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Bitte auf Augenhöhe

07/08/2024 · Autor: VON POLL IMMOBILIEN


Eine Frage der Situation

Des einen Freud, des anderen Leid. Wenn sich Gegebenheiten ändern, wirkt sich das häufig auf den Preis aus. Wird eine Immobilie beispielsweise vermietet verkauft, bringt sie zwar monatliche Einkünfte, der Kaufpreis fällt jedoch häufig deutlich geringer Zieht der Mieter vor dem Verkauf überraschenderweise aus, kann es in einem nachgefragten Markt für den Verkäufer begünstigend ausfallen, weil sich die Wohnung frei häufig zu einem höheren Preis verkaufen lässt.

Auch eine Erhöhung des Bodenrichtwertes einer Immobilie hat Auswirkungen, denn der Bodenrichtwert ist relevant für die Wertermittlung einer Bank und hat somit einen direkten Einfluss. Der Gutachterausschuss sammelt die Daten aller Grundstücksverkäufe nach Region und veröffentlich die neuen Bodenrichtwerte in der Regel jährlich im ersten Quartal. Die Daten können in öffentlichen Portalen oder beim Gutachterausschuss abgefragt werden. Auch Ihr Makler sollte über aktuelle Markteinwicklungen und Preise aufklären können.

Tipp: Regionale Expertise bringt oft mehr Kompetenz und ein großes Netzwerk mit. Fragen Sie doch einfach mal nach, welche Entwicklung für Ihre Immobilie am wahrscheinlichsten ist.

Eine Frage der Haftung

Bei Bauland sollten Sie unbedingt wissen, welche Beschränkungen es für Ihr zukünftiges Heim gibt, z.B. Größe, Geschosszahl oder nur bestimmte Erschließungsmöglichkeiten. Ungünstig, wenn Sie den Bau eines großen Hauses planen und nur eine geringe Grundfläche genehmigt wird. Der Verkäufer ist in der Haftung, sofern er falsche Angaben macht und diese im Exposé verfasst sind.

Grundsätzlich gilt: Schäden und gravierende Mängel müssen vom Verkäufer angegeben werden, er ist in der Informationspflicht, z.B. bei einem Wasserschaden Auch Schimmelbefall, Hausbock und Hausschwamm sind bei Nichtangabe schwerwiegende, verschwiegene Mängel. Weiß der Makler darüber Bescheid, muss er dies an Sie weitergeben. Sonst ist er ebenfalls schadensersatzpflichtig.

Tipp: Fragen Sie proaktiv nach, denn auch wenn die Rechtslage eindeutig ist – die Kosten und den Ärger können Sie sich sparen. Wir raten jedem Käufer eine detaillierte Prüfung des potenziellen Kaufobjektes. Das Geld für einen Sachverständigen ist bei solch großen Entscheidungen gut investiert.

Eine Frage der Ehre

Unabhängig vom Wert - für Makler ist der Vorbereitungsaufwand für teure und für günstige Immobilien oft identisch. Möglicherweise ist dies ein Grund, warum die leidenschaftliche Betreuung durch manche Vermittler bei geringeren Objektwerten nachlässt. Wir sehen das anders, denn die Qualität sollte nicht vom Geldbeutel eines potenziellen Käufers abhängig sein. Unser Anspruch ist es, alle Kunden mit dem gleichen Respekt und der gleichen Sorgfalt zu behandeln, egal, ob die Immobilie 150.000 Euro kostet oder 5 Millionen Euro und mehr. Wir vermitteln Traumimmobilien für jedermann und verstehen uns dabei als vertrauensvolle Makler an Ihrer Seite.

Tipp: Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit sind Respekt, Transparenz, und vollständige Unterlagen. Achten Sie daher immer auf vorhandene Fakten aber auch auf Ihr Bauchgefühl.

Potsdam
Andreas Güthling
Friedrich-Ebert-Straße 54
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Andreas Güthling (Geprüfter freier Sachverständiger für Immobilienbewertung (PersCert®))

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In freier Handelsvertretung für die von Poll Immobilien GmbH

Gewerbeerlaubnis nach §34c GewO erteilt durch die Landeshauptstadt Potsdam
Zuständige Aufsichtsbehörde: Landeshauptstadt Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam

UID: DE 236 116 962

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