49451 Holdorf

Ein- bis Zweifamilienhaus mit Photovoltaikanlage auf großem Grundstück

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Wohnfläche ca. 151 m² Grundstück 870 m² Zimmer 6 Kaufpreis 369.000 EUR
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Objektnummer 23196064
Kaufpreis 369.000 EUR
Wohnfläche ca. 151 m²
Haustyp Einfamilienhaus
Provision Käuferprovision beträgt 3,57 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises
Bezugsfrei ab nach Vereinbarung
Modernisierung / Sanierung 2017
Bauweise Massiv
Zimmer 6
Schlafzimmer 4
Badezimmer 2
Baujahr 1997
Nutzfläche ca. 48 m²
Ausstattung Terrasse, Einbauküche
Stellplatz 1 x Carport, 2 x Freiplatz, 1 x Garage
Energieausweis
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119.10 kWh/m2a
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Energieausweis Verbrauchsausweis
Energieausweis gültig bis 23.11.2033
Heizungsart Fußbodenheizung
Endenergie-verbrauch 119.10 kWh/m²a
Energie-Effizienzklasse D
Befeuerung Gas
Wesentlicher Energieträger GAS
Baujahr laut Energieausweis 1997
Objektbeschreibung
In ruhiger Siedlungslage von Holdorf erwartet Sie hier ein massiv erbautes Wohnhaus auf einem schön angelegten, ca. 870 m² großen Grundstück. Die Immobilie wäre als Ein- oder als Zweifamilienhaus nutzbar und bietet Ihnen somit vielfältige Möglichkeiten.

Ursprünglich im Jahr 1997 als Einfamilienhaus erbaut, wird die Immobilie seit einigen Jahren als Zweifamilienhaus genutzt. Das Erdgeschoss beinhaltet neben dem Wohnzimmer und einer großen Küche auch ein Bad mit Wanne sowie zwei Schlafzimmer. Von der überdachten Terrasse genießen Sie den Blick in den großzügigen Gartenbereich. Die Wohneinheit im Dachgeschoss ist nahezu identisch aufgebaut.

Positiv zu erwähnen ist die im Jahr 2017 neu installierte Heizungsanlage. Darüber hinaus verfügt die Immobilie über eine Photovoltaik-Anlage aus dem Jahr 2010, welche aktuell einen monatlichen Ertrag von ca. 230 Euro erzielt. Auch eine geräumige Einzelgarage sowie ein Carport sind vorhanden.

Beide Wohneinheiten der Immobilie sind zum aktuellen Zeitpunkt vermietet.

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Lage
Die Immobilie liegt in schöner und ruhiger Siedlungslage der ca. 7.500 Einwohner zählenden Gemeinde Holdorf. Holdorf befindet sich im Süden des Landkreises Vechta und sieht sich daher noch als Teil des unweit gelegenen und sehr reizvollen Erholungsgebietes der Dammer Berge. Dementsprechend laden die Seen, Wälder und Moore der Umgebung zu zahlreichen Ausflügen ein. Zugleich verfügt Holdorf trotz der relativ geringen Einwohnerzahl über eine gute Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten, Kindergärten und Schulen. Abgerundet wird die Attraktivität durch die sehr gute Verkehrsanbindung. So lassen sich beispielsweise die nächsten Großstädte Oldenburg, Bremen und Osnabrück problemlos über die sogenannte "Hansalinie" der A1, die Bundesstraße B214 oder auch die NordWest-Bahn erreichen.
Ausstattung
* Als Ein- oder Zweifamilienhaus nutzbar

* Ruhige Siedlungslage

* Photovoltaik-Anlage

* Fußbodenheizung (teilweise)

* Einbauküche

* Terrasse

* Garage

* Carport

* Schön angelegter Gartenbereich

* Gartenschuppen

* Aktuell beide Wohneinheiten vermietet
Stellplatz
1 x Carport, 2 x Freiplatz, 1 x Garage
Sonstige Angaben
Es liegt ein Energieverbrauchsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 23.11.2033.
Endenergieverbrauch beträgt 119.10 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Gas.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1997.
Die Energieeffizienzklasse ist D.

GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.

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