50999 KÖLN – WEISS
Rarität in der Natur: Einfamilienhaus mit besonderer Baugenehmigung für eine Gebäudetransformation
- ca. 266 m² Superficie habitable
- ca. 2202 m² Superficie del terreno
- 5 Habitaciones
- 1.280.000 EUR Precio de compra
Visión general
Destacados
Detalles
Número de propiedad
26406029
Tipo de vivienda
Casa unifamiliar
Método de construcción
Sólido
Superficie útil
ca. 65 m²
Plaza de aparcamiento
1 x Garaje
Estado de la propiedad
con proyecto
Baños
2
Año de construcción
1956
Dormitorios
3
Comisión
Comisión del comprador 3,57 % (IVA incl.) del precio de compra notariado
Información energética
En trámite
Descripción del inmueble
VON POLL IMMOBILIEN präsentiert diese großzügige und außergewöhnliche Liegenschaft mit einer Grundstücksfläche von insgesamt ca. 2.202 m² in bester Lage von Köln-Weiß.
Das Einfamilienhaus grenzt unmittelbar an das Naturschutzgebiet Weißer Bogen und befindet sich nur ca. 500 Meter vom Rhein entfernt – eine absolute Rarität, die es so kaum ein zweites Mal gibt. Das ruhige und sehr privat gelegene Endgrundstück befindet an einer voll erschlossenen Anwohnerstraße und ist mit einem freistehenden Einfamilienhaus aus dem Jahr 1956 mit einer Wohnfläche von derzeit ca. 182 m² bebaut.
Das L-förmige Grundstück weist eine Tiefe von ca. 100 Meter auf und besitzt im vorderen Bereich eine Breite von ca. 18,5 Meter. Im hinteren Bereich schließt es mit einer Breite von ca. 33,5 Meter ab. Bis auf das mit einem Mehrfamilienhaus bebaute Nachbargrundstück ist dieses parkartige Gelände von einem Naturschutzgebiet umgeben. Die umliegende Nachbarschaft ist geprägt von einer ansprechenden Bebauung mit freistehenden Wohnhäusern und gepflegten Grünanlagen.
Das Grundstück befindet sich im sogenannten Außenbereich gemäß §35 BauGB und besteht aus zwei Flurstücken, denen nach Flächennutzungsplan grundsätzlich jeweils eine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung vorbehalten ist.
Besonders hervorzuheben ist dabei, dass das Bestandsgebäude eine Baugenehmigung für eine wohnbauliche Nutzung in Form einer heute äußerst wertvollen Ausnahmeregelung erhalten hat und weiterhin Bestandsschutz genießt. Der Abriss des bestehenden Einfamilienhauses und eine anschließende Neuerrichtung eines Wohngebäudes wären demnach nicht ohne Weiteres zulässig und nach § 35 BauGB gesondert zu beurteilen. Aus diesem Grund sollte von einem Abriss abgesehen werden.
Dieser besondere Bestandsschutz ermöglicht hingegen einen attraktiven Um- und Ausbau des Einfamilienhauses und somit eine einzigartige Gelegenheit zur Verwirklichung Ihres Wohnprojekts in einer außergewöhnlichen Lage.
Eine attraktive Ausgangslage: Für den Um- und Ausbau liegt bereits ein ansprechender Planungsentwurf mit einer erteilten Baugenehmigung vor. Genehmigt wurde bereits eine Gebäude-Transformation in ein modernes, repräsentatives Einfamilienhaus mit einer großzügigen Wohnfläche von ca. 266 m², einem zu Wohnzwecken ausgebauten Dachgeschoss mit zwei großen Dachgauben, groß angelegten Terrassen sowie einer Doppelgarage. Selbstverständlich kann dieser Planungsstand nach eigenen Wünschen individualisiert werden oder vollständig von Grund auf neu geplant werden.
Der Energieausweis lag zum Zeitpunkt der Exposé-Erstellung nicht vor und wird bei Besichtigungen nachgereicht.
Dieses besondere Grundstück bietet eine seltene Gelegenheit, anspruchsvolle Wohnvorstellungen in einer besonderen Lage inmitten der Natur und gleichzeitiger Nähe zu urbaner Infrastruktur zu verwirklichen. Der bereits ausgearbeitete Planungsentwurf und die erteilte Baugenehmigung schaffen eine überaus komfortable Grundlage für die Realisierung eines hochwertigen Wohnkonzepts.
Sie träumen von einem weitläufigen Grundstück inmitten der Natur, das außergewöhnliche Privatsphäre bietet und Ihnen die Möglichkeit eröffnet, Ihren ganz persönlichen Landlust-Traum zu verwirklichen? Dann Zögern Sie nicht, uns für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins zu kontaktieren, um sich selbst von den Vorzügen dieses beeindruckenden Grundstücks zu überzeugen.