50259 Pulheim – Pulheim

Attraktive Gewerbefläche im Pulheimer Zentrum

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Gesamtfläche 179 m² Mietpreis 3.200 EUR
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Objektnummer 24456013
Mietpreis 3.200 EUR
Nebenkosten 350 EUR
Einzelhandel Ladenlokal
Provision Mieterprovision beträgt das 2,38-fache (inkl. MwSt.) der vereinbarten Nettomonatsmiete
Gesamtfläche ca. 179 m²
Bezugsfrei ab nach Vereinbarung
Bauweise Massiv
Energieausweis
Energieinformation Zum Zeitpunkt der Anzeigenerstellung lag kein Energieausweis vor.
Objektbeschreibung
VON POLL IMMOBILIEN präsentiert Ihnen dieses großzügige Ladenlokal in belebter Umgebung von Pulheim-City.
Die ca. 182 m² große Fläche bietet vielseitige Nutzungsmöglichkeiten und lässt sich frei unterteilen. Das momentan angelegte Einzelbüro ist durch eine Trockenbauwand abgetrennt und lässt sich ohne großen Aufwand wieder voll in die Fläche integrieren.
Die Fläche kann vom Mieter komplett nach seinen Vorstellungen umgestaltet werden.
Die Sanitärräume können nach eigenem Geschmack renoviert werden, der Bodenbelag kann frei gewählt werden und die Raumaufteilung kann durch zusätzliche Wände frei vom Mieter bestimmt werden.
Die Immobilie ist mit einer Fußbodenheizung ausgestattet, verfügt über doppelverglaste Aluminiumfenster und eine Deckenhöhe von ca. 2,85m.
Die raumhohe Fensterfront zur Straßenseite bietet exzellente Ausstellungsmöglichkeiten.
Ein Außenstellplatz steht zur Verfügung und kann zusätzlich angemietet werden.
Nutzen Sie diese einzigartige Gelegenheit, und vereinbaren Sie gerne einen Besichtigungstermin, um sich von den zahlreichen Vorzügen dieses Ladenlokals persönlich zu überzeugen.

Der Energieausweis liegt zur Besichtigung vor.
Lage
Pulheim liegt 15 km westlich von Köln im Rhein-Erft-Kreis, angebunden an die Autobahnen A1, die A57 und an das Netz der Deutschen Bahn: nur 15 Minuten dauert die Fahrt vom Pulheimer Bahnhof zum Kölner Hauptbahnhof. Auch für Menschen, die in Düsseldorf arbeiten, ist Pulheim ein attraktiver Standort: die Landeshauptstadt ist mit dem Auto in ca. einer halben Stunde erreichbar.
Wer die Nähe zu einer Metropole schätzt und dennoch nicht auf einen ruhigen Wohnort im Grünen verzichten möchte, liegt in Pulheim richtig. Die Stadt mit ihren fast 56.000 Einwohnern erfreut sich wachsender Beliebtheit. Die Zuzugszahlen steigen stetig und sorgen für eine lebendige Stadtgesellschaft.

Das angebotene Ladenlokal liegt in der Haupteinkaufsstraße und erfreut sich einer guten Sichtbarkeit sowie stetiger Laufkundschaft.
Sonstige Angaben
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.

HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.

UNSER SERVICE FÜR SIE ALS EIGENTÜMER:
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