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Von Generation zu Generation: Immobilie schenken oder vererben?

28. August 2024 · Autor: Andreas Gräfenstein


Von Generation zu Generation: Immobilie schenken oder vererben?

Die Frage, ob man eine Immobilie schenken oder vererben sollte, beschäftigt viele Menschen, die ihr Vermögen langfristig planen. Immobilien sind oft das Herzstück des Familienvermögens und verdienen besondere Beachtung.

„Insbesondere bei der gezielten Vermögensübertragung zu Lebzeiten kann eine Schenkung nicht nur steuerliche Vorteile mit sich bringen, sondern auch Konflikte unter potenziellen Erben vermeiden und ein lebenslanges Wohnrecht sichern. Aber auch die Vererbung einer Immobilie ist eine gängige Option und kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag geregelt werden. Es ist wichtig, alle Aspekte zu kennen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können“, betont Andreas Gräfenstein, Geschäftsstellenleiter bei VON POLL IMMOBILIEN Berlin Treptow-Köpenick.

Schenkung: Steuerliche Vorteile und Planungssicherheit

Eine Immobilie schon zu Lebzeiten zu übertragen, kann sich lohnen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Immobilien bis zu einem bestimmten Freibetrag steuerfrei übertragen werden. Die Höhe dieses Freibetrags variiert je nach Verwandtschaftsgrad und liegt zwischen 20.000 Euro und 500.000 Euro. Übersteigt der Wert der Immobilie diesen Freibetrag, kann eine schrittweise Schenkung sinnvoll sein. Alle zehn Jahre kann der Freibetrag erneut genutzt werden, wodurch sich Vermögenswerte über Jahrzehnte hinweg steuerfrei übertragen lassen. Dies sichert den langfristigen Verbleib der Immobilie in der Familie und kann dazu beitragen, dass das Vermögen über Generationen hinweg erhalten bleibt.

Vererbung: Sicherheit für die Nachkommen

Auch bei der Vererbung einer Immobilie können Erbschaftssteuern anfallen, wobei in diesem Fall der Erbe die Steuerlast trägt. Ein Vorteil des klassischen Immobilienerbes ist, dass der Besitz in der Familie bleibt und gleichzeitig eine gute Altersvorsorge bietet. Es ist jedoch essenziell, bereits zu Lebzeiten in einem Testament oder Erbvertrag festzulegen, wer welchen Anteil erhalten soll. So können Eigentümer sicherstellen, dass ihr Nachlass klar und rechtlich verbindlich geregelt ist, und unnötige Konflikte unter den Erben vermeiden.

Fazit

Ob Schenkung oder Vererbung – beide Optionen haben ihre Vor- und Nachteile. Die Entscheidung sollte sorgfältig abgewogen werden, um sowohl steuerliche Vorteile zu nutzen als auch den langfristigen Erhalt des Vermögens in der Familie zu sichern. Eine Schenkung bietet die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten klare Verhältnisse zu schaffen und Steuern zu sparen. Das Vererben hingegen bewahrt den Familienbesitz über Generationen und bietet eine solide Altersvorsorge. In jedem Fall ist es ratsam, sich frühzeitig beraten zu lassen, um die beste Lösung für die individuellen Bedürfnisse zu finden. Andreas Gräfenstein und sein Team bei VON POLL IMMOBILIEN Berlin Treptow-Köpenick stehen Ihnen hierbei mit umfassender Expertise zur Seite.

Berlin – Treptow-Köpenick
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vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter Ariane Gräfenstein [Geprüfte freie Sachverständige für Immobilienbewertung (WertCert®), Immobilienmaklerin (IHK)] und Andreas Gräfenstein [Geprüfter freier Sachverständiger für Immobilienbewertung (WertCert®), Immobilienmakler (IHK)]

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In freier Handelsvertretung für die von Poll Immobilien GmbH

Gewerbeerlaubnis nach §34c GewO erteilt durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
Zuständige Aufsichtsbehörde: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin

Amtsgericht Charlottenburg, HRB 223850 B

UID: DE 339 336 658

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