Wohn-/Essbereich Ansicht I
60431 FRANKFURT AM MAIN – DORNBUSCH
Sanierungsbedürftige Zwei-Zimmer-Wohnung mit Südwestbalkon in ruhiger Lage
255.000 EUR
Wohnfläche ca. 50.46 m²
Zimmer 2.5
Kaufpreis 255.000 EUR

Anbieter

  • von Poll Immobilien GmbH
  • Shop Frankfurt am Main – Westend
  • Feldbergstraße 35
  • 60323 Frankfurt am Main
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Übersicht

Highlights

Einbauküche
Balkon

Details

Objektnummer

26001252

Haustyp

Etagenwohnung

Bauweise

Massiv

Badezimmer

1

Baujahr

1951

Schlafzimmer

1

Provision

Käuferprovision 3.57 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises

Energieinformationen

Skala

F

Energieeffizienzklasse

F

Endenergiebedarf

186,00 kWh/m²a

Energieinformationen

BEDARF

Energieausweis gültig bis

28.06.2028

Baujahr laut Energieausweis

1951

Wesentlicher Energieträger

Gas

Befeuerung

Gas

Heizungsart

Etagenheizung

Objektbeschreibung

Die Zwei-Zimmer-Wohnung mit circa 51 m² Wohnfläche befindet sich im zweiten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses aus dem Jahr 1951. Sie liegt ruhig im Frankfurter Stadtteil Dornbusch, in einem attraktiven Wohnpark nahe des Dichterviertels. Der Südwestbalkon eröffnet einen Blick auf den Frankfurter Fernsehturm.

Die Wohnung präsentiert sich hell, weist jedoch insgesamt einen hohen Sanierungsbedarf auf. Insbesondere das Bad und die Küche bedürfen einer Neugestaltung beziehungsweise Modernisierung. Da die Wohnung leer steht und sich in einem aufgeräumten Zustand befindet, bietet sie sowohl Selbstnutzern als auch Kapitalanlegern eine attraktive Grundlage für eine individuelle Neugestaltung.

Zur Ausstattung zählen unter anderem neue Rauchmelder sowie ein gepflegter Echtholzparkettboden, der im Jahr 2023 verlegt wurde.

Die Gas-Etagenheizung ist defekt. Für ein neues Heizkonzept liegen bereits drei verschiedene Varianten sowie entsprechende Kostenvoranschläge vor. Zudem befinden sich zwei Radiatoren in den der Wohnung zugehörigen Abstellräumen im Keller.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft plant derzeit keine größeren Instandhaltungsmaßnahmen, sodass nach aktuellem Stand keine Sonderumlagen vorgesehen sind. Zudem bestehen Rücklagen.

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Lage: Frankfurt am Main - Dornbusch

Lagebeschreibung

Der charmante Stadtteil Dornbusch überzeugt durch seine hervorragende Infrastruktur und hohe Lebensqualität. Die sehr gute Verkehrsanbindung sowie nahegelegene Schulen und Kindergärten sind nur einige der Vorzüge, die dieser Stadtteil zu bieten hat.

Der Volkspark Niddatal, die Bertramswiesen am Hessischen Rundfunk, der traditionsreiche Sportclub 1880 mit Tennis-, Rugby- und Hockeyplätzen sowie der Sinai-Park befinden sich in Laufweite. Sie laden zu entspannenden Spaziergängen ein und bieten vielfältige Möglichkeiten für sportlich Aktive.

Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Restaurants und Cafés sind bequem zu Fuß erreichbar. Die von Villen, Einfamilien- und kleineren Mehrfamilienhäusern geprägte ruhige Wohngegend ist aufgrund ihres gehobenen Ambientes besonders gefragt – eine ausgezeichnete Wahl sowohl für Familien als auch für Stadtmenschen, die ruhig und dennoch zentral leben möchten.

Die Verkehrslage der Immobilie ist sowohl für Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs als auch für Autofahrer, Fußgänger und Radfahrer nahezu ideal. Die U-Bahnen U1, U2, U3 und U8 sowie zwei regelmäßig verkehrende Buslinien ermöglichen eine schnelle Anbindung in alle Stadtteile. Auch die Autobahnen A66 und A661 sind bequem und zügig erreichbar.

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Ausstattung

  • Neuer Echtholzparkettboden (2023) / Fliesen
  • Neue Rauchmelder
  • Doppelverglaste Kunststofffenster
  • Südwestbalkon
  • Zwei Abstellräume im Keller mit zwei Radiatoren

Sonstiges

GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.

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Grundriss

2. Obergeschoss 2. Obergeschoss