
Die Zahl der genehmigten Wohnungen ist in der Grafschaft Bentheim im ersten Halbjahr 2026 kräftig gestiegen. Der Zuwachs fällt sogar stärker aus als im niedersächsischen und bundesweiten Durchschnitt. Perspektivisch kann dadurch mehr Wohnraum entstehen. Aus den Genehmigungszahlen allein lässt sich jedoch kein kurzfristiger Preisdruck auf gebrauchte Immobilien ableiten.
Auf einen Blick
- 107 Wohnungen im ersten Halbjahr 2026 genehmigt – nach 58 im Vorjahreszeitraum.
- Das ist ein Plus von 84,5 Prozent und damit stärker als in Niedersachsen (+53,5 %) und im Bund (+15,1 %).
- Der Neubau legt am deutlichsten zu: von 49 auf 105 genehmigte Wohnungen (+114,3 %).
- Genehmigt heißt nicht gebaut: Zwischen Genehmigung und Fertigstellung liegen oft Monate bis Jahre.
- Kurzfristig bleibt der Zeitvorteil von Bestandsimmobilien bestehen – unter Druck geraten vor allem sanierungsbedürftige Altbauten.
107 Wohnungen im ersten Halbjahr genehmigt
Von Januar bis Juni 2026 wurden in der Grafschaft Bentheim insgesamt 107 Wohnungen genehmigt. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es 58 Wohnungen.
Das entspricht einem Anstieg um 49 Wohnungen oder 84,5 Prozent.
Besonders deutlich war der Zuwachs im Neubau. Hier erhöhte sich die Zahl der genehmigten Wohnungen von 49 auf 105. Das waren 56 Wohnungen oder 114,3 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2025.
Die Zahl der erfassten Gebäude und Baumaßnahmen im Neubau stieg im gleichen Zeitraum von 40 auf 58. Das entspricht einem Plus von 45 Prozent. Weil die Zahl der genehmigten Wohnungen wesentlich stärker zunahm, dürften größere Bauvorhaben mit mehreren Wohnungen in der aktuellen Statistik ein höheres Gewicht haben.
Im Juni allein wurden im Landkreis fünf Wohnungen genehmigt. Im Juni 2025 waren es drei. Die Halbjahresentwicklung wurde somit nicht allein vom jüngsten Monat getragen.
Grundlage dieser Zahlen sind die korrigierte Juni-Auswertung 2026 des Landesamtes für Statistik Niedersachsen vom 21. August 2026 und die amtliche Vergleichsauswertung für Juni 2025.
Auch Niedersachsen und der Bund legen zu
In Niedersachsen wurden im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 13.731 Wohnungen genehmigt. Im Vorjahreszeitraum waren es 8.945. Das entspricht einem Zuwachs um 4.786 Wohnungen oder 53,5 Prozent.
Beim Neubau stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen landesweit von 7.761 auf 11.906. Das waren 4.145 Wohnungen oder 53,4 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2025.
Bundesweit wurden von Januar bis Juni 2026 insgesamt 126.300 Wohnungen genehmigt. Das waren 15,1 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2025. Allein im Juni belief sich die Zahl auf 21.600 Wohnungen, 13,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes war dies der stärkste prozentuale Halbjahresanstieg seit 2016. Allerdings erfolgt die Erholung von einem niedrigen Ausgangsniveau. Im ersten Halbjahr 2024 waren bundesweit 106.700 Wohnungen genehmigt worden. Im ersten Halbjahr 2025 waren es 109.800 (Statistisches Bundesamt, 18. August 2026).
Genehmigt bedeutet noch nicht gebaut
Baugenehmigungen sind ein Frühindikator. Sie zeigen, welche Projekte grundsätzlich umgesetzt werden können. Sie sagen aber nicht, wann tatsächlich mit dem Bau begonnen wird und ob jedes genehmigte Vorhaben vollständig realisiert wird.
Zwischen Genehmigung, Baubeginn und Fertigstellung können viele Monate oder auch mehrere Jahre liegen. Finanzierungskosten, Baupreise, verfügbare Handwerkskapazitäten und die Nachfrage nach Neubauwohnungen beeinflussen, wie schnell aus einer Genehmigung tatsächlich zusätzlicher Wohnraum entsteht.
