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Grundsteuer 2025: Veränderungen in Krefeld

18. Juni 2025 · Autor: Nadin Ostendorf VON POLL IMMOBILIEN Krefeld


Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 1. Januar 2025 gelten in Krefeld neue Grundsteuer-Hebesätze.
  • Wohnen: Hebesatz gesenkt von 533 % auf 506 %.
  • Gewerbe (nicht zu Wohnzwecken genutzt): Hebesatz auf 995 % – nahezu eine Verdopplung.
  • Die Stadt strebt Aufkommensneutralität an: Die Gesamtsumme soll gleich bleiben, die Verteilung verschiebt sich.


Ab dem 1. Januar 2025 greift die bundesweite Reform der Grundsteuer. Auch die Stadt Krefeld hat im Zuge dessen neue Hebesätze festgelegt – mit unterschiedlichen Auswirkungen für Eigentümerinnen und Eigentümer.

Was ändert sich 2025 bei der Grundsteuer in Krefeld?

Mit der Grundsteuerreform hat das Finanzamt für jede Immobilie einen neuen Grundsteuerwert ermittelt – auf Basis von Grundstücksgröße, Lage und Gebäudeart. Die Stadt Krefeld hat dazu die Hebesätze angepasst, getrennt nach Wohnen und Gewerbe. Aus dem Zusammenspiel von Grundsteuerwert, Steuermesszahl und Hebesatz ergibt sich die neue jährliche Grundsteuer.

Grundsteuer A und B: Was ist der Unterschied?

Die Grundsteuer A betrifft Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Für die meisten Eigentümer relevant ist die Grundsteuer B: Sie gilt für bebaute und bebaubare Grundstücke. Nordrhein-Westfalen erlaubt den Kommunen seit 2025 differenzierte Hebesätze innerhalb der Grundsteuer B – also unterschiedliche Sätze für Wohnen und Gewerbe. Genau davon macht Krefeld Gebrauch.

Wohnimmobilien: Hebesatz sinkt auf 506 %

Für Wohnimmobilien wurde der Hebesatz gesenkt – von 533 % auf 506 %. Das klingt zunächst nach Entlastung, doch entscheidend ist der neue Grundsteuerwert, den das Finanzamt festgesetzt hat.

Was bedeutet das konkret für Eigentümer?

Wer ein kleines oder durchschnittlich bewertetes Eigenheim besitzt, zahlt künftig oft weniger. Wer dagegen ein sehr großes Grundstück oder eine besonders wertvolle Immobilie besitzt, kann trotz gesenktem Hebesatz mehr zahlen.

Gewerbe: Hebesatz steigt auf 995 %

Für nicht zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke (z. B. Läden, Büros, Lagerhallen) steigt der Hebesatz drastisch – auf 995 %. Das entspricht nahezu einer Verdopplung. Viele Gewerbetreibende müssen ab 2025 deutlich mehr Grundsteuer zahlen, selbst wenn sich die Grundstückswerte nur leicht verändert haben.

Zahlt man in Krefeld insgesamt mehr Grundsteuer?

Die Stadt Krefeld verfolgt das Ziel der Aufkommensneutralität: Insgesamt soll die Grundsteuer-Summe gleich bleiben. Innerhalb dieser Summe gibt es jedoch Gewinner und Verlierer:

  • Entlastung: vor allem kleine Ein- und Zweifamilienhäuser in mittleren Lagen.
  • Mehrbelastung: insbesondere Gewerbegrundstücke, große Wohnanlagen und Grundstücke in Toplagen.

Wie berechnet sich die neue Grundsteuer?

