VON POLL IMMOBILIEN Zweibrücken präsentiert Ihnen dieses renovierungsbedürftige Wohnhaus in Zweibrücken.
Das Anwesen befindet sich in einer Seitenstraße auf einem ca. 1.100 m² großen Grundstück. Aufgrund der Größe eignet sich das Haus sowohl für zwei Parteien als auch als Einfamilienhaus. Das Erdgeschoss ist aktuelle aufgeteilt in eine große Küche mit Einbauküche, ein kleines Wohnzimmer, ein Schlafzimmer sowie ein Badezimmer mit bodengleicher Dusche.
Das Obergeschoss mit ähnlicher Aufteilung verfügt ebenfalls über eine große Küche, ein Badezimmer mit Zugang ins Freie sowie ein geräumiges Wohn- und Esszimmer, welches sich über die komplette Breite des Hauses erstreckt. Von hieraus für eine Treppe ins Dachgeschoss mit zwei weiteren Zimmern.
Ergänzt werden die Räumlichkeiten durch das Kellergeschoss mit kleiner Werkstatt, sowie zwei weiteren Räumen und dem Heizungsraum. Auch der Außenbereich bietet mit mehreren Schuppen und einer Doppelgarage weitere Platzreserven.
Von technischer Seite ist eine Gas-Zentral-Heizung installiert. In den zurückliegenden Jahren wurden die Dachfenster erneuert, das Badezimmer im Erdgeschoss renoviert und auch das Dach wurde bereits einmal neu eingedeckt. Leider existieren keine Pläne zu dem Anwesen und das genaue Baujahr ist nicht bekannt.
Gerne senden wir Ihnen weitere Informationen wie die genaue Lage, ergänzende Fotos sowie die Grundrisse per eMail zu oder beantworten erste Fragen vorab bei einem Gespräch in unserem Shop in der Homburger Str. 40 in Zweibrücken.
Surface habitable
ca. 140 m²
•
Superficie du terrain
1.100 m²
•
Pièces
5
•
Prix d'achat
224.000 EUR
CODE DU BIEN | 24419008 |
Prix d'achat | 224.000 EUR |
Surface habitable | ca. 140 m² |
Type de bien | Maison individuelle |
Commission pour le locataire | Käuferprovision beträgt 3,57 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises |
Disponible à partir du | Selon l'arrangement |
État de la propriété | A rénover |
Technique de construction | massif |
Pièces | 5 |
Chambres à coucher | 3 |
Salles de bains | 2 |
Année de construction | 1920 |
Aménagement | Bloc-cuisine |
Type de toiture | à deux versants |
Place de stationnement | 2 x Garage |
Certification énergétique
0
25
50
75
100
125
150
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225
250
>250
A+
A
B
C
D
E
F
G
H
326.20
kWh/m2a
H
Certification énergétique | Diagnostic énergétique |
Certification énergétiquew valable jusqu'au | 14.03.2034 |
Type de chauffage | Chauffage centralisé |
Consommation d'énergie | 326.20 kWh/m²a |
Classement énergétique | H |
Source d'alimentation | Gaz |
Chauffage | GAS |
Année de construction selon le certificat énergétique | 1920 |
Description de l’offre
Aménagement
+ geeignet als 1-2 Familienhaus
+ 2 Bäder, 2 Einbauküchen
+ großes Grundstück/Garten
+ 2 separate Flurstücke
+ Keller
+ Doppelgarage
+ mehrere Schuppen und Gartenhäuser
+ 2 Bäder, 2 Einbauküchen
+ großes Grundstück/Garten
+ 2 separate Flurstücke
+ Keller
+ Doppelgarage
+ mehrere Schuppen und Gartenhäuser
Place de stationnement
2 x Garage
Plus d'informations
Es liegt ein Energiebedarfsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 14.3.2034.
Endenergiebedarf beträgt 326.20 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Gas.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1920.
Die Energieeffizienzklasse ist H.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
UNSER SERVICE FÜR SIE ALS EIGENTÜMER:
Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Marktwert zu kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch einen unserer Immobilienspezialisten einschätzen. Unser bundesweites und internationales Netzwerk ermöglicht es uns, Verkäufer bzw. Vermieter und Interessenten bestmöglich zusammenzuführen.
Dieser ist gültig bis 14.3.2034.
Endenergiebedarf beträgt 326.20 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Gas.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1920.
Die Energieeffizienzklasse ist H.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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