieses Prinzip wurde eingeführt, um Mieter vor hohen Kosten zu schützen, die sie früher tragen mussten, wenn sie über einen Makler eine Wohnung gefunden haben.
Heutzutage wird diese finanzielle Last in der Regel auf den Vermieter verlagert. Die Höhe der Maklerprovision entspricht meist zwei Kaltmieten plus 19% Mehrwertsteuer, was etwa 2,38 Monatsmieten entspricht, kann jedoch je nach individueller Vereinbarung unterschiedlich sein.