Maklerprovision in Niedersachsen
Inhaltsverzeichnis:
- Was versteht man unter der Maklerprovision?
- Wer zahlt die Maklerprovison in Niedersachsen?
- Wie hoch ist die Maklerprovision in Niedersachsen?
- Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
- Startseite /
- Unternehmen /
- VON POLL PREMIUM
Was versteht man unter der Maklerprovision?
Die Maklerprovision, oft auch Courtage genannt, ist in der Immobilienbranche von großer Wichtigkeit. Sie entspricht der Vergütung, die ein Makler für das erfolgreiche Vermitteln einer Immobilie erhält. In der Regel wird die Provision als ein Prozentsatz des Kaufpreises bestimmt.
Die Courtage schließt diverse Maklerdienste ein, wie die Bewertung des Objektes, dessen Vermarktung, die Koordination von Besichtigungen und die Unterstützung bei der Kaufvertragsabwicklung.
Wer zahlt die Maklerprovision in Niedersachsen?
In Niedersachsen traten Ende 2020 Änderungen bei den Regelungen zur Maklerprovision in Kraft, die eine wichtige Neuerung für Käufer und Verkäufer mit sich brachten. Vor dieser Gesetzesänderung lag die finanzielle Last der Maklergebühren ausschließlich beim Käufer. Seit der Änderung ist eine Teilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer üblich, was eine ausgewogenere Verteilung der Kosten bewirkt.
Die neue Regelung gilt ausschließlich für die Courtage bei der Vermittlung von Eigentumswohnungen sowie einzelnen Wohnhäusern, wie Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser. Bei der Vermittlung von Mehrfamilienhäusern, unbebauten Grundstücken und Gewerbeobjekten besteht weiterhin die Freiheit, die Höhe der Maklerprovision individuell zu vereinbaren. In diesen Fällen kann die Provision nach wie vor vollständig vom Käufer übernommen werden.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Niedersachsen?
In Niedersachsen richtet sich die Höhe der Maklerprovision nach dem Wert der Immobilie, dem vermittelnden Makler und der Region. In Niedersachsen werden die Regionen A und B gemäß der sogenannten Provisionsteilungskarte eingeteilt, die von den örtlichen Industrie- und Handelskammern herausgegeben wird. Die Einteilung in die Regionen A und B erfolgt auf Basis der örtlichen Marktgegebenheiten und der Immobilienpreise.
In der Regel gehören zu Niedersachsen Region A die größeren Städte und wirtschaftlich starken Regionen, in denen die Immobilienpreise höher sind. Dazu zählen beispielsweise Großstädte wie Hannover, Braunschweig, Oldenburg und Osnabrück sowie wirtschaftlich starke Regionen wie das Emsland oder die Region um Wolfsburg.
Niedersachsen Region B umfasst in der Regel ländlichere Gebiete und Regionen mit niedrigeren Immobilienpreisen. Dazu gehören unter anderem kleinere Städte, ländliche Regionen und Randgebiete.
Für A-Regionen liegt die Höhe der Maklerprovision der Regel zwischen 3,57 und 7,14% des Kaufpreises. Für B-Regionen kann die Höhe der Maklerprovision hingegen variieren und liegt für gewöhnlich bei 4,76 bis 5,95% des Kaufpreises. Es ist üblich, dass Käufer und Verkäufer die Provision gleichmäßig aufteilen, mit einem maximalen Anteil von jeweils 3,57% in A-Regionen und 2,38 bis 2,98% in B-Regionen.
Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro in einer A-Region bedeutet dies, dass jede Partei 17.850 Euro zahlt.
Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
Bei der Vermietung von Immobilien kommt das Bestellerprinzip zum Einsatz, welches regelt, wer die Maklerprovision zu tragen hat. In der Regel übernimmt derjenige die Kosten der Maklerprovision, der den Makler beauftragt hat, meistens ist das der Vermieter.
Das Bestellerprinzip wurde eingeführt, um die finanzielle Last für Mieter bei der Suche nach einer Wohnung zu verringern. Vor seiner Einführung war es üblich, dass Mieter die Provision zahlen mussten, wenn sie eine Wohnung über einen Makler fanden. Durch das Bestellerprinzip wird diese Belastung nun typischerweise auf den Vermieter verlagert.
Die Höhe der Maklerprovision beträgt normalerweise zwei Kaltmieten zuzüglich 19% Mehrwertsteuer, was ungefähr 2,38 Monatsmieten entspricht. Diese Werte sind jedoch nur Durchschnittsangaben und können je nach individuellen Absprachen und Verhandlungen unterschiedlich ausfallen.