Wer in Kiel eine Immobilie kaufen und gleichzeitig massiv Steuern sparen möchte, sollte einen Blick auf die historischen Altbaugründerzeitgebäude der Stadt werfen. Denkmalimmobilien in Kiel bieten eine der wenigen verbliebenen großen Steuersparmöglichkeiten in Deutschland: Durch die Denkmal-AfA lassen sich bis zu 100 % der Sanierungskosten steuerlich absetzen – bei einem persönlichen Steuersatz von 42 % entspricht das einer Steuerersparnis von bis zu 47 %.
Dieser Beitrag erklärt, wie Sie als Kapitalanleger oder Selbstnutzer von der Denkmalschutz-Abschreibung in Kiel profitieren können.
Was ist die Denkmal-AfA und warum ist sie so attraktiv?
AfA steht für Absetzung für Abnutzung – also die steuerliche Abschreibung eines Wirtschaftsguts über seine Nutzungsdauer. Bei denkmalgeschützten Immobilien geht der Gesetzgeber jedoch weit über die normale lineare Gebäudeabschreibung hinaus: Um den Erhalt wertvoller historischer Bausubstanz zu fördern, können Eigentümer die Kosten für eine denkmalgerechte Sanierung innerhalb von 12 Jahren zu 100 % steuerlich geltend machen.
Die gesetzliche Grundlage bilden § 7i EStG (für Vermieter) und § 10f EStG (für Selbstnutzer). Beide Paragrafen schaffen einen einzigartigen Hebel: Das Finanzamt übernimmt über die Jahre einen erheblichen Teil der Sanierungskosten – legal, planbar und kalkulierbar.
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Vermieter (§ 7i EStG): 100 % der Sanierungskosten über 12 Jahre (9 % in den ersten 8 Jahren, 7 % in den folgenden 4 Jahren)
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Selbstnutzer (§ 10f EStG): 90 % der Sanierungskosten über 10 Jahre (9 % jährlich)
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Zusätzlich: Die normale lineare Gebäude-AfA (2 % bzw. 2,5 % auf den Kaufpreisanteil) läuft parallel weiter

Denkmal-AfA Rechenbeispiel für Kiel: So hoch ist Ihre Steuerersparnis
Ein konkretes Zahlenbeispiel macht deutlich, welches Potenzial die Denkmalschutz-Abschreibung hat. Angenommen, Sie erwerben ein denkmalgeschütztes Mehrfamilienhaus in Kiel für 400.000 € und investieren 300.000 € in die Sanierung:
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Denkmal-AfA: 100 % der Sanierungskosten werden über 12 Jahre abgeschrieben
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Jährliche Abschreibung (erste 8 Jahre): 27.000 € (9 % von 300.000 €)
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Steuerersparnis bei 42 % Steuersatz (zzgl. Soli/KiSt ca. 47 %): 141.000 € über 12 Jahre
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Liquiditätsvorteil: Durchschnittlich 11.750 € zusätzlich pro Jahr allein durch die Denkmal-AfA
- Gesamtsteuerersparnis inkl. normaler Gebäude-AfA: ca. 15.500 € pro Jahr
Dieses Beispiel verdeutlicht: Die Denkmalimmobilie verwandelt sich durch staatliche Unterstützung vom vermeintlichen Sanierungsfall zum echten Rendite-Booster. Und das ist kein Sonderfall – es ist die gesetzlich geregelte Normalität für alle, die die Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen für die Denkmalschutz-Abschreibung
Damit das Finanzamt die Denkmal-AfA anerkennt, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Wer diese frühzeitig klärt, spart Zeit und vermeidet teure Fehler:
- Die Immobilie muss von der zuständigen Denkmalbehörde als Baudenkmal eingestuft und in die Denkmalliste eingetragen sein.
- Der Kauf muss vollständig abgeschlossen (Grundbucheintragung) sein, bevor mit Sanierungsarbeiten begonnen wird.
- Sämtliche Sanierungsmaßnahmen müssen vorab von der zuständigen Denkmalschutzbehörde schriftlich genehmigt werden.
- Die Sanierungsmaßnahmen müssen dem Erhalt der historischen Bausubstanz dienen und entsprechend begründbar sein.
- Nach Abschluss der Arbeiten stellt die Behörde eine Bescheinigung gemäß § 7i EStG aus, die beim Finanzamt vorzulegen ist.
