60388 Frankfurt am Main – Bergen-Enkheim

Charmante Drei-Zimmer-Erdgeschosswohnung mit Gartenanteil und Stellplatz

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Wohnfläche ca. 82,8 m² Zimmer 3 Kaufpreis 458.000 EUR
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Objektnummer 24001036
Kaufpreis 458.000 EUR
Wohnfläche ca. 82,8 m²
Wohnungstyp Erdgeschosswohnung
Provision Käuferprovision beträgt 3,57 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises
Bezugsfrei ab nach Vereinbarung
Zustand der Immobilie gepflegt
Bauweise Massiv
Zimmer 3
Schlafzimmer 2
Badezimmer 1
Baujahr 2000
Nutzfläche ca. 8 m²
Ausstattung Terrasse, Gäste-WC, Kamin, Garten/-mitbenutzung, Einbauküche
Dachform Satteldach
Stellplatz 1 x Tiefgarage, 18000 EUR (Verkauf)
Energieausweis
Energieausweis Verbrauchsausweis
Energieausweis gültig bis 29.12.2029
Heizungsart Zentralheizung
Endenergie-verbrauch 111.00 kWh/m²a
Befeuerung Gas
Wesentlicher Energieträger GAS
Baujahr laut Energieausweis 2000
Objektbeschreibung
Die angebotene Immobilie präsentiert sich als charmante Wohnung im Erdgeschoss eines gepflegten Gebäudes, welches im Jahr 2000 erbaut wurde. Mit einer großzügigen Wohnfläche von circa 83 Quadratmetern bietet sie Platz für ein komfortables Wohnen. Die Wohnung umfasst insgesamt drei Zimmer, darunter zwei Schlafzimmer sowie ein Badezimmer, Gäste-WC und einen kleinen Abstellraum.

Die Wohnung besticht durch eine durchdachte Raumaufteilung, die eine angenehme Wohnatmosphäre schafft. Besonders hervorzuheben ist der Wohn-/Essbereich mit Kamin und gemütlicher Terrasse sowie Gartenanteil mit Sondernutzungsrecht.

Die zentrale Lage der Wohnung gewährleistet eine hervorragende Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel sowie vielfältige Einkaufsmöglichkeiten in der Umgebung.

Diese Immobilie eignet sich ideal für Singles oder Paare. Die Wohnung wird mietfrei übergeben.
Im Untergeschoss stehen ein Kellerraum mit circa acht Quadratmeter, ein Waschraum und ein Fahrradraum zur Verfügung.
Ein Tiefgaragenstellplatz kann für 18.000,– € erworben werden.

Die Wohnung ist derzeit vermietet, wird aber mietfrei übergeben.
Lage
Bergen-Enkheim ist ein östlicher Teil von Frankfurt und setzt sich aus den ehemals selbständigen Orten Bergen und Enkheim zusammen.

Bergen gehört zu den begehrten Wohnadressen. Der Stadtteil liegt im Nordosten des Stadtzentrums und verfügt über eine ausgezeichnete Infrastruktur und hohen Freizeitwert durch das breit gefächerte Angebot diverser Vereine. Kindergärten, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und Restaurants sind in unmittelbarer Nähe. Ebenfalls weist Bergen in seinem Kern entlang der Marktstraße zahlreiche Fachwerkhäuser auf. Der Berger Hang mit schönen Einfamilienhäusern und Villen gehört zu den besten Adressen, die dieser Bezirk zu bieten hat.

Von Frankfurt erreichen Sie Bergen-Enkheim am schnellsten mit dem Auto über die Schnellstraße B3 (Friedberger Landstraße) und die B521. Ebenso haben Sie direkten Anschluss an die Autobahn A66 Richtung Hanau. Mit der U-Bahn-Linie 7 sowie jede zweite U-Bahn-Linie 4 erreichen Sie die Hauptwache in nur circa 15 Minuten.
Ausstattung
- Wohn-/Essbereich mit Kamin ist mit hellen Fliesen ausgelegt
- Moderne Einbauküche mit üblichen Elektrogeräten
- Badezimmer und Gäste-WC sind hell gefliest
- Schlafzimmer mit Teppichböden
Stellplatz
1 x Tiefgarage, 18000 EUR (Verkauf)
Sonstige Angaben
Es liegt ein Energieverbrauchsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 29.12.2029.
Endenergieverbrauch beträgt 111.00 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Gas.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 2000.

GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.

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