11. März 2024
Die eigene Immobilie, eine Herzensangelegenheit – der Nachlass durch Erbschaft, oftmals ungewollter Streitgrund. Wie wollen Sie vererben? „Machen Sie sich darüber frühzeitig Gedanken“, empfiehlt Andreas Güthling, Maklerbüro VON POLL IMMOBILIEN. Denn: ohne Plan wird ́s kompliziert, das zeigt auch der Makleralltag. Soll Immobilienvermögen vererbt werden, ist ein notarielles Testament ratsam – Wünsche und Regelungen des Erblassers lassen sich darin besser festlegen. Ist kein Testament vorhanden, gelten gesetzliche Erbregelungen. Die Beratung hierfür überlässt der Immobilienkenner dem Experten: Roland Kühnemann ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht und gibt Tipps für alle Seiten.