- Rechnungen müssen sauber getrennt werden: Sanierungskosten vs. Erhaltungsaufwand vs. Neubaumaßnahmen.
Wichtig: Die Denkmal-AfA kann nicht auf den nächsten Käufer übertragen werden. Sie gilt ausschließlich für den Eigentümer, der die anerkannten Sanierungsmaßnahmen selbst durchgeführt hat.
Kiels Top-Lagen für Denkmalimmobilien
Kiel bietet Investoren und Selbstnutzern gleichermaßen attraktive Möglichkeiten, denkmalgeschützte Immobilien zu kaufen. Die Stadt verfügt über einen reichen Bestand historischer Gründerzeitgebäude in sehr unterschiedlichen Preisklassen und Lagen:
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Düsternbrook: Noble Gründerzeitvillen mit Fördeblick. Einstiegspreise ca. 3.200–4.500 €/m², herausragende Wertstabilität und Spitzenmieten. Ideal für Premium-Portfolios.
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Wik: Ehemalige Marine-Liegenschaften mit Konversionspotenzial. Häufig zusätzliche Fördermöglichkeiten durch ISEK-Programme (Städtebauförderung).
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Gaarden-Ost/-West: Ungeschliffene Diamanten aus der Zeit um 1900. Günstige Quadratmeterpreise von ca. 1.800–2.400 €/m², kombiniert mit Sanierungsförderungen. Besonders attraktiv für renditeorientierte Anleger.

Sanierung einer Denkmalimmobilie: Was ist möglich, was ist Pflicht?
Viele Investoren scheuen den Kontakt mit der Denkmalbehörde – zu Unrecht. Moderner Wohnstandard und Denkmalschutz schließen sich heute längst nicht mehr aus. Die Erfahrung zeigt: Die Auflagen sind planbar, und der steuerliche Vorteil überkompensiert die Mehrkosten in aller Regel deutlich.
Was bei einer denkmalgerechten Sanierung in der Regel möglich ist:
- Neue Bäder und modernisierte Küchen
- Veränderung von Grundrissen (sofern die historische Substanz erhalten bleibt)
- Wärmepumpen und moderne Heizungsanlagen
- Innendämmung bei nicht veränderbaren Fassaden
- PV-Anlagen auf nicht öffentlich einsehbaren Dachflächen
Was Pflicht ist und erhalten bleiben muss:
- Originalgetreue Fassaden und historische Fassadengestaltung
- Historische Fenster oder optisch originalgetreue Nachbauten
- Erhaltenswerte Treppenhäuser und Stuckelemente
Kalkulieren Sie für Spezialmaterialien und den höheren Abstimmungsaufwand ca. 15–30 % Mehrkosten ein – diese werden durch den Steuervorteil jedoch typischerweise mehr als kompensiert.
In 5 Schritten zur Denkmal-AfA: So gehen Sie vor
Wer den Ablauf kennt, kann die Denkmalschutz-Abschreibung effizient und rechtssicher nutzen:
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Vor dem Kauf: Kontakt zum Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein aufnehmen und prüfen, ob das Objekt in der Denkmalliste eingetragen ist.
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Abstimmung: Sanierungskonzept mit der Behörde klären – welche Maßnahmen sind förderfähig, welche nicht?
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Genehmigung: Die schriftliche Genehmigung der Denkmalbehörde zwingend vor Beginn aller Baumaßnahmen einholen.
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Dokumentation: Rechnungen penibel trennen: Sanierungskosten, Erhaltungsaufwand und Neubaumaßnahmen müssen getrennt dokumentiert werden.
- Bescheinigung: Nach Abschluss der Arbeiten die finale Bescheinigung gemäß § 7i EStG bei der Behörde beantragen und dem Finanzamt vorlegen.

Denkmalimmobilien in Kiel: Das Fazit
Kieler Altbauten bieten eine seltene Kombination aus historischem Charme, moderner Wohnqualität nach Sanierung und massiven Steuervorteilen. Ob Gaarden für den renditeorientierten Einstieg oder Düsternbrook für das Premium-Portfolio: Wer heute in Kiels Geschichte investiert, baut sich mit staatlicher Unterstützung ein zukunftssicheres Vermögen auf.
