31135 Hildesheim

Zwei Optionen: Selbstbezug oder Kapitalanlage

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Wohnfläche ca. 92,52 m² Zimmer 4 Kaufpreis 138.000 EUR
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Objektnummer 24261175
Kaufpreis 138.000 EUR
Wohnfläche ca. 92,52 m²
Wohnungstyp Etagenwohnung
Provision Käuferprovision beträgt 3,57 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises
Bezugsfrei ab nach Vereinbarung
Zustand der Immobilie renovierungsbedürftig
Bauweise Massiv
Zimmer 4
Schlafzimmer 3
Badezimmer 1
Etage 1
Baujahr 1970
Ausstattung Gäste-WC, Balkon
Energieausweis
0
25
50
75
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225
250
>250
A+
A
B
C
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H
84.00 kWh/m2a
C
Energieausweis Verbrauchsausweis
Energieausweis gültig bis 07.11.2028
Heizungsart Zentralheizung
Endenergie-verbrauch 84.00 kWh/m²a
Energie-Effizienzklasse C
Befeuerung Fernwärme
Wesentlicher Energieträger WAERMELIEFERUNG
Baujahr laut Energieausweis 1970
Objektbeschreibung
Frei: Selbstbezug oder Kapitalanlage

Diese Vierzimmerwohnung mit ca. 93m² Wohnfläche befindet sich im 1. Obergeschoss.

Sie verfügt über drei Schlafzimmer und einen großen Wohnbereich (ca. 24m²).
Im vorderen Teil der Wohnung liegt die Küche, das modernisierte Gäste-WC sowie das moderne Duschbad mit Bidet.

Zur Wohnung gehört ein Keller.
Zum Abstellen eines Pkw stehen die allgemeinen Flächen vor dem Haus zur Verfügung.

Gern senden wir Ihnen den Link zur virtuellen 360°-Besichtigung zu.
Sonstige Angaben
Es liegt ein Energieverbrauchsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 7.11.2028.
Endenergieverbrauch beträgt 84.00 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Wärmelieferung.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1970.
Die Energieeffizienzklasse ist C.

GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.

HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.

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