Aus den 107 genehmigten Wohnungen lässt sich deshalb kein kurzfristiger Angebotsüberschuss ableiten. Die Statistik enthält weder Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung noch zur Verteilung auf die einzelnen Städte und Gemeinden. Zudem können einzelne Mehrfamilienhausprojekte das Ergebnis eines Landkreises deutlich beeinflussen.
Was bedeutet das für gebrauchte Immobilien?
Die zentrale These lautet: Mehr Baugenehmigungen machen gebrauchte Immobilien nicht automatisch günstiger. Sie erhöhen langfristig das Angebot, stärken kurzfristig aber den Zeitvorteil bereits verfügbarer Bestandsobjekte.
Ein gebrauchtes Haus kann in der Regel wesentlich früher bezogen werden als ein Neubau. Käufer kennen das Grundstück, das Wohnumfeld und häufig auch die vorhandene Infrastruktur. Beim Neubau kommen dagegen zum Grundstückspreis die eigentlichen Baukosten, Außenanlagen, Planung, Finanzierung und verschiedene Nebenkosten hinzu. Einen Überblick über die zusätzlichen Erwerbskosten bietet unser Ratgeber zu den Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf.
Gut erhaltene und energetisch zeitgemäße Bestandsimmobilien dürften deshalb weiterhin gefragt bleiben. Sie bieten Käufern eine besser kalkulierbare und schneller verfügbare Alternative zum Neubau. Wie viel eine konkrete Immobilie aktuell wert ist, lässt sich am besten mit einer kostenlosen Immobilienbewertung durch die Profis vor Ort einschätzen.
Stärker unter Vergleichsdruck geraten können ältere Häuser mit erheblichem Sanierungsbedarf. Käufer vergleichen hier nicht nur die Kaufpreise. Sie berücksichtigen auch die Kosten für Heizung, Dach, Fenster, Dämmung und Elektrik. Je geringer der Abstand zwischen Kaufpreis zuzüglich Modernisierung und den Gesamtkosten eines Neubaus ausfällt, desto kritischer wird die Preisprüfung. Für geplante Sanierungen kann ein Modernisierungskredit eine sinnvolle Option sein.
Was bedeutet die Entwicklung für Eigentümer in der Grafschaft Bentheim?
Die höheren Genehmigungszahlen betreffen die gesamte Grafschaft Bentheim. Aus der Statistik geht allerdings nicht hervor, in welchen Städten und Gemeinden die 107 Wohnungen entstehen.
Deshalb lässt sich daraus weder für Nordhorn noch für Bad Bentheim, Wietmarschen oder die Samtgemeinden Emlichheim, Neuenhaus, Schüttorf und Uelsen eine eigenständige Preisentwicklung ableiten.
Die Wirkung kann örtlich sehr unterschiedlich ausfallen. Ein Mehrfamilienhaus in Nordhorn oder Bad Bentheim beeinflusst einen anderen Teilmarkt als ein Neubaugebiet für Einfamilienhäuser in Wietmarschen oder einer der vier Samtgemeinden. Entscheidend ist daher nicht allein die Zahl der Genehmigungen. Ebenso wichtig ist, wo gebaut wird, welche Wohnformen entstehen und zu welchen Preisen die neuen Immobilien angeboten werden.
Für Eigentümer gebrauchter Immobilien ist der Anstieg zunächst kein negatives Signal. Neue Genehmigungen schaffen nicht sofort bezugsfertigen Wohnraum. Gut erhaltene Bestandsimmobilien besitzen weiterhin einen wichtigen Vorteil: Sie sind bereits vorhanden, ihre Lage und ihr Wohnumfeld sind bekannt und sie können häufig deutlich früher genutzt werden als ein Neubau.
Unter stärkeren Vergleichsdruck können ältere Häuser mit erheblichem Sanierungsbedarf geraten. Das gilt grundsätzlich in allen Teilen der Grafschaft. Käufer vergleichen heute nicht nur den Kaufpreis, sondern die Gesamtkosten aus Erwerb, Modernisierung, Energieverbrauch und Finanzierung.
