Grundsätzlich unterliegt der Erwerb von Immobilien durch Erbschaft der Erbschaftsteuer gemäß dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Dieses regelt, dass sowohl Geldvermögen als auch Immobilien steuerpflichtig sind, wobei sich die Steuerlast nach dem Verkehrswert des Objekts sowie dem Verwandtschaftsgrad richtet (vgl. Finanztip, 2025; Erbrechtsinfo, 2024). Die Bewertung der Immobilie erfolgt in der Regel durch das Finanzamt anhand gesetzlich festgelegter Bewertungsverfahren, die sich an Vergleichswerten, Erträgen oder Sachwerten orientieren (vgl. Heid Immobilienbewertung, 2024).
Ein zentraler Bestandteil der Besteuerung sind die gesetzlichen Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsverhältnis stark variieren. Ehepartner können Vermögenswerte bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben, Kinder bis zu 400.000 Euro. Für Enkel gelten 200.000 Euro, während für nicht verwandte Personen lediglich 20.000 Euro steuerfrei bleiben (vgl. KSK-Immobilien, 2024; Wüstenrot, 2025). Gerade bei Immobilien in gefragten Lagen reicht dieser Freibetrag häufig nicht aus, sodass eine Steuerbelastung entsteht.
Eine besondere steuerliche Begünstigung gilt für das sogenannte Familienheim. Wird eine selbstgenutzte Immobilie an den Ehepartner oder die Kinder vererbt und weiterhin selbst genutzt, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen vollständig steuerfrei übertragen werden. Voraussetzung ist, dass der Erblasser die Immobilie bis zu seinem Tod selbst bewohnt hat und der Erbe diese unverzüglich übernimmt sowie für mindestens zehn Jahre selbst nutzt (vgl. Finanztip, 2025). Für Kinder gilt zusätzlich eine Begrenzung auf 200 Quadratmeter Wohnfläche für die vollständige Steuerbefreiung (vgl. Erbrechtsinfo, 2024). Wird die Immobilie innerhalb dieser Frist verkauft oder vermietet, entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend.
Auch vermietete Immobilien unterliegen besonderen Regelungen. Hier sieht der Gesetzgeber einen Abschlag von zehn Prozent auf den Immobilienwert vor, sodass lediglich 90 Prozent des Verkehrswertes steuerlich angesetzt werden. Diese Regelung soll der gesellschaftlichen Bedeutung von Mietwohnraum Rechnung tragen (vgl. Heid Immobilienbewertung, 2024; Wüstenrot, 2025).
Trotz dieser steuerlichen Erleichterungen stellt die Erbschaft einer Immobilie in der Praxis häufig eine finanzielle Herausforderung dar. Insbesondere in Regionen mit stark gestiegenen Immobilienpreisen kann die Steuerlast erheblich sein. In einigen Fällen sind Erben gezwungen, die Immobilie ganz oder teilweise zu veräußern, um die anfallende Erbschaftsteuer begleichen zu können (vgl. Verband Wohneigentum, 2024). Dies zeigt, wie wichtig eine vorausschauende Planung ist.
Neben steuerlichen Aspekten spielen auch rechtliche und organisatorische Fragen eine zentrale Rolle. Erben müssen entscheiden, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen. Mit der Annahme gehen nicht nur Vermögenswerte, sondern auch mögliche Verbindlichkeiten wie Darlehen oder Instandhaltungsrückstände auf den Erben über (vgl. Erbrechtsinfo, 2024). Darüber hinaus kann es bei mehreren Erben zu einer Erbengemeinschaft kommen, die oft mit Abstimmungsproblemen und Konflikten verbunden ist, insbesondere wenn es um die Nutzung oder Veräußerung der Immobilie geht.
Vor diesem Hintergrund gewinnt die frühzeitige Nachlassplanung zunehmend an Bedeutung. Durch Schenkungen zu Lebzeiten können steuerliche Freibeträge mehrfach genutzt werden, da diese alle zehn Jahre erneut zur Verfügung stehen. Dadurch lässt sich die Steuerlast erheblich reduzieren (vgl. Wüstenrot, 2025). Ergänzend kommen Instrumente wie Nießbrauchrechte oder die Übertragung in Familiengesellschaften in Betracht, um Immobilien strukturiert und steueroptimiert zu übertragen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Immobilien im Erbfall eine besondere Stellung einnehmen. Sie sind häufig wertbeständig und stellen einen wesentlichen Bestandteil des Vermögens dar, bringen jedoch gleichzeitig komplexe steuerliche und rechtliche Anforderungen mit sich. Eine frühzeitige Planung sowie eine fundierte Beratung sind daher entscheidend, um finanzielle Risiken zu minimieren und den Vermögensübergang effizient zu gestalten.
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