Maklerprovision in Niedersachsen
Inhaltsverzeichnis:
- Was versteht man unter der Maklerprovision?
- Wer zahlt die Maklerprovison in Niedersachsen?
- Wie hoch ist die Maklerprovision in Niedersachsen?
- Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
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Was versteht man unter der Maklerprovision?
Als Courtage oder Maklerprovision bezeichnet man die Vergütung, die Makler im Immobiliengeschäft für die Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrags oder den Nachweis einer entsprechenden Möglichkeit erhalten. Üblicherweise beträgt diese Gebühr im Falle der Doppelmaklertätigkeit für Käufer und Verkäufer jeweils 3,57% (inkl. 19% MwSt.).
Wer zahlt die Maklerprovision in Niedersachsen?
Bei einer Doppelmaklertätigkeit (d.h. wenn der Makler sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer beauftragt wird) – und sofern es bei der Vermarktung um ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung geht und der Käufer Verbraucher ist – ist die Provision für Käufer und Verkäufer in gleicher Höhe zu vereinbaren („Halbteilungsprinzip“).
Wie hoch ist die Maklerprovision in Niedersachsen?
Die von Poll Immobilien GmbH beansprucht bei der Doppelmaklertätigkeit in der Regel eine Käufer- und Verkäuferprovision in Höhe von jeweils 3,57% (inkl. 19 % MwSt.).
Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro bedeutet dies, dass jede Partei 17.850 Euro (inkl. 19% MwSt.) zahlt.

Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
Gemäß dem Bestellerprinzip muss bei der Wohnungsvermietung die Provision von demjenigen gezahlt werden, der den Makler beauftragt – in der Regel vom Vermieter. Ziel der Regelung ist es, Mieter von hohen Maklerkosten zu entlasten, die sie früher oft zu tragen hatten.
Die Provision darf zwei Nettokaltmieten plus 19 % Mehrwertsteuer, also 2,38 Monatsmieten, nicht übersteigen, wenn der Auftraggeber („Besteller“) der Wohnungssuchende ist. Wird der Makler hingegen vom Vermieter beauftragt, kann die Provision auch höher vereinbart werden.