Datenlage und Grenzen der Auswertung
Die amtliche Landesstatistik veröffentlicht die Zahlen nur für die gesamte Grafschaft Bentheim. Eine Aufteilung auf die sieben kommunalen Teilräume enthält sie nicht.
Auch zu tatsächlich gezahlten Kaufpreisen, Geldumsätzen, Vermarktungszeiten oder Preisnachlässen liegen in dieser Veröffentlichung keine neuen Daten vor. Aus den Baugenehmigungen kann deshalb keine konkrete Veränderung der Immobilienpreise abgeleitet werden.
Immobilienportale wurden für diese Auswertung nicht herangezogen. Ihre Angebotspreise wären ohnehin nicht mit den tatsächlich notariell vereinbarten Kaufpreisen gleichzusetzen.
Fazit für Eigentümer, Käufer und Verkäufer
Eigentümer müssen durch die höheren Genehmigungszahlen auf längere Sicht mit zusätzlichem Wettbewerb rechnen. Gut gepflegte und marktgerecht bewertete Bestandsimmobilien behalten jedoch ihren Vorteil, weil sie bereits vorhanden und kurzfristig nutzbar sind.
Käufer sollten Neubau und Bestand anhand der Gesamtkosten vergleichen. Beim Bestand gehören notwendige Modernisierungen in die Rechnung. Beim Neubau müssen neben Grundstück und Gebäude auch Außenanlagen, Finanzierung, Baunebenkosten und Wartezeit berücksichtigt werden.
Verkäufer sollten den Anstieg der Genehmigungen weder als unmittelbare Bedrohung noch als Beleg für steigende Preise verstehen. Entscheidend bleibt, wie die eigene Immobilie im Vergleich zu verfügbaren Bestandsobjekten und zu den Gesamtkosten eines Neubaus positioniert ist.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie viele Wohnungen wurden 2026 in der Grafschaft Bentheim genehmigt?
Von Januar bis Juni 2026 wurden in der Grafschaft Bentheim 107 Wohnungen genehmigt – nach 58 im ersten Halbjahr 2025. Das ist ein Plus von 84,5 Prozent, wobei der Neubau von 49 auf 105 Wohnungen zulegte (+114,3 %).
Werden gebrauchte Immobilien durch mehr Baugenehmigungen günstiger?
Nicht automatisch. Mehr Genehmigungen erhöhen langfristig das Angebot, schaffen aber kurzfristig keinen bezugsfertigen Wohnraum. Gut erhaltene Bestandsimmobilien behalten ihren Zeit- und Standortvorteil. Stärker unter Vergleichsdruck geraten vor allem ältere Häuser mit hohem Sanierungsbedarf.
Bedeutet „genehmigt“ auch, dass gebaut wird?
Nein. Eine Baugenehmigung ist ein Frühindikator. Zwischen Genehmigung, Baubeginn und Fertigstellung können Monate bis Jahre liegen, und nicht jedes Vorhaben wird vollständig realisiert.
Was bedeutet der Anstieg für Nordhorn, Bad Bentheim & Co.?
Die Statistik weist nur die gesamte Grafschaft aus, nicht die einzelnen Kommunen. Eine eigenständige Preisentwicklung für Nordhorn, Bad Bentheim, Wietmarschen oder die Samtgemeinden lässt sich daraus nicht ableiten.
Worauf sollten Käufer beim Vergleich Neubau und Bestand achten?
Auf die Gesamtkosten. Beim Bestand gehören notwendige Modernisierungen (Heizung, Dach, Fenster, Dämmung, Elektrik) in die Rechnung, beim Neubau zusätzlich Außenanlagen, Baunebenkosten, Finanzierung und Wartezeit.
Immobilie in der Grafschaft Bentheim verkaufen oder kaufen?
Ob Bestandsimmobilie oder Neubau – entscheidend ist die richtige Einordnung Ihrer Immobilie im lokalen Markt. Die VON POLL IMMOBILIEN Profis vor Ort beraten Sie persönlich und erstellen Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Immobilienbewertung.
Quellen: Landesamt für Statistik Niedersachsen (Juni-Auswertung 2026 vom 21.08.2026 sowie Vergleichsauswertung Juni 2025); Statistisches Bundesamt (Pressemitteilung vom 18.08.2026).