Laub auf einem Gehweg im Herbst
Lifestyle- & Immobilienblog

Herbstlaub: Wohin mit der farbigen Blätterpracht?

23.11.2021


author-image

VON POLL IMMOBILIEN

Inhalt dieses Artikels


Wenn sich die Blätter auf dem Boden sammeln, heißt es bei vielen Gartenbesitzern: Wohin mit dem vielen Laub? Das gesammelte Herbstlaub kann entweder entsorgt oder wiederverwendet werden. An manchen Orten im Garten lohnt es sich aber auch, die herabgefallenen Blätter als natürlichen Dünger liegen zu lassen. An anderen Stellen wiederum müssen Eigentümer aufgrund der Verkehrssicherheit aktiv werden.

Das Laub entfernen oder liegen lassen?

Wer einen kleinen Garten hat, der kann die herabgefallenen Blätter meist schnell zusammensammeln. Anders sieht es bei Grundstücken mit großen Gartenflächen aus – hier kann das Harken und Fegen gut und gerne auch mal etwas länger dauern. Ein aufgeräumter Garten sorgt nicht nur in der kalten Jahreszeit für ein gutes Gefühl – er verspricht zusätzlich Vorfreude auf die kommende Gartensaison.Wenn der Rasen erst einmal mit Blättern übersäht ist, geht für fleißige Gartenbesitzer das Wegräumen los – oder doch nicht? Natürlich steht es jedem frei, das herabgefallene Laub in seinem eigenen Garten zu entfernen oder es einfach liegen zu lassen. Dennoch sollten Eigentümer bedenken, dass eine Laubdecke für einige Pflanzen eher unschöne Konsequenzen haben kann.Besonders Rasenflächen und Pflanzen mit weichen Trieben benötigen ausreichend Licht zum Wachsen – von einer Laubschicht bedeckt, könnten sie aufgrund der zunehmenden Feuchtigkeit schnell anfangen zu faulen. Deshalb sollte hier das Herbstlaub regelmäßig entfernt werden.Anders verhält es sich mit herabgefallenen Blättern unter Sträuchern oder Bäumen: Diese eignen sich nicht nur als Winterquartier für Tiere, sondern dienen zusätzlich als natürlicher Dünger. Aber auch auf Blumenbeeten kann das Laub durchaus nützlich sein, da die Laubdecke einen hervorragenden Frostschutz bietet. Dabei sollten Grundstückseigentümer jedoch darauf achten, dass sie kranke und bereits verfaulte Blätter entfernen, bevor das Laub im Beet verteilt wird – diese gehören in die Mülltonne.

Herbstlaub auf einem Gehweg

Herbstlaub richtig entsorgen: Wie und wohin?

Nachdem die Blätter zusammengefegt wurden, stellt sich die ein oder andere Frage: Wohin mit dem gesammelten Laub? Wie lässt sich das Herbstlaub ordnungsgemäß entsorgen? Am besten entsorgen Eigentümer das eingesammelte Laub in der Biotonne. Da diese jedoch nicht immer über ausreichend Kapazität für das gesamte Laub verfügt, können die Blätter alternativ auf dem Kompost zwischengelagert werden. Auf dem eigenen Kompost entsteht Erde mit wertvollen Nährstoffen, die im Garten wiederverwendet werden kann. Dabei müssen Gartenbesitzer darauf achten, dass das Laub insgesamt nur ungefähr 20 Prozent der Kompostmenge ausmacht. Da die Blätter sonst auf dem Kompost anfangen zu faulen, sollten sie mit ausreichend Garten- und Küchenabfällen, dem letzten Rasenschnitt sowie Zweigen vermengt werden.

Des Weiteren lassen sich in vielen Gemeinden und Kommunen spezielle Laubsäcke oder -körbe finden, die abgeholt und anschließend vorschriftsgemäß entsorgt werden. Wichtig: Das Laub darf weder im Wald abgeladen, noch verbrannt werden – beide Varianten sind nicht nur potenziell schädlich für die Umwelt, sondern auch verboten.

Wer muss das Laub auf dem Gehweg entfernen?

Generell ist die Gemeinde oder Stadtverwaltung dafür verantwortlich, die herabgefallenen Blätter von Gehwegen und Straßen zu entfernen. Hierbei gilt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht, da sich nasses Laub oder Laubberge schnell zu einer potenziellen Gefahrenquelle entwickeln können. Die Kehr- und Räumpflicht wird jedoch meist per Satzung an die Grundstückseigentümer übertragen. Daher gilt: Hauseigentümer müssen das Laub auf den Bürgersteigen vor ihrem Grundstück entfernen. Ist das Haus vermietet, kann diese Verantwortung auch per Mietvertrag auf die Mieter übertragen werden. Dabei muss der Vermieter jedoch regelmäßig kontrollieren, ob die Mieter ihrer Verpflichtung auch angemessen nachkommen. Alternativ kann die Hausverwaltung einen professionellen Reinigungsdienst beauftragen, wobei die Kosten als Teil der Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden können.