Zum Verkauf steht ein von Grund auf neu aufzubauendes Einfamilienhaus.
Das Grundstück umfasst rund 4000 Quadratmeter.
Weiterhin punktet die Immobilie mit den sanierten Nebengebäuden.
Für geübte Handwerker bietet sich hier viel Potenzial und Gestaltungsspielraum in einer sehr ruhigen Wohnlage.
Wohnfläche
ca. 120 m²
•
Grundstück
4000 m²
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Zimmer
5
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Kaufpreis
223.000 EUR
Objektnummer | 21366007 |
Kaufpreis | 223.000 EUR |
Wohnfläche | ca. 120 m² |
Haustyp | Einfamilienhaus |
Provision | Käuferprovision beträgt 3,57 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises |
Bezugsfrei ab | nach Vereinbarung |
Zustand der Immobilie | baufällig |
Zimmer | 5 |
Schlafzimmer | 3 |
Baujahr | 1880 |
Energieausweis
Energieausweis | laut Gesetz nicht erforderlich |
Objektbeschreibung
Lage
Geographische Lage
Der Ort liegt direkt nördlich der Alten Oder, zwei Kilometer nördlich von Neulewin.
Der Ort liegt direkt nördlich der Alten Oder, zwei Kilometer nördlich von Neulewin.
Ausstattung
Einfamilienhaus
Baujahr: 1980
Wohnfläche ca. 120 m²
Grundstück: ca. 4000 m²
Nebengebäude
Baujahr: 1980
Wohnfläche ca. 120 m²
Grundstück: ca. 4000 m²
Nebengebäude
Sonstige Angaben
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
Unser Service für Sie als Eigentümer: Wir bewerten gern kostenfrei Ihre Immobilie entsprechend dem aktuellen Marktwert, entwickeln eine Ihrem Objekt angepasste Verkaufsstrategie und stehen Ihnen bis zum erfolgreichen Verkauf zur Verfügung. VON POLL IMMOBILIEN steht als Maklerunternehmen mit seinen Mitarbeitern und Kollegen für die Werte Seriosität, Zuverlässigkeit und Diskretion. Unser bundesweites und internationales Netzwerk ermöglicht es uns, Verkäufer bzw. Vermieter und Interessenten bestmöglich zusammenzuführen. Wir können Ihnen bereits in den ersten Gesprächen mitteilen, wie viele vorgemerkte Suchinteressenten wir haben. Kommen Sie einfach bei uns vorbei, rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail – wir freuen uns, Sie kennen zu lernen.
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Veräußerer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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