95482 Gefrees

Ruhiges und sonniges Grundstück am Fuße des Fichtelgebirges

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Grundstück 787 m² Kaufpreis 32.000 EUR
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Objektnummer 24093010
Kaufpreis 32.000 EUR
Objektart Grundstück
Provision Käuferprovision 4,76 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises.
Bezugsfrei ab nach Vereinbarung
Energieausweis
Energieinformation Zum Zeitpunkt der Anzeigenerstellung lag kein Energieausweis vor.
Objektbeschreibung
Das ca. 787 m² große Grundstück liegt nach Süden ausgerichtet am Ende einer Sackgasse in einem ruhigen Wohngebiet. Am Ortsrand von Streitau in Hanglage bietet das voll erschlossene Grundstück einen herrlichen Panoramablick auf das Fichtelgebirge. Die Bebauung richtet sich nach dem Bebauungsplan Rangenfeld 2 der Stadt Gefrees, der bei Interesse eingesehen werden kann. Aufgrund der guten Verkehrsanbindung ist dieses Grundstück auch für Pendler sehr interessant. Die Anschlussstelle zur Autobahn A9 ist ca. 4 km entfernt. Die herrliche Lage zwischen Fichtelgebirge und Frankenwald ist ein Genuss für alle Wanderer, Radfahrer und Naturliebhaber.
Lage
Streitau ist ein Ortsteil der Stadt Gefrees im Landkreis Bayreuth mit ca. 700 Einwohnern. Im 3 km entfernten Gefrees befinden sich zahlreiche Geschäfte für den täglichen Bedarf. Kindergarten, Grund- und Hauptschule sowie Ärzte, Zahnärzte und eine Apotheke sind ebenfalls vorhanden.
Sonstige Angaben
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
PROVISIONSHINWEIS: Mit der Anfrage bei und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma von Poll Immobilien GmbH, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma VON POLL IMMOBILIEN GmbH zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss
- eines MIETVERTRAGS keine Provision/Maklercourtage an die von Poll Immobilien GmbH zu zahlen.
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