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Bundesfinanzhof hebt Einkommensteuer für Erben von Immobilien auf

19. Januar 2024 · Autor: Marius Grumbt


Das Bundesfinanzhof-Urteil bringt eine erfreuliche Änderung für Immobilienerben: Wer gemeinsam mit anderen eine geerbte Immobilie übernimmt und innerhalb von zehn Jahren verkauft, muss nun keine Einkommensteuer mehr zahlen.

Diese bisherige Praxis der Finanzämter wurde durch das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs in München revidiert. Das Gericht entschied, dass für den Verkauf einer zum Nachlass einer Erbengemeinschaft gehörenden Immobilie keine Einkommensteuer seitens der Finanzämter erhoben werden darf. Der Kläger in diesem Fall erbte im Jahr 2015 gemeinsam mit seinen beiden Kindern eine Immobilie und veräußerte sie Anfang 2018 nach der Auflösung der Erbengemeinschaft.

Das Finanzamt forderte Einkommensteuer, da es die Ansicht vertrat, dass der Mann einen Teil des Eigentums erworben hatte. Die rechtliche Grundlage für diese Forderung basierte auf den Bestimmungen für 'private Veräußerungsgeschäfte': Wer eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb weiterveräußert, unterliegt der Einkommensteuerpflicht.

Die genaue Höhe des Streitbetrags wurde vom Bundesfinanzhof nicht veröffentlicht, da für Verfahren vor den Finanzgerichten das Steuergeheimnis gilt.

In der ursprünglichen Verhandlung vor dem Finanzgericht München im Jahr 2021 hatte der Mann noch eine Niederlage erlitten. Jedoch kam der IX. Senat des Bundesfinanzhofs zu dem Schluss, dass die Übernahme des Erbteils der beiden Kinder nicht als herkömmlicher Immobilienkauf anzusehen ist. Daher gilt die entsprechende Vorschrift bezüglich 'privater Veräußerungsgeschäfte' in diesem Fall nicht.

 

Quelle: WELT 18.01.2024

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