Die Grunderwerbsteuer ist ein wesentlicher Teil der Kaufnebenkosten beim Erwerb von Immobilien. Wenn eine Immobilie oder ein Grundstück in Deutschland den Besitzer wechselt, fällt einmalig die Grunderwerbsteuer an. Der Steuersatz richtet sich nach dem Kaufpreis und variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 %.
Die Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt liegt derzeit bei 5,0 %. Im Vergleich zu anderen Bundesländern liegt Sachsen-Anhalt damit im Mittelfeld. Da die Grunderwerbsteuer einen bedeutenden Teil der Kaufnebenkosten ausmacht, sollte sie bei der finanziellen Planung eines Immobilienkaufs sorgfältig einkalkuliert werden.
In Sachsen-Anhalt liegt der Grunderwerbsteuersatz derzeit bei 5,0 %. Um die Grunderwerbsteuer zu berechnen, kann folgende Formel verwendet werden:
Formel zur Berechnung der Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt:
Grunderwerbsteuer = Kaufpreis der Immobilie × Steuersatz
Beispiel: Angenommen, der Kaufpreis einer Immobilie in Sachsen-Anhalt beträgt 300.000 Euro. Bei einem Steuersatz von 5,0 % ergibt sich die Grunderwerbsteuer wie folgt:
Grunderwerbsteuer = 300.000 Euro × 0,05 = 15.000 Euro
In diesem Beispiel beträgt die Grunderwerbsteuer somit 15.000 Euro. Diese Summe sollte bei der Finanzplanung des Immobilienkaufs einkalkuliert werden.
Mit Unterzeichnung des Kaufvertrags wird die Grunderwerbsteuer fällig. Der Notar informiert das Finanzamt.
Nach Bearbeitung sendet das Finanzamt einen Steuerbescheid, der innerhalb von 30 Tagen zu zahlen ist. Erst nach Zahlung wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt.
Steuerliche Ausnahmen

Sobald ein Immobilienkaufvertrag unterzeichnet ist, wird die Grunderwerbsteuer fällig. Üblicherweise übermittelt der Notar die Informationen zum Kauf an das Finanzamt.
Nach Prüfung der Unterlagen erlässt das Finanzamt einen Steuerbescheid, der innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden muss. Die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der Steuer und ist notwendig für die Eintragung ins Grundbuch.
Steuerliche Ausnahmen: