
Wer auf Teneriffa eine Immobilie kaufen möchte, stolpert schnell über Begriffe wie NIE-Nummer, ITP oder Gestoría. Die gute Nachricht vorweg: Der Kaufprozess auf den Kanaren ist rechtlich extrem sicher. Man muss nur die Spielregeln und Nebenkosten von Anfang an richtig einkalkulieren.
Damit es beim Notartermin keine Überraschungen gibt, haben die Immobilienprofis von VON POLL Real Estate Tenerife Sur die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst – von der NIE-Nummer über die Kaufnebenkosten bis zur Rolle von Anwalt und Gestoría.
1. Die NIE-Nummer: Ohne geht es nicht
Die NIE (Número de Identificación de Extranjero) ist Ihre persönliche spanische Steuernummer für Ausländer. Kurz gesagt: Ohne NIE-Nummer läuft auf Teneriffa gar nichts. Sie benötigen sie unter anderem für:
- den notariellen Kaufvertrag (Escritura),
- die Eröffnung eines spanischen Bankkontos,
- die Ummeldung von Strom, Wasser und Internet,
- den Autokauf.
Unser Tipp zum Zeitplan: Beantragen Sie die NIE-Nummer so früh wie möglich. Die Beantragung bei der Nationalpolizei vor Ort erfordert Termine, die oft Wochen im Voraus ausgebucht sind. Alternativ können Sie die NIE im spanischen Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen – oder Sie nutzen unser lokales Netzwerk: Wir stellen für Sie direkt den Kontakt zu erfahrenen Gestorías vor Ort her, die die Beantragung per Vollmacht komplett für Sie abwickeln.
2. Kaufnebenkosten auf Teneriffa: 8 bis 10 % zum Kaufpreis
Als Faustregel gilt: Kalkulieren Sie zusätzlich zum Kaufpreis etwa 8 bis 10 % an Nebenkosten ein. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
A. Die Erwerbssteuern
Das spanische Steuerrecht unterscheidet zwischen gebrauchten und neuen Objekten:
- Bestandsimmobilien (Wiederverkauf): Hier zahlen Sie die Grunderwerbsteuer (ITP). Auf den Kanaren liegt diese bei 6,5 % – im Vergleich zum spanischen Festland (oft 8–10 %) sehr attraktiv.
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Neubauten (vom Bauträger): Hier fällt die kanarische Mehrwertsteuer (IGIC) von 7 % an, zuzüglich einer Stempelsteuer (AJD) von etwa 1 %.
B. Notar und Grundbuchamt
Die Honorare für Notar und Grundbucheintragung (Registro de la Propiedad) sind gesetzlich gestaffelt und hängen vom Kaufpreis ab. Bei einer durchschnittlichen Wohnimmobilie liegen beide Posten zusammen meist zwischen 1.500 € und 2.500 €.
C. Anwalt & Gestoría: Warum ein starker Makler entscheidend ist
Anders als in einigen anderen Ländern prüft der Notar in Spanien nicht tiefgreifend, ob eine Immobilie baurechtlich legal ist oder verdeckte Schulden hat. Hier kommt die Rolle Ihres Immobilienmaklers ins Spiel: Wir lassen Sie mit den bürokratischen Hürden nicht allein.
Ein professionelles Maklerhaus begleitet Sie weit über die reine Objektauswahl hinaus. Über unser etabliertes, deutschsprachiges Netzwerk stellen wir Ihnen verlässliche Anwälte, Gestorías (Verwaltungsexperten), Steuerberater und Bankkontakte zur Seite – so laufen alle Fäden nahtlos zusammen.
Der Kaufprozess auf Teneriffa im Überblick
So läuft ein Immobilienkauf auf den Kanaren in der Praxis ab – strukturiert und rechtssicher:
- NIE-Nummer beantragen – die Grundlage für alle weiteren Schritte.
- Spanisches Bankkonto eröffnen – für Kaufpreiszahlung und laufende Kosten.
- Objekt- und Rechtsprüfung – Anwalt und Gestoría prüfen Baurecht, Lasten und Grundbuch.
- Notarieller Kaufvertrag (Escritura) – Beurkundung und Kaufpreiszahlung beim Notar.
- Grundbucheintrag (Registro de la Propiedad) – Eintragung als neuer Eigentümer.
- Ummeldung von Strom, Wasser und Internet auf Ihren Namen.
Fazit
Ein Immobilienkauf auf Teneriffa ist entspannt, wenn man die richtigen Experten an seiner Seite hat. Mit einem eingespielten Netzwerk aus Makler, Gestoría und Anwalt sparen Sie nicht nur wertvolle Zeit, sondern sichern Ihren Kauf rechtlich rundum ab.
Sie haben Fragen zu einem Objekt oder möchten den Abwicklungsprozess besprechen?
Sprechen Sie uns an. Das Team von VON POLL Real Estate Tenerife Sur führt Sie sicher und transparent durch den gesamten Kaufprozess – von der ersten Besichtigung bis zur Schlüsselübergabe.