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Energieausweis 2026: Das sollten Eigentümer in Viersen, Nettetal und Grefrath jetzt wissen

28. Juli 2026 · Autor: Fabian Doetsch


Der Energieausweis wird 2026 wichtiger – und einheitlicher. Mit der Umsetzung der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie kommt eine neue, EU-weite Effizienzskala, es gelten erweiterte Vorlagepflichten und der energetische Zustand rückt beim Verkauf und bei der Vermietung noch stärker in den Fokus. Für Eigentümer am Niederrhein – ob in Viersen, Nettetal oder Grefrath – lohnt es sich, jetzt den Überblick zu haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab Ende Mai 2026 gilt voraussichtlich die neue EU-weite Effizienzskala A bis G (statt bisher A+ bis H).
  • Die Vorlagepflicht wird erweitert – künftig auch bei der Verlängerung bestehender Mietverträge.
  • Der Ausweis enthält mehr Angaben (u. a. Verbrauch nach Energieträger, konkretere Sanierungsempfehlungen).
  • Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
  • Ein aktueller Energieausweis ist bei Verkauf und Vermietung Pflicht – und zunehmend ein Preisfaktor.

Was sich 2026 beim Energieausweis ändert

Die wichtigste Neuerung ist die vereinheitlichte Effizienzskala: Statt der bisherigen Klassen A+ bis H soll künftig eine EU-weit einheitliche Skala von A (beste Effizienz) bis G (schlechteste) gelten. Ziel ist die europaweite Vergleichbarkeit von Immobilien. Darüber hinaus sind vorgesehen:

  • Erweiterte Vorlagepflicht: Der Energieausweis muss künftig auch bei der Verlängerung bestehender Mietverhältnisse vorgelegt werden – nicht mehr nur bei Neuvermietung.
  • Mehr Pflichtangaben: unter anderem der Verbrauch nach Energieträger (z. B. Gas, Strom, Fernwärme) sowie konkretere Sanierungsempfehlungen mit Prioritäten und der möglichen Effizienzklasse nach Modernisierung.
  • Höhere Verbindlichkeit: Verstöße gegen die Pflichten können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Rechtsstand & Zeitplan

Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) ist bis spätestens 29. Mai 2026 in deutsches Recht zu überführen; die nationale Umsetzung wird u. a. über das geplante Gebäude-Modernisierungsgesetz erwartet. Details und der genaue Geltungsbeginn können sich im Gesetzgebungsverfahren noch konkretisieren – maßgeblich ist der jeweils final geltende Rechtsstand.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Es gibt weiterhin zwei Arten des Energieausweises. Welche zulässig bzw. vorgeschrieben ist, hängt vom Gebäude ab:

Merkmal Verbrauchsausweis Bedarfsausweis
Grundlage tatsächlicher Verbrauch der letzten 3 Jahre technische Analyse (Dämmung, Fenster, Heizung, Bauteile)
Aussage nutzerabhängig (Heizverhalten beeinflusst das Ergebnis) objektiv, nutzerunabhängig
Kosten günstiger höher (aufwändigere Erhebung)
Typischer Pflichtfall u. a. Gebäude mit mind. 5 Wohneinheiten; sonst häufig Wahlfreiheit kleinere Altbauten (Bauantrag vor 1.11.1977, unter 5 Wohneinheiten, nicht entsprechend saniert)

Grobe Orientierung; im Einzelfall entscheidet die konkrete Gebäudesituation. Der Bedarfsausweis ist gerade bei sanierungsbedürftigen Altbauten oft aussagekräftiger.

Wann Sie einen Energieausweis brauchen

Ein gültiger Energieausweis ist Pflicht, sobald eine Immobilie verkauft, vermietet oder verpachtet wird. Wichtig für den Ablauf:

  • Der Ausweis muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden.
  • Bei Abschluss ist dem Käufer bzw. Mieter der Ausweis (oder eine Kopie) zu übergeben.
  • Bereits in der Immobilienanzeige sind bestimmte Kennwerte verpflichtend anzugeben (siehe unten).
  • Ab 2026 gilt die Vorlagepflicht voraussichtlich auch bei der Verlängerung bestehender Mietverträge.

Sie benötigen einen aktuellen Energieausweis für Ihre Immobilie? Diesen können Sie unkompliziert online anfordern: Energieausweis erstellen lassen.

Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

Wird eine Immobilie inseriert, müssen aus dem Energieausweis unter anderem folgende Angaben in die Anzeige übernommen werden:

  • Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
  • Endenergiebedarf bzw. Endenergieverbrauch
  • wesentlicher Energieträger der Heizung
  • Baujahr des Gebäudes
  • Energieeffizienzklasse

Fehlen diese Angaben, drohen Bußgelder. Ein vollständiges, korrektes Inserat schafft zudem Vertrauen bei Kaufinteressenten – und beschleunigt die Vermarktung.

Gültigkeit, Ausnahmen & Bußgelder

  • Gültigkeit: Ein Energieausweis ist ab Ausstellung 10 Jahre gültig. Läuft er aus, ist bei Verkauf/Vermietung ein neuer erforderlich.
  • Ausnahmen: Für Baudenkmäler sowie sehr kleine Gebäude (unter 50 m² Nutzfläche) besteht in der Regel keine Ausweispflicht.
  • Bußgeld: Wer die Pflichten missachtet – etwa keinen gültigen Ausweis vorlegt oder Pflichtangaben in Anzeigen weglässt – riskiert eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro.

Was das für Eigentümer in Viersen, Nettetal und Grefrath bedeutet

Am Niederrhein schlägt sich der energetische Zustand zunehmend im Preis nieder: Gut sanierte Häuser mit guter Energieklasse erzielen eher Aufschläge, während unsanierte Objekte kritischer kalkuliert werden. Die neue, klarere A-bis-G-Skala macht diese Unterschiede für Käufer noch sichtbarer.

Für Eigentümer in Viersen, Nettetal und Grefrath heißt das: Wer Verkauf oder Vermietung plant, sollte den Energieausweis frühzeitig vorliegen haben – nicht erst kurz vor der ersten Besichtigung. So vermeiden Sie Verzögerungen, Bußgeldrisiken und können die energetische Qualität Ihrer Immobilie aktiv als Verkaufsargument nutzen. Wie sich die energetischen Anforderungen insgesamt entwickeln, ordnen wir zudem in unserem Beitrag zur EU-Gebäuderichtlinie ein.

Energieausweis schnell & unkompliziert erstellen lassen

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Häufige Fragen (FAQ)

Was ändert sich 2026 beim Energieausweis?

Vorgesehen ist die EU-weit einheitliche Effizienzskala von A bis G (statt A+ bis H), eine erweiterte Vorlagepflicht (auch bei Verlängerung bestehender Mietverträge), zusätzliche Pflichtangaben sowie Bußgelder von bis zu 10.000 Euro bei Verstößen. Geltungsbeginn ist voraussichtlich ab Ende Mai 2026.

Brauche ich beim Verkauf zwingend einen Energieausweis?

Ja. Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung ist ein gültiger Energieausweis Pflicht und muss spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden. Ausnahmen bestehen u. a. für Baudenkmäler.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis – was ist besser?

Der Verbrauchsausweis ist günstiger, aber nutzerabhängig. Der Bedarfsausweis beruht auf einer technischen Gebäudeanalyse und ist objektiver – gerade bei älteren, sanierungsbedürftigen Häusern oft aussagekräftiger. Welche Variante zulässig ist, hängt vom Gebäude ab.

Wie lange ist der Energieausweis gültig?

Zehn Jahre ab Ausstellung. Danach ist bei Verkauf oder Vermietung ein neuer Ausweis erforderlich.

Wo bekomme ich einen Energieausweis?

Sie können Ihren Energieausweis unkompliziert online anfordern: Energieausweis erstellen lassen. Gern unterstützen wir Sie auch bei der Einordnung des energetischen Zustands Ihrer Immobilie.

Fachliche Einordnung

Erstellt von VON POLL IMMOBILIEN Nettetal. Grundlage sind die Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) sowie unsere Praxis bei Bewertung und Vermittlung von Immobilien in der Region.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Der Gesetzgebungsprozess zur EU-Gebäuderichtlinie ist noch nicht abgeschlossen; maßgeblich ist der jeweils final geltende Rechtsstand.

Nettetal
Fabian Doetsch
Immobilienmakler (IHK)
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41334 Nettetal-Lobberich
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