VON POLL IMMOBILIEN mit 10-Punkte-Programm

05. NOVEMBER 2018


von Poll Immobilien GmbH

Franka Schulz

Head of Public Relations

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Angebot an die Politik zum Bestellerprinzip beim Kauf

Frankfurt am Main, 5. November 2018. Als konstruktiven Beitrag zur aktuellen Sachdiskussion um die mögliche Einführung des Bestellerprinzips beim Kauf von Wohnimmobilien in Deutschland legt das Maklerhaus VON POLL IMMOBILIEN ein 10-Punkte-Programm mit Vorschlägen zur Anpassung bestehender Regelungen vor. Das Unternehmen schließt sich dabei dem kürzlich auch von Mitbewerbern unterbreiteten Vorschlag einer fairen Teilung der Courtage zwischen Käufer und Verkäufer zu je 3 Prozent an. Darüber hinaus umfassen die Punkte weitere Vorschläge, die sowohl zur Senkung der Kosten für den Erwerb selbstgenutzten Wohnraums beitragen – dies eines der Ziele der Bundesregierung als Ergebnis des Wohngipfels vom 21. September 2018 – als auch auf eine weitere Professionalisierung der Maklerschaft zielen. Letzteres Thema ist sowohl für die Immobilienmaklerbranche als auch die Verbraucher, die die Dienstleistungen von Immobilienmaklern in Anspruch nehmen, von zentraler Bedeutung. Es muss sichergestellt sein, dass jeder Makler in Deutschland einen fachkundigen, durch eine Berufszulassungsregelung bestätigten Service auf höchstem Qualitätsniveau erbringt, der eine angemessene Honorierung rechtfertigt.

Vorab betont das Maklerhaus, dass der Begriff „Bestellerprinzip“, wie schon beim Thema Vermietung, in die Irre führt. Denn wenn der Suchkunde den Makler beauftragt, für ihn eine Immobilie zu finden, so wie es an attraktiven Standorten in Deutschland zurzeit der Fall ist, wäre er der Besteller und müsste bei einem echten Bestellerprizip die gesamte Provision tragen, was von der Politik ja gerade nicht gewollt ist. Beim jetzt angestrebten „Bestellerprinzip“ handelt es sich also eher um eine gesetzlich eingeführte Eigentümerprovision. Dies ist bei Vermietungen zu akzeptieren. Beim Kauf hält VON POLL IMMOBILIEN dies aber für unfair, den Ansatz der gleichmäßigen Teilung der Courtage dagegen für fair. Bei alldem ist zu bedenken, dass das Thema nur gut die Hälfte des Gesamtmarktes betrifft und der Prozentsatz der Verkäufe, die über Makler abgewickelt werden, hierzulande damit geringer ist als in anderen Märkten.

Die 10 Punkte lauten im Einzelnen:

  1. 1. Die Vereinheitlichung und Teilung der Courtage in ganz Deutschland hälftig zwischen Verkäufer und Käufer (bereits in vielen Bundesländern praktiziert, vor allem in denen mit den höchsten Bevölkerungs- und Transaktionszahlen) in einer Höhe von 3 Prozent netto pro Seite. Diese Höhe beschreibt im Übrigen den Umsatz und nicht den erheblich geringeren Nettoverdienst.
  2. 2. Unberührt von der hälftigen Courtage-Teilung: Märkte für Premiumimmobilien ab 1 Million Euro und Anlageobjekte / Mehrfamilienhäuser / Gewerbeimmobilien
  3. 3. Wohnraum bezahlbar machen: Die Senkung der Mehrwertsteuer auf die Courtage von 19 auf 7 Prozent bei selbstgenutzten Wohnimmobilien mit einem Kaufpreis bis 400.000 Euro
  4. 4. Für Immobilien mit einem Verkaufspreis von unter 250.000 Euro eine steuerliche Freigrenze, bei einem Betrag zwischen 250.000 und 400.000 Euro eine Grunderwerbsteuer von 50 Prozent des üblichen Satzes
  5. 5. Die Teilung der Grunderwerbsteuer hälftig zwischen Verkäufer und Käufer (mit Ausnahmen, z. B. bei geleisteter Erbschafts- oder Spekulationssteuer oder Verlusten durch Verkauf, auch die anstehende Neuregelung der Grundsteuerberechnung ist zu berücksichtigen), Angleichung der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Steuersätze, die in den letzten Jahren teilweise dramatisch gestiegen sind – im Gegensatz zu den Sätzen der Maklercourtage
  6. 6. Die Einführung eines Sachkundenachweises für Immobilienmakler in Deutschland zur Sicherstellung der Qualifizierung und als Zulassungsbeschränkung für den Maklerberuf
  7. 7. Vermögensschadenhaftpflicht- und Haftpflichtversicherung für alle Makler
  8. 8. Tätigwerden des Immobilienmaklers nur mit schriftlichem Maklervertrag
  9. 9. Die Vertretung aller Immobilienmaklerunternehmen in einem Verband
  10. 10. Nach Verkündung von entsprechenden Gesetzesänderungen eine Übergangsfrist von einem Jahr

