Beim Immobilienkauf in Deutschland zählt die Grunderwerbsteuer zu den wesentlichen Nebenkosten. Sie wird prozentual auf den Kaufpreis berechnet und bei jedem Eigentümerwechsel von Immobilien oder Grundstücken erhoben. Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland und liegt zwischen 3,5 % und 6,5 %.
Die Grunderwerbsteuer in Schleswig-Holstein beträgt derzeit 6,5 %. Neben 4 weiteren Bundesländern zählt Schleswig-Holstein damit zu den Regionen mit dem höchsten Steuersatz. Da die Grunderwerbsteuer einen bedeutenden Teil der Kaufnebenkosten ausmacht, sollte sie bei der finanziellen Planung eines Immobilienkaufs sorgfältig einkalkuliert werden.
In Schleswig-Holstein liegt der Grunderwerbsteuersatz derzeit bei 6,5 %. Um die Grunderwerbsteuer zu berechnen, kann folgende Formel verwendet werden:
Formel zur Berechnung der Grunderwerbsteuer in Schleswig-Holstein:
Grunderwerbsteuer = Kaufpreis der Immobilie × Steuersatz
Beispiel: Angenommen, der Kaufpreis einer Immobilie in Schleswig-Holstein liegt bei 350.000 Euro. Bei einem Steuersatz von 6,5 % ergibt sich die Grunderwerbsteuer wie folgt:
Grunderwerbsteuer = 350.000 Euro × 0,065 = 22.750 Euro
In diesem Beispiel beträgt die Grunderwerbsteuer somit 22.750 Euro.
Mit der Unterzeichnung eines Kaufvertrags wird die Grunderwerbsteuer fällig. Der Notar übermittelt dem Finanzamt die erforderlichen Daten.
Das Finanzamt prüft und erstellt einen Steuerbescheid, der innerhalb eines Monats zu begleichen ist. Erst nach Zahlung erfolgt die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Grundbucheintragung.
Steuerliche Ausnahmen
In folgenden Situationen entfällt die Grunderwerbsteuer:

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, die Grunderwerbsteuer zurückzufordern. Das gilt zum Beispiel, wenn:
Erstattungsfähige Fälle:
Hinweise: