90451 Nürnberg

Grundstück mit Altbestand

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Grundstück 457 m² Kaufpreis 389.000 EUR
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Objektnummer 23021008
Kaufpreis 389.000 EUR
Objektart Grundstück
Provision Käuferprovision 3,57 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises.
Bezugsfrei ab nach Vereinbarung
Dachform Satteldach
Energieausweis
Energieausweis laut Gesetz nicht erforderlich
Objektbeschreibung
Grundstück mit Altbestand.
Dieses Grundstück liegt in Herzen von Eibach, in zentraler und doch ruhiger Lage.

Die Bestandsimmobilie (Doppelhaushälfte) muss abgerissen werden, da diese sicherlich nicht den heutigen Ansprüchen entspricht.

Das Grundstück umfasst ca. 457 m². Hinzu kommen ca. 95 m² Wegeanteil. Dieser Wegeanteil entspricht 4/5 von ca. 119 m².

Ein Energieausweis ist nicht nötig, da die bestehende Immobilie abgerissen werden muss.
Lage
Das Grundstück liegt im Süden von Nürnberg im ruhigen Ortsteil Nürnberg-Eibach. Das Grundstück liegt zentral, aber ruhig in 2. Reihe.
Sie finden in Eibach alles, was eine entwickelte städtische Infrastruktur auszeichnet. Banken, Discounter, Ärzte, Kindergärten, Grund- und weiterführende Schulen sowie alle weiteren Einrichtungen des täglichen Bedarfs haben Sie in nächster Nähe. Trotz dieser zentralen Lage, liegt der Bungalow in extrem ruhiger Lage, sodass Sie nach einem langen Tag in dieser Umgebung entspannen können. Ebenso sind die Anbindungen an Bus und Bahn durch die Nähe zur U-Bahnstation Röthenbach hervorragend vernetzt. Des Weiteren ist die Südwesttangente sehr schnell zu erreichen, was eine zügige Verbindung zu allen Ihren Zielen ermöglicht. Der Nürnberger Flughafen ist in ca. 30 Minuten zu erreichen.
Ausstattung
Grundstück mit Altbestand. Das bestehende Haus muss abgerissen werden.
Sonstige Angaben
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch ein Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
PROVISIONSHINWEIS: Mit der Anfrage bei und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma von Poll Immobilien GmbH, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma VON POLL IMMOBILIEN GmbH zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss
- eines MIETVERTRAGES keine Provision/Maklercourtage an die von Poll Immobilien GmbH zu zahlen.
- eines KAUFVERTRAGES die ortsübliche Provision/Maklercourtage an die von Poll Immobilien GmbH gegen Rechnung zu zahlen.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.

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