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Starkregen und Elementarschäden – wie gut ist Ihre Immobilie geschützt?

3. September 2026 · Autor: VON POLL IMMOBILIEN Pulheim


Wasser staut sich bei Starkregen vor einem Kellerfenster und einem tiefer liegenden Lichtschacht eines Wohnhauses


Extreme Wetterereignisse beschäftigen Immobilieneigentümer zunehmend. Starkregen, Überschwemmungen oder Rückstau können innerhalb kurzer Zeit erhebliche Schäden an einem Gebäude verursachen. Das gilt auch für Wohnlagen im Rhein-Erft-Kreis – etwa in Pulheim, Hürth, Frechen, Bergheim, Erftstadt oder Kerpen –, wo viele Ein- und Zweifamilienhäuser über ausgebaute Keller und tiefer liegende Zugänge verfügen.

Für Eigentümer stellt sich deshalb die Frage, wie sich die eigene Immobilie schützen lässt und welcher Versicherungsschutz tatsächlich vorhanden ist.

Das Wichtigste in Kürze
  • Eine Wohngebäudeversicherung deckt nicht automatisch alle Schäden – für Überschwemmung und Rückstau ist meist ein zusätzlicher Elementarschadenbaustein nötig
  • Typische Eintrittswege bei Starkregen sind Kellerfenster, Lichtschächte, tiefer liegende Eingänge und Abwasserleitungen ohne Rückstausicherung
  • Beim Verkauf zählt Dokumentation: Rechnungen und Fachunternehmerbescheinigungen belegen, dass in den Schutz des Gebäudes investiert wurde

Wohngebäudeversicherung: Was ist versichert – und was nicht?

Viele Eigentümer gehen davon aus, dass ihre Wohngebäudeversicherung sämtliche Schäden am Gebäude abdeckt. Das ist jedoch nicht immer der Fall.

Schäden durch bestimmte Naturereignisse wie Überschwemmung oder Rückstau benötigen häufig einen zusätzlichen Elementarschadenbaustein.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Elementarschäden unter anderem Überschwemmungen, Rückstau und Schneedruck umfassen können und hierfür ein entsprechender zusätzlicher Versicherungsschutz zur Wohngebäude- beziehungsweise Hausratversicherung erforderlich sein kann.

Eigentümer sollten daher regelmäßig überprüfen, welche Risiken ihre bestehende Police tatsächlich abdeckt.

Schwachstellen bei Starkregen: Keller, Lichtschächte und tiefer liegende Räume

Bei Starkregen kann Wasser auf unterschiedlichen Wegen in ein Gebäude gelangen.

Typische Schwachstellen sind:

  • Kellerfenster,
  • Lichtschächte,
  • Kellertüren,
  • tiefer liegende Eingänge,
  • Garagenzufahrten,
  • undichte Außenwände sowie
  • Abwasserleitungen ohne ausreichende Rückstausicherung.


Gerade ältere Immobilien wurden teilweise zu einer Zeit errichtet, in der heutige Starkregenereignisse bei der Planung weniger berücksichtigt wurden. Im Rhein-Erft-Kreis betrifft das einen erheblichen Teil des Bestands – viele Wohnhäuser in Pulheim und Hürth stammen aus den 1960er- bis 1980er-Jahren.

Hochwasserschutz am Haus: Was können Eigentümer vorbeugend tun?

Nicht jede Schutzmaßnahme muss unmittelbar mit einer umfassenden Sanierung verbunden sein.

Bereits eine fachkundige Überprüfung des Gebäudes kann helfen, mögliche Schwachstellen zu identifizieren.

Je nach Immobilie können beispielsweise Rückstauklappen, druckwasserdichte Kellerfenster, erhöhte Lichtschächte oder Veränderungen an der Entwässerung sinnvoll sein.

Auch die Gestaltung des Grundstücks spielt eine Rolle. Wasser sollte möglichst nicht gezielt in Richtung Gebäude geführt werden.

