VON POLL IMMOBILIEN – Immobilienmakler Oberer Zürichsee – Teambild
Blog

Immobilieneigentum und Scheidung: Ist der Verkauf die richtige Lösung für Sie?

10/10/2023 · Autor: Oberer zuerichsee


Kommt es nach langjähriger Ehe zweier Lebensgefährten zur Scheidung, bringt dies eine Reihe emotionaler Entscheidungen mit sich. Dazu zählt beispielsweise die Verteilung des bis dato gemeinsamen Vermögens, das neben Geldbeständen und Einrichtungsobjekten nicht selten auch eine Immobilie umfassen kann. Um die Situation für beide Parteien so reibungslos wie möglich zu gestalten, sollte eine einvernehmliche Lösung angestrebt werden, für die eine Reihe möglicher Optionen denkbar sind. Diese möchte Von Poll, Ihr Immobilienmakler am Oberen Zürichsee, für Sie im folgenden Artikel gegenüberstellen, um Ihnen eine fundierte Abwägung zur Zukunft Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung zu ermöglichen.

Die Scheidungsvereinbarung regelt die Handhabung des Immobilieneigentums nach Ehe-Aus

Um bestimmen zu können, wie mit der betreffenden Liegenschaft im Nachgang einer Scheidung verfahren werden soll, ist zunächst eine Klärung der Eigentumsansprüche notwendig. Diese können je nach gewähltem Güterstand der Ehe unterschiedlich ausfallen - abhängig davon, wann die Immobilie erworben wurde, und ob eine Errungenschaftsbeteiligung, eine Gütergemeinschaft oder eine Gütertrennung vereinbart wurde. Im Falle von gemeinsamem Immobilieneigentum ist eine Übereinkunft über die Zukunft des Hauses oder der Wohnung notwendig, die entweder persönlich oder unter Zuhilfenahme eines Rechtsbeistands ausgehandelt werden kann. Sind sich beide Parteien einig, wird der Konsens in einer schriftlichen Scheidungsvereinbarung festgehalten. Kann hingegen keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, wird die Angelegenheit durch ein Scheidungsgericht geregelt, was jedoch im Interesse aller Beteiligten nach Möglichkeit vermieden werden sollte. 

Üblicherweise kommt es im Zuge von Scheidungen in der Schweiz Immobilien betreffend zu einem von drei typischen Szenarien, die mit individuellen Vor- und Nachteilen verbunden sind. Lassen Sie sich diese Szenarien von Ihrem Immobilienmakler Von Poll Oberer Zürichsee näher vorstellen.

Szenario 1: Der Verkauf der Immobilie. Nach einer Scheidung häufig das Vorgehen der Wahl

Das Haus oder die Wohnung wird zum Verkauf angeboten, nach Abschluss der Vermarktung wird der Ertrag entsprechend der Scheidungsvereinbarung unter den ehemaligen Eheleuten aufgeteilt. Diese Vorgehensweise stellt sich nicht nur aus finanziellen Gesichtspunkten häufig als sinnvoll heraus, auch ermöglicht sie beiden Ex-Partnern einen frischen Neustart ohne die emotionale Bindung an die ehemals gemeinsam bewohnte Liegenschaft, die mit vielen Erinnerungen verbunden sein kann. Hier empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem fachkundigen Immobilienmakler, der den Verkauf innerhalb möglichst kurzer Zeit professionell realisiert und dank seiner umfassenden Marktkenntnis das beste Resultat erzielt, während die Geschiedenen sich möglichst wenig mit den einzelnen Schritten der Vermarktung auseinandersetzen müssen. Beachtet werden sollte außerdem, dass nicht nur beide Eigentümer dem Verkauf selbst, sondern auch den später ausgehandelten Konditionen der Veräusserung zustimmen müssen.

