In bester Lage von Eschersheim wurde dieses klassische Dreifamilienhaus im Jahr 1936 erbaut.
Die ruhige, urbane und gehobene Wohnlage mit guter Verkehrsanbindung lässt keine Wünsche offen.
Das charmante Stadthaus ist derzeit in drei Wohneinheiten aufgeteilt. Im Jahr 1991 wurde das Haus modernisiert und erweitert auf eine Wohnfläche von circa 275 Quadratmetern.
Die Immobilie eignet sich nach entsprechenden Umbaumaßnahmen sowohl zur privaten Nutzung als elegantes Stadthaus als auch zur teilweisen privaten Nutzung und als Anlageobjekt.
Das circa 443 Quadratmeter große Grundstück ist schön eingewachsen mit Blick auf alten Baumbestand.
Auf drei Etagen befinden sich derzeit drei lichtdurchflutete, teilweise mit Parkettboden und Balkonen ausgestattete, Etagenwohnungen mit circa 105 Quadratmetern, 95 Quadratmetern und 77 Quadratmetern Wohnfläche, die nach entsprechender Renovierung den höchsten Ansprüchen gerecht werden.
Das Haus ist voll unterkellert und verfügt über eine Gas-Zentralheizung.
Ein Objekt mit Potenzial für Eigennutzer und Kapitalanleger.
Wohnfläche
ca. 275 m²
•
Grundstück
443 m²
•
Zimmer
9
•
Kaufpreis
1.498.000 EUR
Objektnummer | 23001127 |
Kaufpreis | 1.498.000 EUR |
Wohnfläche | ca. 275 m² |
Haustyp | Mehrfamilienhaus |
Provision | Käuferprovision beträgt 5,95 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises |
Bezugsfrei ab | nach Vereinbarung |
Modernisierung / Sanierung | 2000 |
Zustand der Immobilie | renovierungsbedürftig |
Bauweise | Massiv |
Zimmer | 9 |
Schlafzimmer | 5 |
Badezimmer | 3 |
Baujahr | 1936 |
Nutzfläche | ca. 98m² |
Ausstattung | Terrasse, Gäste-WC, Kamin, Garten/-mitbenutzung, Einbauküche, Balkon |
Energieausweis
0
25
50
75
100
125
150
175
200
225
250
>250
A+
A
B
C
D
E
F
G
H
189.50
kWh/m2a
F
Energieausweis | Bedarfsausweis |
Energieausweis gültig bis | 24.05.2033 |
Heizungsart | Zentralheizung |
Endenergiebedarf | 189.50 kWh/m²a |
Energie-Effizienzklasse | F |
Befeuerung | Gas |
Wesentlicher Energieträger | GAS |
Baujahr laut Energieausweis | 1936 |
Objektbeschreibung
Lage
Die ausgezeichnete Infrastruktur in Eschersheim macht diesen Stadtteil zu einer der beliebtesten Wohnlagen in Frankfurt. Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten befinden sich entlang der Eschersheimer Landstraße oder im Nordwestzentrum.
Busse und U-Bahnen fahren regelmäßig in die Innenstadt und in die benachbarten Stadtteile. Das Umfeld ist als kinderfreundlich einzustufen. Kindergärten, Grundschulen sowie alle weiterführenden Schulzweige befinden sich in der Nähe ebenso wie die Niddawiesen.
Die U-Bahn-Station „Lindenbaum“ (U1, U2, U3, U8) ist fußläufig innerhalb von circa fünf Minuten erreichbar.
Die A66 Richtung Wiesbaden und A661 Richtung Bad Homburg und Offenbach sind in nur wenigen Minuten zu erreichen.
Busse und U-Bahnen fahren regelmäßig in die Innenstadt und in die benachbarten Stadtteile. Das Umfeld ist als kinderfreundlich einzustufen. Kindergärten, Grundschulen sowie alle weiterführenden Schulzweige befinden sich in der Nähe ebenso wie die Niddawiesen.
Die U-Bahn-Station „Lindenbaum“ (U1, U2, U3, U8) ist fußläufig innerhalb von circa fünf Minuten erreichbar.
Die A66 Richtung Wiesbaden und A661 Richtung Bad Homburg und Offenbach sind in nur wenigen Minuten zu erreichen.
Ausstattung
- Viele Nutzungsmöglichkeiten
- Aufgeteilt in drei Wohnungen
- Hohe Decken 3 Meter
- Teilweise Parkettböden
- Große Wohn-/Essbereiche
- Teilweise bodentiefe Fenster
- Voll unterkellert
- Balkone
- Wintergarten
- Terrasse
- Eingewachsener Garten
- Aufgeteilt in drei Wohnungen
- Hohe Decken 3 Meter
- Teilweise Parkettböden
- Große Wohn-/Essbereiche
- Teilweise bodentiefe Fenster
- Voll unterkellert
- Balkone
- Wintergarten
- Terrasse
- Eingewachsener Garten
Sonstige Angaben
Es liegt ein Energiebedarfsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 24.5.2033.
Endenergiebedarf beträgt 189.50 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Gas.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1936.
Die Energieeffizienzklasse ist F.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
UNSER SERVICE FÜR SIE ALS EIGENTÜMER:
Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Marktwert zu kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch einen unserer Immobilienspezialisten einschätzen. Unser bundesweites und internationales Netzwerk ermöglicht es uns, Verkäufer bzw. Vermieter und Interessenten bestmöglich zusammenzuführen.
Dieser ist gültig bis 24.5.2033.
Endenergiebedarf beträgt 189.50 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Gas.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1936.
Die Energieeffizienzklasse ist F.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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Grundriss



