Dieses renovierungsbedürftige Mehrfamilienhaus befindet sich auf einem 639 qm großen Eckgrundstück in ruhiger, sonniger und schöner Wohnlage in Mitten von Ilvesheim.
Wir haben momentan leider noch keinen Grundriss vorliegen,
das Erdgeschoss bietet ein Wohnzimmer, ein Schlafzimmer, eine Küche mit Terrasse und ein Badezimmer mit insgesamt ca. 65 m² Wohnfläche.
Ein schönes abgeschlossenes Treppenhaus führt in das 1. Obergeschoss mit offenem Wohn,-Ess,- Schlafzimmer, Küche und Bad, mit ca. 63 m² Wohnfläche.
Weiter im Dachgeschoss mit Dachschrägen von 43 Grad stehen ebenso Wohnzimmer, Schlafzimmer und ein Bad zur Verfügung und diese Geschoss bietet ca.45 m² Wohnraum.
Das Haus ist stark renovierungsbedürftig, es wird mit Einzelölöfen beheizt und bietet keine Dämmung. Die Doppelfenster sind von ca. 1980 und sind mit Holzrollläden versehen.
Zwei separate Garagen mit einer Verbindungstüre bieten Platz für zwei PKW´s.
Einige Stellplätze befinden sich auf dem Grundstück.
Wohnfläche
ca. 150 m²
•
Grundstück
639 m²
•
Zimmer
6
•
Kaufpreis
750.000 EUR
Objektnummer | 22010006 |
Kaufpreis | 750.000 EUR |
Wohnfläche | ca. 150 m² |
Haustyp | Mehrfamilienhaus |
Provision | Käuferprovision beträgt 5,95 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises |
Bezugsfrei ab | nach Vereinbarung |
Bauweise | Massiv |
Zimmer | 6 |
Schlafzimmer | 3 |
Badezimmer | 3 |
Baujahr | 1950 |
Ausstattung | Garten/-mitbenutzung |
Dachform | Satteldach |
Stellplatz | 4 x Freiplatz, 2 x Garage |
Energieausweis
0
25
50
75
100
125
150
175
200
225
250
>250
A+
A
B
C
D
E
F
G
H
468.77
kWh/m2a
H
Energieausweis | Bedarfsausweis |
Energieausweis gültig bis | 16.04.2032 |
Heizungsart | Ofenheizung |
Endenergiebedarf | 468.77 kWh/m²a |
Energie-Effizienzklasse | H |
Befeuerung | Öl |
Wesentlicher Energieträger | OEL |
Objektbeschreibung
Lage
Ilvesheim ist eine kleine, hübsche Gemeinde im Rhein-Neckar-Kreis und eine bevorzugte Wohnadresse in der Metropolregion. Das Gemeindegebiet liegt in der Oberrheinischen Tiefebene zwischen Mannheim und Heidelberg am Naturschutzgebiet der Altneckarschleife. Ilvesheim zählt ca. 8.300 Bürger. Im Ort gibt es Kindergärten, eine Kinderkrippe und eine Grundschule. Weiterführende Schulen befinden sich in den Gemeinden Ladenburg, Feudenheim und Seckenheim. Die Anbindung, an die nah gelegenen Städte Mannheim und Heidelberg, ist auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut. Das Haus liegt in einem ruhigen Wohngebiet nahe des Neckardamms der Altneckarschleife. Ein Kinderspielplatz liegt etwa 3-4 Gehminuten entfernt
Ausstattung
- großes sonniges Eckgrundstück von 639 m²
- Wohnfläche der drei Wohnungen insgesamt ca. 150 m²
- teilweise alte Holzböden
- Einzelölöfen zur Beheizung der Wohnräume
- drei abgeschlossene Wohnungen
- unterkellert
- zwei Garagen
- mehrere Stellplätze
- renovierungsbedürftig
- Dämmmassnahmen erforderlich
- Wohnfläche der drei Wohnungen insgesamt ca. 150 m²
- teilweise alte Holzböden
- Einzelölöfen zur Beheizung der Wohnräume
- drei abgeschlossene Wohnungen
- unterkellert
- zwei Garagen
- mehrere Stellplätze
- renovierungsbedürftig
- Dämmmassnahmen erforderlich
Stellplatz
4 x Freiplatz, 2 x Garage
Sonstige Angaben
Es liegt ein Energiebedarfsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 16.4.2032.
Endenergiebedarf beträgt 468.77 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Öl.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1950.
Die Energieeffizienzklasse ist H.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
UNSER SERVICE FÜR SIE ALS EIGENTÜMER:
Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Marktwert zu kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch einen unserer Immobilienspezialisten einschätzen. Unser bundesweites und internationales Netzwerk ermöglicht es uns, Verkäufer bzw. Vermieter und Interessenten bestmöglich zusammenzuführen.
Dieser ist gültig bis 16.4.2032.
Endenergiebedarf beträgt 468.77 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Öl.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1950.
Die Energieeffizienzklasse ist H.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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