Ein Eigentümer hatte sein Haus privat inseriert, ein Käufer war schnell gefunden. Alles schien glatt zu laufen – bis zur Vorbereitung des Notartermins. Im Grundbuch war noch eine alte Grundschuld eingetragen. Der Verkäufer meinte: „Das Darlehen habe ich doch längst abbezahlt.“
Das Problem: Für diese Grundschuld existierte ein Grundschuldbrief, der nicht mehr auffindbar war. Alte Akten wurden durchstöbert, die Bausparkasse angerufen, Archive geprüft – ohne Erfolg.
Am Ende musste beim Amtsgericht ein sogenanntes Aufgebotsverfahren beantragt werden, um den verlorenen Grundschuldbrief offiziell für kraftlos zu erklären. Das dauerte mehrere Monate – und der geplante Hausverkauf platzte.
Risiken für Verkäufer beim Privatverkauf
Verlorene Grundschuldbriefe: Ohne Löschung kein sauberer Verkauf.
Haftung für Mängel: Wer Schäden verschweigt, haftet auch Jahre später noch.
Falsche Preisfindung: Emotional überhöhte Preise oder zu niedrige Angebote.
Ungeprüfte Käufer: Ohne Bonitätscheck drohen platzende Verträge.
Risiken für Käufer beim Privatkauf
Übersehene Grundbuchlasten: Alte Grundschulden, Dienstbarkeiten oder Wohnrechte.
Unvollständige Unterlagen: Energieausweis, Bauunterlagen oder Modernisierungsnachweise fehlen.
Versteckte Mängel: Ohne neutrale Begutachtung bleiben Schäden oft unentdeckt.
Finanzierungsrisiken: Banken verlangen vollständige und saubere Unterlagen.
Fazit
Ein Immobilienverkauf ist komplexer, als er scheint. Besonders verlorene Grundschuldbriefe zeigen, wie schnell ein Privatverkauf ins Stocken gerät. Während Verkäufer in Aktenordnern wühlen, verstreicht wertvolle Zeit – und der Käufer springt womöglich ab.
Ein erfahrener Makler erkennt solche Stolperfallen frühzeitig, klärt Unterlagen und sorgt für einen reibungslosen Ablauf. So wird der Verkauf nicht zum Glücksspiel, sondern zu einer sicheren und erfolgreichen Transaktion.
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