Zudem sollten Überlegungen dazu stattfinden, wie Makler zukünftig bei Verdachtsmomenten bezüglich der Zweckentfremdung von Wohnimmobilien in geregelter Weise gegenüber Behörden Auskunft geben können. So wird es ja auch bereits bezüglich des Geldwäschegesetzes oder Unregelmäßigkeiten rund um den Energieausweis praktiziert.

Die Notarkosten – ein weiterer Faktor bei den Nebenerwerbskosten – sollen im Übrigen unangetastet bleiben. Das deutsche Notariatswesen ist bewährt und genießt auch im internationalen Vergleich einen hervorragenden Ruf, auch was seine Dienstleistungen und das rechtsnormsichere Vorgehen bei Immobilientransaktionen betrifft.

Sassan Hilgendorf, geschäftsführender Gesellschafter der von Poll Immobilien GmbH, ergänzt: „Es ist festzuhalten, dass die Diskussion um die Maklercourtage bei Wohnimmobilien sich vor allem aus der Preisentwicklung der letzten Jahre in Metropolen und Ballungsräumen entwickelt hat. Die Erhöhung der Nebenerwerbskosten basiert dabei zum großen Teil auch auf der gestiegenen Grunderwerbssteuer, weshalb wir diese ebenfalls thematisieren. Die Marktlage an attraktiven Standorten ist allerdings eine Momentaufnahme, die nicht den Gesamtmarkt berücksichtigt und sich zudem ändern kann. Sie basiert unter anderem auch auf den zurzeit sehr niedrigen Zinsen. In weniger attraktiven Regionen Deutschlands besteht eher ein Angebotsüberhang und nicht der Verkäufer, sondern der Käufer ist dort in einer starken Position. Mit unseren Vorschlägen beabsichtigen wir, der Gesamtlage gerecht zu werden. Es ist Zeit für eine Reformierung des Marktes und wir möchten dabei zu Regelungen kommen, die auch bei sich ändernder Marktlage Bestand haben. Im Übrigen zeigt ein Blick auf den bereits sehr professionell aufgestellten Markt für Gewerbeimmobilien, was auch im Bereich Wohnimmobilien möglich sein kann.“

 

Über die von Poll Immobilien GmbH 

Die von Poll Immobilien GmbH hat ihren Hauptsitz in Frankfurt am Main. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Vermittlung von wertbeständigen Immobilien in bevorzugten Wohn- und Geschäftslagen. Die Geschäftsleitung des Unternehmens bilden Beata von Poll, Daniel Ritter, Sassan Hilgendorf und Dr. Jörg Hahn. Mit mehr als 300 Shops und über 1.200 Kollegen ist VON POLL IMMOBILIEN, wozu auch die Sparten VON POLL COMMERCIAL, VON POLL REAL ESTATE und VON POLL FINANCE gehören, in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Spanien, Griechenland, den Niederlanden, Luxemburg, Italien, Portugal, Kroatien und Serbien vertreten. Damit ist es eines der größten Maklerhäuser Europas. Durch eine konsequente Expansionsstrategie befindet sich das Unternehmen weiter auf Wachstumskurs.

Der Capital Makler-Kompass zeichnete VON POLL IMMOBILIEN im Oktoberheft 2018 mit Bestnoten aus. Im bundesweiten Vergleich der Maklerleistungen in 50 Städten erzielte das Unternehmen mit 37 Fünf-Sterne-Bewertungen wie in den Vorjahren eine Spitzenposition.