Szenario 2: Auszahlung durch den Allein-Eigentümer bei Wunsch nach Eigentumsbehalt

Die Immobilie am Oberen Zürichsee verbleibt im Eigentum eines der beiden Expartner, der den jeweils anderen gemäss seiner bestehenden Ansprüche finanziell auszahlt. Diese Option wird beispielsweise in Erwägung gezogen, wenn etwa gemeinsame Kinder in der Immobilie leben und diese ihre gewohnte Wohnumgebung nicht verlassen sollen. Auch in praktischer Hinsicht kann diese Variante dem Verkauf vorzuziehen sein, wenn beispielsweise die Nähe zum Arbeitsplatz oder die Knappheit an vergleichbaren Objekten dafürsprechen. In diesem Fall ist eine vorherige Analyse der Immobilienwerts notwendig, um zu beziffern, wie hoch der Auszahlungsbetrag des zukünftigen Allein-Eigentümers auszufallen hat. Da jedoch nicht in jedem Fall eine solche Summe kurzfristig aufgebracht werden kann, ist diese Entscheidung unter Umständen nicht bei jeder Scheidung realisierbar.

Szenario 3: Ausgleich der Immobilienanteile durch Zuspruch anderer Vermögenswerte

Das Haus oder die Wohnung bleibt ebenfalls im Besitz eines der beiden Expartner – der Unterschied zum zweiten Szenario besteht darin, dass dieser nicht finanziell ausgezahlt, sondern dafür in Form anderer Gegenwerte aus dem ehemals gemeinsamen Vermögen begünstigt wird. Dazu können beispielsweise Fahrzeuge, Kunstgegenstände und Einrichtungsobjekte, aber auch Kapitalanlagen in Form von Aktien, Fondsanteilen oder Edelmetallen gehören. Darüber hinaus sind die Vorzüge und Einschränkungen dieser Methode mit denen bei Szenario 2 vergleichbar; diese Variante kann sich etwa dann anbieten, wenn der Allein-Eigentümer nicht über ausreichende monetäre Mittel zur Auszahlung verfügt, aber dennoch weiterhin in der Immobilie wohnen möchte. Auch bei einem breit diversifizierten Ehevermögen kann diese Vorgehensweise dem klassischen Auszahlen des Ex-Partners vorzuziehen sein. 

Für welchen dieser möglichen Wege Sie sich nach Ihrer Scheidung auch entscheiden mögen: Ihr Immobilienmakler Von Poll Oberer Zürichsee unterstützt Sie gerne bei Ihrem Vorhaben und beantwortet Ihre Fragen in einem persönlichen Beratungsgespräch. Dabei gehen wir ausführlich auf Ihren individuellen Fall ein, ermitteln den Marktwert Ihrer Immobilie präzise anhand aktueller Vergleichswerte und realisieren auf Wunsch den Verkauf von Haus oder Wohnung – effizient und komfortabel. Vereinbaren Sie kostenlos und unverbindlich Ihren persönlichen Ersttermin mit unseren Immobilienmaklern unter der Telefonnummer +41 44 211 60 09 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an [email protected].

Oberer Zürichsee
Kathrin Wolter-Worschech
Seestrasse 90
8806 Bäch
Aktuelle Immobilienangebote
Öffnungszeiten
Montag 10:00 - 12:00  14:00 - 17:00 
Dienstag 10:00 - 12:00  14:00 - 17:00 
Mittwoch 10:00 - 12:00  14:00 - 17:00 
Donnerstag 10:00 - 12:00  14:00 - 17:00 
Freitag 10:00 - 12:00  14:00 - 17:00 
Ansprechpartner

Wir sind stets bemüht unsere Homepage täglich zu aktualisieren und die angebotenen Immobilien auf falsche Daten zu überprüfen. Jedoch kann es vorkommen, dass uns ein Fehler unterlaufen ist. Aus diesem Grund können wir falsche oder nicht aktuelle Angebote nicht ausschliessen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