Starkregen im Rhein-Erft-Kreis: Was Eigentümer in Pulheim und Hürth prüfen sollten

Ob ein Grundstück als gefährdet gilt, hängt weniger von der Postleitzahl als von der konkreten Mikrolage ab: Geländeneigung, Nähe zu Gewässern und Gräben, Versiegelungsgrad der Umgebung und die Leistungsfähigkeit der Kanalisation im Straßenzug.

Zwei Informationsquellen sind dafür hilfreich: die Starkregengefahrenkarten, die viele Kommunen im Rhein-Erft-Kreis bereitstellen, und die ZÜRS-Zone des Grundstücks, nach der Versicherer das Überschwemmungsrisiko einordnen. Beides sollten Eigentümer kennen, bevor sie über Schutzmaßnahmen oder eine Erweiterung der Police entscheiden.

Elementarschutz beim Immobilienkauf: Worauf Käufer heute achten

Für Kaufinteressenten ist nicht nur die Energieeffizienz eines Hauses relevant. Auch mögliche Risiken des Grundstücks und des Gebäudes werden zunehmend genauer betrachtet.

Besonders interessant können deshalb Informationen darüber sein, ob es bereits Wasserschäden gegeben hat und welche Schutzmaßnahmen vorhanden sind.

Eigentümer sollten bekannte Vorschäden nicht verschweigen. Transparenz sorgt hier nicht nur für Vertrauen, sondern verhindert auch spätere Auseinandersetzungen. Wie sich der Zustand eines Gebäudes auf den erzielbaren Preis auswirkt, lässt sich mit einer kostenlosen Immobilienbewertung als erster Orientierung einschätzen.

Modernisierungen dokumentieren – und beim Verkauf nutzen

Wer Maßnahmen zum Schutz seines Gebäudes durchgeführt hat, sollte entsprechende Rechnungen, Fachunternehmerbescheinigungen und weitere Dokumente sorgfältig aufbewahren.

Bei einem späteren Verkauf können diese Unterlagen zeigen, dass sich der Eigentümer mit möglichen Schwachstellen des Gebäudes beschäftigt und gezielt investiert hat.

Auch Fotos von durchgeführten Arbeiten können hilfreich sein.

Versicherungsschutz regelmäßig prüfen: Versicherungssumme und Elementarrisiken

Versicherungsverträge werden häufig über viele Jahre nicht mehr überprüft. Gleichzeitig verändern sich Immobilien und deren Werte.

Ein ausgebauter Keller, eine neue Photovoltaikanlage, ein Wintergarten oder andere bauliche Veränderungen können Anlass sein, den bestehenden Versicherungsschutz überprüfen zu lassen.

Entscheidend ist, dass Versicherungssumme, versicherte Gebäudebestandteile und mögliche Elementarrisiken zur tatsächlichen Immobilie passen. Einen ersten Anhaltspunkt für den aktuellen Wert Ihrer Immobilie liefert unser Immobilienrechner.

Fazit: Bauliche Vorsorge und passender Elementarschutz gehören zusammen

Starkregen und andere Naturereignisse lassen sich nicht verhindern. Eigentümer können jedoch einiges dafür tun, mögliche Schäden zu reduzieren. Eine Kombination aus baulicher Vorsorge, funktionierender Entwässerung und passendem Versicherungsschutz kann helfen, die eigene Immobilie langfristig zu schützen.

Häufige Fragen zu Elementarschäden und Starkregen

Was zahlt die Elementarversicherung bei Starkregen?

Der Elementarbaustein greift bei Schäden durch Naturgefahren, die die reine Wohngebäudeversicherung ausschließt – je nach Vertrag etwa Überschwemmung, Rückstau oder Schneedruck. Welche Gefahren im Einzelnen versichert sind und welcher Selbstbehalt gilt, ergibt sich ausschließlich aus den Bedingungen der jeweiligen Police.

Ist eine Elementarversicherung sinnvoll?

