Entdecken Sie eine echte Wohnalternative in der Landshuter Wolfgangsiedlung - ein Tiny House! Das charmante Haus mit ca. 80 m² Wohnfläche und vier Zimmern liegt inmitten einer harmonischen Nachbarschaft. Im Obergeschoss laden zwei gemütliche Schlafzimmer zum Entspannen ein.
Die Doppelhaushälfte verfügt über ein 159 m² großes Grundstück, das sowohl funktional als auch ästhetisch ansprechend angelegt ist. Neben einem praktischen Autoabstellplatz gibt es einen geräumigen Geräteschuppen und einen nicht einsehbaren Freisitz, so dass Sie sich jederzeit im Freien entspannen können.
Eine umweltfreundliche Energiequelle des Hauses ist der Holzpelletofen mit einer beeindruckenden Leistung von 9 kW in Kombination mit einer Elektroheizung. So ist jederzeit wohlige Wärme garantiert.
Zusätzlich gibt es seit 2010 eine Photovoltaikanlage mit 39,14 Cent Einspeisevergütung, die hohen Wohnkomfort mit modernster Technik verbindet.
Das Tinyhaus bietet somit eine tolle und alternative Wohnmöglichkeit für alle, die ein behagliches und gleichzeitig energieeffizientes Wohnen schätzen. Machen Sie sich selbst ein Bild von diesem einzigartigen Wohnjuwel und vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin. Sie werden begeistert sein!
Wohnfläche
ca. 80 m²
•
Grundstück
159 m²
•
Zimmer
4
•
Kaufpreis
295.000 EUR
Objektnummer | 23085082 |
Kaufpreis | 295.000 EUR |
Wohnfläche | ca. 80 m² |
Haustyp | Doppelhaushälfte |
Provision | Käuferprovision beträgt 3 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises |
Bezugsfrei ab | nach Vereinbarung |
Zustand der Immobilie | gepflegt |
Bauweise | Massiv |
Zimmer | 4 |
Schlafzimmer | 2 |
Badezimmer | 1 |
Baujahr | 1933 |
Nutzfläche | ca. 40m² |
Ausstattung | Terrasse, Kamin, Einbauküche |
Dachform | Satteldach |
Stellplatz | 1 x Freiplatz |
Energieausweis
0
25
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A+
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B
C
D
E
F
G
H
306.70
kWh/m2a
H
Energieausweis | Bedarfsausweis |
Energieausweis gültig bis | 02.07.2033 |
Heizungsart | Ofenheizung |
Endenergiebedarf | 306.70 kWh/m²a |
Energie-Effizienzklasse | H |
Befeuerung | Elektro |
Wesentlicher Energieträger | PELLET |
Baujahr laut Energieausweis | 1933 |
Objektbeschreibung
Lage
Die Wohnimmobilie befindet sich in einem ruhigen Wohngebiet im Nordosten von Landshut und bietet eine gute Anbindung an verschiedene Infrastruktureinrichtungen. Besonders attraktiv ist die Lage durch die Nähe zum Bahnhof, der eine schnelle und unkomplizierte Anreise mit der Bahn gewährleistet. Auch die Anbindung an das Straßennetz ist gut, so dass das Stadtzentrum und wichtige Ziele schnell erreicht werden können. In unmittelbarer Nähe der Siedlung befinden sich verschiedene Arztpraxen und Gesundheitszentren, die eine hervorragende medizinische Versorgung gewährleisten. Neben diesen wichtigen Einrichtungen gibt es zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten vom Supermarkt bis zum unabhängigen Einzelhändler. Damit ist eine gute Grundversorgung gewährleistet, ohne dass weite Wege zurückgelegt werden müssen.
Zusammenfassend ist diese Wohnimmobilie ideal für alle, die eine ruhige und dennoch verkehrsgünstige Lage mit guter Infrastruktur suchen.
Zusammenfassend ist diese Wohnimmobilie ideal für alle, die eine ruhige und dennoch verkehrsgünstige Lage mit guter Infrastruktur suchen.
Stellplatz
1 x Freiplatz
Sonstige Angaben
Es liegt ein Energiebedarfsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 2.7.2033.
Endenergiebedarf beträgt 306.70 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Pellet.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1933.
Die Energieeffizienzklasse ist H.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
UNSER SERVICE FÜR SIE ALS EIGENTÜMER:
Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Marktwert zu kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch einen unserer Immobilienspezialisten einschätzen. Unser bundesweites und internationales Netzwerk ermöglicht es uns, Verkäufer bzw. Vermieter und Interessenten bestmöglich zusammenzuführen.
Dieser ist gültig bis 2.7.2033.
Endenergiebedarf beträgt 306.70 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Pellet.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1933.
Die Energieeffizienzklasse ist H.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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Grundriss