Die jährliche Grundsteuer ergibt sich aus drei Faktoren: dem Grundsteuerwert (Finanzamt), der gesetzlichen Steuermesszahl und dem städtischen Hebesatz. Vereinfacht gilt:

Grundsteuerwert × Steuermesszahl = Messbetrag  ·  Messbetrag × Hebesatz = jährliche Grundsteuer

Rechenbeispiel für ein Wohnhaus in Krefeld

Beispielhaft und gerundet für ein selbst genutztes Eigenheim:

  • Grundsteuerwert (Finanzamt): 300.000 €
  • Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰ → Messbetrag = 93 €
  • Hebesatz Wohnen Krefeld: 506 % → 93 € × 5,06 = rund 471 € Grundsteuer pro Jahr


Der individuelle Betrag hängt vom konkreten Grundsteuerwert und der Nutzungsart ab. Eine erste Einordnung des Grundstückswerts ermöglicht der Bodenrichtwert in NRW.

Einspruch gegen den Grundsteuerwert-Bescheid

Grundlage der Berechnung ist der Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts. Gegen ihn kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch eingelegt werden – etwa wenn Fläche, Lage oder Gebäudeart unzutreffend erfasst sind. Wichtig: Der spätere Grundsteuerbescheid der Stadt lässt sich inhaltlich nicht mehr gegen den Wert angreifen; maßgeblich ist der Einspruch gegen den Wertbescheid.

Was Eigentümer in Krefeld jetzt tun sollten

  • Den Grundsteuerbescheid 2025 der Stadt mit dem früheren Betrag vergleichen.
  • Den Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts auf Plausibilität prüfen (Fläche, Lage, Gebäudeart).
  • Bei Fehlern fristgerecht (ein Monat) Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid einlegen.
  • Bei Verkaufs- oder Vermietungsplänen die veränderte Belastung einkalkulieren – auch die Grunderwerbsteuer in NRW ist dabei ein Faktor.


Sie möchten wissen, was Ihre Immobilie heute wert ist? Die Immobilienprofis von VON POLL IMMOBILIEN in Krefeld unterstützen Sie mit einer kostenlosen Immobilienbewertung und ordnen die Folgen der Grundsteuerreform für Ihr Objekt ein.

Häufige Fragen zur Grundsteuer 2025 in Krefeld

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz 2025 in Krefeld?

Seit dem 1. Januar 2025 gilt für Wohngrundstücke ein Hebesatz von 506 % (zuvor 533 %). Für nicht zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke (Gewerbe) beträgt der Hebesatz 995 %.

Zahle ich in Krefeld 2025 mehr Grundsteuer?

Die Stadt Krefeld strebt Aufkommensneutralität an, die Gesamtsumme soll also gleich bleiben. Entlastet werden tendenziell kleine Ein- und Zweifamilienhäuser in mittleren Lagen, mehr zahlen vor allem Gewerbegrundstücke, große Wohnanlagen und Immobilien in Toplagen.

Wovon hängt die Höhe der neuen Grundsteuer ab?

Von drei Faktoren: dem neuen Grundsteuerwert des Finanzamts, der gesetzlichen Steuermesszahl und dem städtischen Hebesatz – sowie der Nutzungsart (Wohnen oder Gewerbe).

Kann ich gegen den Grundsteuerwert Einspruch einlegen?

Ja. Gegen den Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts kann innerhalb der angegebenen Frist Einspruch eingelegt werden, etwa wenn Fläche, Lage oder Gebäudeart unzutreffend erfasst wurden.

Fazit

Die Grundsteuerreform ist keine pauschale Steuererhöhung, sie verändert aber die Verteilung deutlich. Wie stark Sie betroffen sind, hängt vom neuen Grundsteuerwert und der Nutzung Ihres Grundstücks ab. Prüfen Sie Ihren Bescheid – und sprechen Sie bei Fragen rund um Wert, Verkauf oder Vermietung die Immobilienprofis von VON POLL IMMOBILIEN in Krefeld an.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung.

Krefeld
Nadin Ostendorf
DEKRA zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung - D1 & Immobilienmaklerin (IHK)
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In freier Handelsvertretung für die von Poll Immobilien GmbH

Gewerbeerlaubnis nach §34c GewO erteilt durch die Stadt Essen
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