Das hängt vom Standort und vom Gebäude ab. Ausschlaggebend sind unter anderem die Lage des Grundstücks, die Höhe gegenüber dem umliegenden Gelände, ein ausgebauter Keller und die vorhandene Rückstausicherung. Sinnvoll ist es, zuerst die Gefährdung des eigenen Grundstücks zu ermitteln und danach zu entscheiden.

Was kostet eine Elementarversicherung?

Eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht. Der Beitrag richtet sich nach der Gefährdungseinstufung des Grundstücks, der Versicherungssumme, dem Gebäudetyp, dem gewählten Selbstbehalt und den bereits umgesetzten Schutzmaßnahmen. Ein Angebotsvergleich beim eigenen Versicherer ist der einzige verlässliche Weg zu einem konkreten Betrag.

Was ist eine ZÜRS-Zone?

ZÜRS steht für das Zonierungssystem, mit dem die deutsche Versicherungswirtschaft Adressen nach ihrem Überschwemmungsrisiko einordnet. Die Einstufung beeinflusst, ob und zu welchen Bedingungen ein Elementarbaustein angeboten wird. Die Zone für die eigene Adresse erfahren Eigentümer über ihren Versicherer oder Makler.

Ist eine Rückstauklappe Pflicht?

Eine bundesweit einheitliche Pflicht besteht nicht. Maßgeblich sind die Entwässerungssatzung der jeweiligen Kommune und die einschlägigen technischen Regeln. Unabhängig davon setzen Versicherer eine funktionsfähige Rückstausicherung häufig als Obliegenheit voraus – fehlt sie, kann die Leistung im Schadenfall gekürzt werden. Auskunft zur konkreten Anforderung gibt die Stadtverwaltung beziehungsweise der zuständige Entwässerungsbetrieb.

Wer zahlt bei einem Wasserschaden im Keller?

Das hängt von der Schadenursache ab. Für Schäden am Gebäude ist die Wohngebäudeversicherung zuständig, für Einrichtungsgegenstände die Hausratversicherung – bei Naturgefahren wie Überschwemmung oder Rückstau jeweils nur mit Elementarbaustein. Bei vermieteten Objekten kommt es zusätzlich darauf an, ob Gebäudesubstanz oder Mieterinventar betroffen ist.

Muss ich beim Verkauf einen früheren Wasserschaden angeben?

Bekannte Vorschäden sollten offengelegt werden. Das Verschweigen wesentlicher Mängel kann nach dem Verkauf zu Auseinandersetzungen führen. Wer den Schaden fachgerecht beheben ließ und das dokumentiert hat, kann die Maßnahme im Verkaufsgespräch sogar als Argument nutzen.

Auch Eigentümer in Pulheim, Hürth und dem Rhein-Erft-Kreis sollten deshalb regelmäßig prüfen, ob ihr Gebäude ausreichend gegen Starkregen und Elementarschäden abgesichert ist – insbesondere dann, wenn Keller oder andere Gebäudeteile unterhalb des Geländeniveaus liegen. Bei Fragen zum Zustand oder Wert Ihrer Immobilie sind die Kolleginnen und Kollegen von VON POLL IMMOBILIEN als Immobilienmakler in Pulheim und Immobilienmakler in Hürth persönlich für Sie da.

 

Pulheim
Sylvia Krabbe
Immobilienmaklerin (IHK)
Adresse
Auf dem Driesch 42
50259 Pulheim
Tel. +49 2238 - 30 41 48 0
Fax +49 2238 - 30 41 48 11
E-Mail [email protected]
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SV Immobilien GmbH
vertreten durch die Geschäftsführerin Sylvia Krabbe [Immobilienmaklerin (IHK)]

Auf dem Driesch 42, 50259 Pulheim
Telefon: +49 (0)2238 - 30 41 48 0, Fax: +49 (0)2238 - 30 41 48 11
E-Mail: [email protected]

In freier Handelsvertretung für die von Poll Immobilien GmbH

Gewerbeerlaubnis nach §34c GewO erteilt durch den Rheinisch-Bergischen Kreis
Zuständige Aufsichtsbehörde: Rheinisch-Bergischer Kreis, Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach

Amtsgericht Köln, HRB 117691

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