Die Denkmal-AfA ist keine Grauzone, sondern ein explizit gewünschtes steuerliches Instrument des Gesetzgebers. Sie ermöglicht es, privates Kapital in den Erhalt kulturell wertvoller Bausubstanz zu lenken – und dabei gleichzeitig die eigene Steuerlast erheblich zu senken.
Möchten Sie wissen, welche Objekte in Kiel aktuell verfügbar sind und wie hoch Ihre persönliche Steuerersparnis konkret wäre? Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen, die passenden Denkmalimmobilien in der Kieler Denkmalliste zu finden und die Rentabilität für Ihren individuellen Fall zu berechnen.
Kontakt: VON POLL COMMERCIAL Kiel
Häufige Fragen zur Denkmal-AfA in Kiel
Was ist die Denkmal-AfA und wie hoch ist sie?
Die Denkmal-AfA (Absetzung für Abnutzung) ist eine steuerliche Sonderabschreibung für denkmalgeschützte Immobilien. Vermieter können nach § 7i EStG 100 % der anerkannten Sanierungskosten über 12 Jahre abschreiben (9 % in den ersten 8 Jahren, 7 % in den folgenden 4 Jahren). Selbstnutzer können nach § 10f EStG 90 % der Sanierungskosten über 10 Jahre mit jeweils 9 % jährlich geltend machen.
Welche Voraussetzungen müssen für die Denkmal-AfA erfüllt sein?
Die Immobilie muss offiziell als Baudenkmal anerkannt und in der Denkmalliste eingetragen sein. Der Kauf muss vor Beginn der Sanierung abgeschlossen sein (Grundbucheintragung). Sämtliche Sanierungsmaßnahmen müssen vorab von der zuständigen Denkmalschutzbehörde genehmigt werden. Nach Abschluss der Arbeiten wird eine Bescheinigung gemäß § 7i EStG ausgestellt, die beim Finanzamt vorzulegen ist.
Kann ich als Selbstnutzer die Denkmal-AfA in Anspruch nehmen?
Ja. Auch wer die Denkmalimmobilie selbst bewohnt, kann nach § 10f EStG 90 % der Sanierungskosten über 10 Jahre zu jeweils 9 % jährlich als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Das ist besonders attraktiv, da bei normalen, nicht denkmalgeschützten selbstgenutzten Immobilien keine vergleichbaren Abschreibungsmöglichkeiten existieren.
Wie hoch ist die Steuerersparnis bei einer Denkmalimmobilie in Kiel konkret?
Das hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz und der Höhe der Sanierungskosten ab. Bei Sanierungskosten von 300.000 € und einem Steuersatz von 42 % (zzgl. Soli/KiSt ca. 47 %) ergibt sich eine Gesamtsteuerersparnis von rund 141.000 € über 12 Jahre – das entspricht durchschnittlich ca. 11.750 € jährlicher Liquidität allein aus der Denkmal-AfA.
Darf ich eine Denkmalimmobilie auch modern sanieren?
Ja, in weiten Teilen. Neue Bäder, moderne Heizungsanlagen (inkl. Wärmepumpen), veränderte Grundrisse und Innendämmung sind in der Regel möglich. Erhalten bleiben müssen historische Fassaden, originalgetreue Fenster und schutzenswerte Innenelemente wie Treppenhäuser oder Stuckdecken. Die zuständige Denkmalbehörde stimmt den Umfang im Vorfeld ab.
Kann die Denkmal-AfA beim Verkauf auf den neuen Eigentümer übertragen werden?
Nein. Die Denkmal-AfA gilt ausschließlich für den Eigentümer, der die anerkannten Sanierungsmaßnahmen selbst durchgeführt hat. Ein neuer Käufer kann nach dem Erwerb einer bereits sanierten Denkmalimmobilie lediglich die normale lineare Gebäude-AfA geltend machen.
Wo finde ich Denkmalimmobilien zum Kauf in Kiel?
Die zuständige Denkmalliste für Kiel wird beim Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein geführt. Besonders vielversprechende Stadtteile für Investoren sind Düsternbrook (Premiumlage mit Fördeblick), Wik (Konversionspotenzial) und Gaarden-Ost/-West (renditestarker Einstieg mit günstigen Quadratmeterpreisen). Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie bei der Objektsuche und Rentabilitätsberechnung.
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