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Eigenmietwert in Aargau und Basel-Landschaft: Aktuelle Regelungen und Ausblick

09/10/2025 · Autor: VON POLL REAL ESTATE RHEINFELDEN/LIESTAL


Geschäftsmann arbeitet am Laptop, umgeben von Steuer-Icons auf dunklem Hintergrund.

Der Eigenmietwert ist ein zentraler Bestandteil der Besteuerung von selbst genutztem Wohneigentum in der Schweiz. Er spielt insbesondere in den Kantonen Aargau und Basel-Landschaft für Eigentümerinnen und Eigentümer eine wichtige Rolle. Trotz der geplanten Abschaffung ist der Eigenmietwert aktuell noch relevant. Wer seine steuerliche Situation versteht, kann Kosten optimieren und mögliche Vorteile nutzen.

Was ist der Eigenmietwert?

Der Eigenmietwert bezeichnet den fiktiven Mietwert einer selbst genutzten Immobilie. Er wird steuerlich als Einkommen behandelt. Damit soll ein fairer Ausgleich zwischen Mietenden und Eigentümer:innen geschaffen werden. Während Eigentümer:innen Hypothekarzinsen, Unterhalt und energetische Investitionen abziehen können, werden sie für den sogenannten „Wohnvorteil“ besteuert.

Regelungen im Kanton Aargau

Im Aargau wird der Eigenmietwert anhand kantonaler Schätzungen und Vergleichsmieten ermittelt. Dabei spielen die Lage, die Wohnfläche, das Baujahr und der Zustand der Immobilie eine zentrale Rolle.

Abzüge sind möglich für:

- Hypothekarzinsen

- werterhaltende Unterhaltskosten.

- energetische Sanierungen.

Eine Reduktion des Eigenmietwerts kann sich auch aus Änderungen der Nutzung ergeben, beispielsweise wenn Räume nach dem Auszug von Kindern leer stehen.

Regelungen in Basel-Landschaft

In Basel-Landschaft werden die Eigenmietwerte ebenfalls nach kantonalen Vorgaben ermittelt. In die Bewertung fliessen Mietwerttabellen und Objekteigenschaften wie Lage, Ausstattung und Baujahr ein.
Eigentümer:innen können auch hier Abzüge geltend machen, insbesondere für Unterhalt und Energieeffizienzmassnahmen. Eine Reduktion des Eigenmietwerts ist möglich, wenn Räume dauerhaft nicht genutzt werden.

Zukünftige Entwicklung: Abschaffung des Eigenmietwerts

Die Abstimmung von 2025 zur Abschaffung des Eigenmietwerts bedeutet langfristig eine Vereinfachung der Steuerregelungen für Eigenheimbesitzer:innen. Bis zur vollständigen Umsetzung gelten jedoch die bisherigen kantonalen Regelungen in Aargau und Basel-Landschaft.

Besonders profitieren Eigentümer:innen mit weitgehend amortisierter Hypothek von der Abschaffung.Wer viele abzugsfähige Kosten hat, könnte zukünftig weniger Steuervorteile nutzen.

Die Reform wird den Eigenmietwert langfristig ersetzen und für eine klarere steuerliche Belastung sorgen.

Fazit

Bis zur Abschaffung des Eigenmietwerts bleibt dieser ein wichtiger Faktor für die Steuerplanung von Eigenheimbesitzer:innen in Aargau und Basel-Landschaft. Wer die kantonalen Regeln kennt, kann steuerliche Vorteile gezielt nutzen, beispielsweise durch Unterhaltsmassnahmen, energetische Investitionen oder die Anpassung der Hypothek.

Die bevorstehende Reform schafft Klarheit und vereinfacht die Steuerbelastung für viele Hausbesitzer:innen in der Schweiz.

 

 

 

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