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Der Notartermin beim Wohnungskauf – von der Beurkundung bis zur Schlüsselübergabe

15. Juni 2026 · Autor: Andreas Gräfenstein


In dieser Woche durften wir erneut Käufer und Verkäufer einer Eigentumswohnung in Berlin beim Notartermin begleiten. Für viele Menschen ist dies einer der wichtigsten Termine ihres Lebens – schließlich wird hier der Kauf oder Verkauf einer Immobilie rechtlich verbindlich.

Doch was passiert eigentlich beim Notar? Welche Unterlagen werden benötigt? Wann wird der Kaufpreis gezahlt und wann erfolgt die Schlüsselübergabe? In diesem Beitrag erklären wir die wichtigsten Schritte verständlich und praxisnah.

Der Notartermin – mehr als nur eine Unterschrift

Viele Käufer und Verkäufer erleben einen Immobilienkauf nur ein- oder zweimal im Leben. Entsprechend groß ist häufig die Unsicherheit vor dem Notartermin. Dabei dient der Termin vor allem dazu, beide Parteien rechtlich abzusichern und den Kaufvertrag transparent zu erläutern.

Der Notar ist dabei neutral. Er vertritt weder Käufer noch Verkäufer, sondern sorgt dafür, dass der Immobilienkauf rechtssicher abgewickelt wird.

Vor dem Notartermin

Bevor es zur Beurkundung kommt, erhalten Käufer und Verkäufer einen Kaufvertragsentwurf. Dieser kann in Ruhe geprüft werden. Offene Fragen werden vor dem Termin geklärt, sodass am Tag der Beurkundung alle Beteiligten genau wissen, welche Vereinbarungen getroffen werden.

Gerade bei Eigentumswohnungen spielen dabei Themen wie Hausgeld, Instandhaltungsrücklage, Teilungserklärung oder bestehende Sondernutzungsrechte eine wichtige Rolle.

Was passiert beim Termin?

Während des Notartermins liest der Notar den vollständigen Kaufvertrag vor und erläutert die einzelnen Regelungen. Käufer und Verkäufer haben jederzeit die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Zu den wichtigsten Punkten gehören:

  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
  • Übergabetermin
  • Mitverkaufte Einrichtungsgegenstände
  • Haftungsausschlüsse
  • Eigentumsübergang
  • Grundbuchregelungen


Erst wenn alle Fragen geklärt sind, unterschreiben die Vertragsparteien den Kaufvertrag.

Die Auflassungsvormerkung

Nach dem Notartermin veranlasst der Notar die Eintragung einer sogenannten Auflassungsvormerkung im Grundbuch.

Sie schützt den Käufer und stellt sicher, dass die Immobilie nicht erneut verkauft oder belastet werden kann. Erst wenn diese Absicherung erfolgt ist und alle Voraussetzungen vorliegen, wird der Kaufpreis fällig.

Wann wird der Kaufpreis gezahlt?

Viele Käufer gehen davon aus, dass der Kaufpreis direkt beim Notartermin gezahlt wird. Tatsächlich erfolgt die Zahlung jedoch erst später.

Der Notar informiert den Käufer schriftlich über die sogenannte Kaufpreisfälligkeit. Erst dann wird der vereinbarte Kaufpreis überwiesen.

Von der Zahlung bis zur Eigentumsumschreibung

Nach Eingang des Kaufpreises bestätigt der Verkäufer den Zahlungseingang. Anschließend veranlasst der Notar die endgültige Umschreibung des Eigentums im Grundbuch.

Mit der Eintragung wird der Käufer rechtlich zum neuen Eigentümer der Immobilie.

Und wann erfolgt die Schlüsselübergabe?

In den meisten Fällen findet die Übergabe nach vollständiger Kaufpreiszahlung statt. Bei diesem Termin werden sämtliche Schlüssel übergeben, Zählerstände protokolliert und ein Übergabeprotokoll erstellt.

Für Käufer beginnt damit ein neuer Lebensabschnitt. Für Verkäufer endet häufig ein Kapitel voller Erinnerungen.

Unser Fazit

Ein Notartermin ist weit mehr als eine formale Unterschrift. Er schafft Rechtssicherheit für Käufer und Verkäufer und bildet die Grundlage für einen erfolgreichen Immobilienverkauf.

Als Immobilienmakler begleiten wir unsere Kunden während des gesamten Prozesses – von der ersten Marktpreiseinschätzung über die Vermarktung bis hin zum Notartermin und der abschließenden Schlüsselübergabe.

Sie möchten eine Wohnung oder ein Haus in Berlin Treptow-Köpenick verkaufen oder suchen eine passende Immobilie? Wir beraten Sie gerne persönlich.

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