KWW Immobilien -und Projektberatung GmbH
Seestrasse 90
8806 Bäch
Telefon: +41 (0) 44 211 60 09
E-Mail: [email protected] Internet: www.von-poll.ch

Handelsregisteramt:
Kanton Schwyz, Handelsregisternummer: CHE-444.962.627

Gesellschaftlicher Geschäftsführer:
Kathrin Wolter-Worschech

MwSt.-Nr.:
CHE-444.962.627

Markenrechte:
Eingetragene Wortmarke unter 30306965 Deutsches Patent- und Markenamt
Eingetragene Wort/Bildmarke unter 30648982 Deutsches Patent- und Markenamt

Hauptniederlassung und Sitz:
Frankfurt am Main
Gewerbeerlaubnis nach §34c GewO durch die Stadt Frankfurt am Main
Aufsichtsbehörde: Ordnungsamt, Kleyerstrasse 86, 60326 Frankfurt am Main
(http://www.ordnungsamt.frankfurt.de)

Route
Invalid Input
Bitte geben Sie Ihre E-Mail Adresse richtig ein.
Bitte geben Sie Ihren Vornamen an.
Bitte geben Sie Ihren Nachnamen an.
Dieses Feld muss ausgefüllt werden
Sie müssen sich mit der Einwilligung einverstanden erklären.
Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
{useripadr:body}
{useripadr:validation}
* Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Invalid Input
Aktuelle Stellenangebote
Oberer Zürichsee - Aktuelle Stellenangebote
Sie sind auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Schauen Sie nach unseren Stellenanzeigen.
Zu den Stellenanzeigen
BESTE LAGE
Oberer Zürichsee - BESTE LAGE
Immobilien, Lifestyle und Wohnkultur: eine reizvolle Kombination von unterhaltsamen Themen.
Zum Magazin
Lokale Partner

Schuler Informatik GmbH

Schuler Informatik GmbH

Über Schuler Informatik GmbH

Die Firma wurde im Jahr 2005 von Christoph Schuler gegründet und bietet alles rund um die IT für Private und KMU.
Die Einzelfirma Schuler Informatik wurde 2016 in die Schuler Informatik GmbH umgewandelt.

Ziele
Im Mittelpunkt steht der Kunde. Das Ziel ist ein glücklicher Kunde, der seine Computer optimal nutzen kann.

Standorte
Das Büro (Hauptsitz) befindet sich an der Samstagernstrasse 57 in Wollerau.
Die Schuler Informatik GmbH ist vor allem im Kanton Schwyz (auch täglich in Innerschwyz) und den angrenzenden Kantonen tätig.



LOKALER PARTNER MEHR INFOS.

RCR Treuhand & Steuern GmbH

RCR Treuhand & Steuern GmbH

Wir sind Spezialisten für Buchungs- und Personaladministration und auch Sekretariatsarbeiten übernehmen wir mit Leichtigkeit. Kümmern Sie sich um Ihr Kerngeschäft und überlassen Sie uns die Arbeiten, die nicht nur viel Zeit rauben, sondern Sie vom Wesentlichen ablenken. Ihre treuhänderischen Angelegenheiten sind bei uns in den besten Händen und mit unserem grossen Wissen sind wir nicht nur für Einzelfirmen, sondern auch für Gesellschaften Ihr Ansprechspartner.

 



LOKALER PARTNER MEHR INFOS.

Tevag Interior

Tevag Interior

Tevag Interior



LOKALER PARTNER MEHR INFOS.

Panorama Resort

Panorama Resort

Panorama Resort



LOKALER PARTNER MEHR INFOS.
Empfehlung über Facebook
Empfehlung über Facebook

Sofern Sie ein Facebook-Konto haben, können Sie hier eine Empfehlung auf unserer Seite veröffentlichen. Wir freuen uns über Ihr positives Feedback und bedanken uns bereits recht herzlich im Voraus bei Ihnen.

Zu unserem Facebook-Profil
Suchmandat