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Widerrufsrecht bei Maklerverträgen

28/01/2026 · Autor: Richard Schröder


Wenn Sie eine Immobilie über ein Online-Immobilienportal anfragen, wird der Makler Ihnen eine Widerrufsbelehrung und eine Provisionsvereinbarung schicken. Das verunsichert viele Interessenten, ist aber ganz nach Gesetz und Vorschrift, somit kein Grund zur Sorge. 

Was bedeutet das 14-tägige Widerrufsrecht genau?

Jeder Maklervertrag, der per Fernkommunikationsmittel (E-Mail, Brief, Internetportal oder Katalog) oder außerhalb der Geschäftsräume des Maklers geschlossen wurde, kann grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss und Belehrung des Widerrufsrechts ohne Nennung von Gründen widerrufen und damit rückwirkend aufgelöst werden.

Warum bekomme ich eine Widerrufsbelehrung und Provisionsvereinbarung vom Makler?

Vor dem 23.12.2020 galt schon die einfache Inanspruchnahme der Maklerdienstleistung, z.B. Anforderung des Exposés, als Maklervertrag. Mit der neuen Regelung über die Verteilung der Maklerkosten gibt es für beide Seiten mehr Rechtssicherheit.

Denn mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser vom 23.12.2020 – die Maklerprovision wird seither von dem Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen getragen und Sie als Käufer somit entlastet – muss der Maklervertrag in Text - oder Schriftform geschlossen werden.

Zudem ist der Immobilienmakler verpflichtet, Sie als Interessent zum Zeitpunkt der Anfrage über ihr 14-tägiges Widerrufsrecht und die Provisionsvereinbarung zu informieren.

Wann kommt ein Maklervertrag zustande?

Ein wirksamer Maklervertrag kommt seit dem 23.12.2020 in Text- oder Schriftform zustande – sei es per Fernkommunikationsmittel (E-Mail, Brief, Internetportal oder Katalog) oder nach persönlicher, schriftlicher Unterzeichnung außerhalb oder innerhalb des Maklerbüros.

Mit der Unterzeichnung der Provisionsvereinbarung und Widerrufsrechtsbelehrung aus der Ferne (per E-Mail, Brief, Fax oder Katalog) bestätigen Sie die Kenntnisnahme und schließen einen wirksamen Maklervertrag. Daraufhin können Sie das Exposé Ihrer angefragten Immobilie öffnen.

Sollten Sie eine neue Immobilie anfragen, wiederholt sich der Prozess.

Wann beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist?

Die Frist beginnt bei ordnungsgemäßer Belehrung mit Abschluss des Maklervertrages. Erfolgt die Widerrufsbelehrung erst nach Abschluss des Maklervertrages, beginnt die 14-tägige Frist mit dem Zeitpunkt der Belehrung.

Entstehen Kosten für mich, wenn ich den Maklervertrag widerrufe?

Nein, Ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Maklervertrag widerrufen und die angebotene Immobilie nicht kaufen. Die Maklerprovision wird nur in dem Fall fällig, wenn ein Mietvertrag oder notariell beurkundeter Kaufvertrag zustande gekommen ist und somit die Maklerdienstleistung voll erfüllt wurde. Bis dahin sind sämtliche Dienstleistungen des Maklers für Sie kostenfrei.

Was ist zu tun, wenn ich kein Interesse mehr an der Immobilie habe?

Sollten Sie kein Interesse mehr an dem Objekt haben, brauchen Sie den Maklervertrag nicht formell kündigen. Eine Benachrichtigung per E-Mail an den Makler reicht aus und ist für beide Seiten ratsam. Der Makler ist informiert, dass Ihre Anfrage keine weitere Bearbeitung bedarf, während Sie sich für den Fall, dass Sie zukünftig beabsichtigen, erneut mit diesem Makler in Kontakt zu treten, gut stellen.

Wenn ich mich für die Immobilie entscheide, kann der Makler vor Fristende tätig werden?

Entscheiden Sie sich für das Objekt und der Immobilienmakler soll vor Ablauf der 14-Tage-Frist tätig werden, z.B. indem er einen Besichtigungstermin mit Ihnen vereinbart, können Sie das verlangen. Es ist eine ausdrückliche, schriftliche Bestätigung von Ihrer Seite notwendig, auch darüber, dass Ihr Widerrufsrecht bei erbrachter Maklerleistung, etwa dem erfolgten Nachweis einer Kaufgelegenheit, erlischt.

Was ist das 'vorzeitige Tätigwerden'?

Das 'vorzeitige Tätigwerden' eines Maklers bedeutet, dass der Kunde (Verbraucher) den Makler bittet, schon innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist aktiv zu werden (z.B. Exposé senden, Besichtigungstermin vereinbaren), anstatt abzuwarten, bis die Frist abgelaufen ist. Der Kunde muss dies ausdrücklich verlangen und bestätigen, dass ihm bewusst ist, dass er bei vollständiger Erfüllung der Maklerleistung (z.B. Namhaftmachung der Immobilie) sein Wiederrufsrecht verliert und ggf. eine Provision schuldet

Was passiert, wenn der Immobilienmakler mir keine Widerrufsbelehrung zukommen lässt?

Für den Fall, dass der Immobilienmakler die Belehrung unterlässt, verlängert sich Ihr Widerrufsrecht um ein weiteres Jahr. Weitere Pflichten des Immobilienmaklers sind die Belehrung über seine Identität, über die angebotene Leistung sowie die Vertragsbedingungen. Alle Angaben finden Sie üblicherweise im Exposé.

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Richard Schröder
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