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EU-Parlament verabschiedet Pläne zur Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz und Reduzierung von CO2-Emissionen

14/03/2024 · Autor: Marius Grumbt


Bild von Ralph auf Pixabay

Am Dienstag stimmte das Parlament den bereits mit dem Rat vereinbarten Plänen zu, die darauf abzielen, den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen von Gebäuden zu reduzieren.

Die geplante Überarbeitung der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zielt darauf ab, den Gebäudesektor in der EU bis 2030 erheblich umweltfreundlicher zu gestalten und bis 2050 klimaneutral zu werden. Zusätzlich sollen verstärkt Gebäude mit niedriger Energieeffizienz renoviert werden, während der Austausch von Informationen zur Gesamtenergieeffizienz verbessert werden soll.

Emissionsreduktionsziele:

Ab 2030 sollen sämtliche Neubauten emissionsfrei sein, während für von Behörden genutzte oder besessene Neubauten dies bereits ab 2028 gelten soll. Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial eines Gebäudes zu berücksichtigen, das die Treibhausgasemissionen der für den Bau verwendeten Produkte von ihrer Herstellung bis zu ihrer Entsorgung umfasst.

Für Wohngebäude müssen die Mitgliedstaaten den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch bis 2030 um mindestens 16 % und bis 2035 um mindestens 20 bis 22 % senken.

Gemäß der neuen Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 16 % und bis 2033 26 % der Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz sanieren und sicherstellen, dass sie die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz erfüllen.

Sofern technisch und wirtschaftlich umsetzbar, müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 schrittweise Solaranlagen in öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden – abhängig von ihrer Größe – sowie in sämtlichen neuen Wohngebäuden installieren.

Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bei der Wärmeversorgung:

Die Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Dekarbonisierung von Heizungsanlagen zu ergreifen und schrittweise aus fossilen Brennstoffen bei der Wärme- und Kälteversorgung auszusteigen. Bis 2040 soll die Verwendung von Heizkesseln, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, eingestellt werden. Ab 2025 dürfen eigenständige Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, nicht mehr subventioniert werden. Finanzielle Anreize für hybride Heizanlagen, die beispielsweise Heizkessel mit Solarthermieanlagen oder Wärmepumpen kombinieren, bleiben hingegen weiterhin erlaubt.

Ausnahmen:

Für landwirtschaftliche und denkmalgeschützte Gebäude sind Ausnahmen von den neuen Vorschriften möglich. Die EU-Staaten haben die Möglichkeit zu entscheiden, ob auch Gebäude, die aufgrund ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes geschützt sind, sowie temporäre Gebäude, Kirchen und Gebäude, die für Gottesdienste genutzt werden, von diesen Maßnahmen ausgenommen werden sollen.

Zitat:

Ciarán Cuffe (Grüne/EFA, Irland), der Berichterstatter für die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, äußerte sich wie folgt: „Diese Richtlinie verdeutlicht überzeugend, dass Klimapolitik tatsächlich bedeutende Vorteile für die sozial Schwächeren unserer Gesellschaft bieten kann. Das Gesetz wird dazu beitragen, die Energiekosten zu senken und die Wurzeln der Energiearmut anzugehen, während gleichzeitig Tausende hochwertiger Arbeitsplätze in der gesamten EU geschaffen werden. Mit einem Anteil von 36 % an den CO2-Emissionen in Europa wird der Europäische Green Deal um eine absolut wesentliche Säule erweitert. Das heutige Ergebnis zeigt, dass das Parlament weiterhin einen Grünen Deal unterstützt, der gleichermaßen fair und ehrgeizig ist.“

Was kommt als Nächstes:

Die Richtlinie wurde mit 370 zu 199 Stimmen bei 46 Enthaltungen angenommen. Nun muss sie auch formell vom Ministerrat gebilligt werden, damit sie in Kraft treten kann.

Hintergrundinformationen:

Gemäß Angaben der Europäischen Kommission entfallen auf Gebäude in der EU 40 % unseres Energieverbrauchs und 36 % der Treibhausgasemissionen. Am 15. Dezember 2021 verabschiedete die Kommission einen Gesetzesvorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden als Teil des Pakets „Fit für 55“. Die Ziele für 2030 und 2050 wurden durch das europäische Klimagesetz vom Juli 2021 EU-weit rechtsverbindlich festgelegt.

Quelle: Homepage des Europäischen Parlaments
 

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